Erbauseinandersetzungsvertrag
Fragestellung
Hallo,
mein Vater ist verstorben, Erbmasse ist ein Haus sowie Bargeld. Ich erbe 2/3, mein Bruder 1/3. Mein Bruder ist schwerbehindert und lebt in einer Sozialeinrichtung (Bayern). Es gibt ein Behindertentestament. Mein Bruder ist Vorerbe, ich sein Nacherbe sowie Testamentsvollstrecker, um Zugriff auf ev. Vermögen meines Bruders durch Sozialamt zu vermeiden.
Wir wollen einen Erbauseinandersetzungsvertrag mit dem Betreuungsgericht verhandeln. Ziel: Vermeidung Eintrag meines Bruders ins Grundbuch, stattdessen Zusicherung lebenslanger monatlicher Zahlung der anteilig erzielten Mieterträge.
Wie kann außerdem vermieden werden, dass Kapitalvermögen anteilig an das Sozialamt geht?
Wie soll der Erbauseinandersetzungsvertrag aussehen?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage auf Grundlage der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:
Ihrem Vortrag nach liegt ein Behindertentestament vor, welches Ihren Bruder als Vorerben (bestenfalls nicht befreiter Vorerbe i.S.d. §§ 2112 ff. BGB), Sie als Nacherben und Testamentsvollstrecker einsetzt.
Hier werden Sie aller Voraussicht nach nicht um einen Ergänzungsbetreuer herum kommen, die die Rechte Ihres Bruder bei der Erbauseinandersetzung wahrnehmen wird. Insbesondere dann, wenn Sie als Testamentsvollstrecker nicht vom Verbot der Selbstkontrahierung befreit wurden.
Sie können sodann einen entsprechenden Erbauseinandersetzung vertrag aufsetzen lassen, der Ihrem Bruder gegen eine monatliche Zahlung aus dem Grundbuch halten würde.
In der Ausgestaltung der Auseinandersetzung sind Sie frei, es sollten nur die entsprechenden Erbquoten beachtet werden.
Sie sollten also anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung Ihres Bruders eine monatliche Rate ermitteln, die den Erbanteil Ihres Bruders entspricht.
Oftmals hat man das Problem, dass die monatlichen Ausgleichszahlungen zu niedrig angesetzt werden und dann vom ERgänzungsbetreuer nicht genehmigt werden, da eine gemischte Schenkung vorliegt und der Ergänzungsbetreuer dem Schenkungsverbot des § 1908 BGB unterliegt.
Hier sollte also ein möglichst realistischer Wert gefunden werden. In diesem Fall wäre der Zugriff, da der nicht befreite Vorerbe nicht vollumfänglich über den Nachlass verfügen kann, des Sozialamts stark eingeschränkt bzw. nicht vorhanden.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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schönen Dank für Ihre Antwort!
(zur Info: einen Betreuer gibt es bereits)
Wie ich Sie verstehe, ist prinzipiell gegen eine monatliche Zahlung ein Grundbucheintrag vermeidbar. Eine konkrete Geldgrundlage gibt es, da ein Immobiliengutachten vorliegt, in dem der erzielbare Mietzins aufgeführt ist (18Tsd € / Jahr wäre dann anteilig 500€ im Monat als Zahlung).
Bitte noch Antwort auf die gestellte Frage, wie / ob vermieden werden kann, dass auch Kapitalvermögen anteilig an das Sozialamt geht?
Können Sie in Folge gegen separate Zahlung diese vorhandenen Daten in einen Erbauseinandersetzungsvertrag als Grundlage für mich erarbeiten?
Herzliche Grüße,
König
gerne können Sie mich weiterführend unter mail@kanzlei-park.de erreichen. Wir können dann die Modalitäten einer weiterführenden Zusammenarbeit besprechen, ich arbeite aber gerne mit Ihnen weiter an einem entsprechenden Erbauseinandersetzungsvertrag.
Durch die Eltern wurde hier eine Dauertestamentsvollstreckung angeordnet, mit Ihnen als Testamentsvollstrecker.
Sie können dann Ihrem Bruder gewisse Zuwendungen zukommen lassen im Wege der Dauertestamentsvollstreckung, sollten aber stets innerhalb des Schonvermögens bleiben, also nicht mehr als 2.600,00 EUR insgesamt.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park