Erbenregelung komplex
Fragestellung
Hallo guten Tag,
ich habe eine sehr komplexe Situation.
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin seit 10 Jahren und wir haben eine Firma in Deutschland.
(50/50)
Sie ist Geschäftsführerin.
Ich habe Immobilien in Deutschland. Alles gut vermietet für die nächsten 10 Jahre. Sie auch.
Daneben habe ich eine grössere Immobilie im Ausland (Italien) die wir gemeinsam nutzen.
Meine Frau besitzt daneben eine Immobilie die wir als Boutiquehotel vermieten.
Zuständig ist die Firma die ich erwähnte.
Sie hat Aktienanlagen, und ich habe auch Aktienanlagen sowie mehrere Solaranlagen.
Sie einen einen Sohn aus erster Ehe, ich habe einen Sohn.
Ziel ist es uns beide abzusichern, nach dem Tod von einem von uns, soll der Partner das Boutiquehotel noch 5 Jahre betreiben dürfen, bzw, das Privathaus in Italien noch benutzen dürfen, dann sollen die Vermögensverhältnisse an die Kinder fallen.
Ich möchte aber, dass meine Rente aus Deutschland, sowie aus der USA an meine Frau weiter gezahlt werden.
Dazu müssten wir heiraten, richtig?
Jetzt kommt die größte Komplexität. Mein Sohn ist psychisch krank, der hat zum Teil einen Vormund, da er den Eltern keine Verantwortung übertragen will.
Wäre es möglich, meine Frau als Verwalterin einzusetzen, das Vermögen für meinen Sohn zu verwalten?
Ohne eine solche Regelung befürchte ich, dass mein Sohn das Vermögen weggenommen bekommt.
Danke
Prof. Dr. J. F.
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geherter Ratsuchender,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen in diesem Rahmen noch kein komplett ausformuliertes Testament anbieten kann. Ich kann Ihnen jedoch die Lösungsvorschläge für Ihre Konstellation aufzeigen.
Zunächst haben Sie völlig Recht. Sie sollten heiraten! Nicht nur wegen der Rentenabsicherung, sondern auch bzgl. der Erbschaft. Als Ehepartner haben Sie jeweils erbschaftsteuerrechtliche Freibeträge in Höhe von 500.000 €. Alles daürber hinaus muss versteuert werden (beginnend mit 7 %). Ohne Hochzeit haben Sie jeweils nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000 €. Darüber hinaus wird versteuert mit einem Steuersatz von 30 %!
Bei einer Hochzeit sollten Sie sich familienrechtlch beraten lassen. Da Sie selbständig sind, sollte eventuell eine Gütertrennung oder zumindest eine modifizierte Zugewinngemeinschaft in Erwägung gezogen werden.
Nachdem Sie geheiratet haben, können Sie ein gemeinschaftliches Testament vereinbaren. Sie können sich gegenseitig als Erben einsetzen und auch die Schlußerben regeln für den letzten Todesfall. Sollten die Freibeträge des Ehegatten nicht ausreichen, kann es auch Sinn machen, den Kindern schon beim ersten Erbfall etwas zukommen zu lassen, um Erbschaftsteuern zu sparen.
Bzgl. Ihres Sohnes empfehle ich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers (TV). Dieses Amt kann auch Ihre Ehefrau übernehmen. Der TV verfügt dann über das Vermögen des Kindes, wobei der Erblasser genau im Testament bestimmen kann, wann und wie das Kind Auszahlungen erhalten soll und wie lange die TV andauern soll.
Da Sie Vermögen im Ausland haben, sollten Sie in einem Testament auch das deutsche Erbrecht wählen!
Die einzelnen Formulierungen bedürfen dann einer genauen Absprache mit Ihnen und Ihrer Frau. Ihre Vermögenswerte müssen wegen der Erbschaftsteuer berücksichtigt werden. Auch Ihre familiäre Situation ist zu beachten. Wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden sollten, empfehle ich dieses Testament beim Notar machen zu lassen. Dann sparen sich die Erben auch eventuell einen Erbschein nach dem Erbfall.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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