Entscheidungsfreiheit 15-jähriger Kinder von Patchworkfamilien
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
wir sind seit 12 Jahren eine Patchworkfamilie und der gemeinsame (jetzt 14-jährige) Sohn wohnt bei beiden Elternteilen (beide haben das Sorgerecht). Sein Hauptwohnsitz ist bei mir, sein Nebenwohnsitz bei seinem Vater.
Wir - also ein Teil der Patchworkfamilie - planen im Sommer 2020 aus beruflichen Gründen von Deutschland nach Schweden zu ziehen. Aus Erfahrung mache ich mir Sorge, dass die väterliche Seite versuchen könnte, seinen Sohn zu zwingen, in Deutschland zu bleiben. Unser Sohn ist alt und reif genug, seine eigenen Entscheidungen zu treffen, auch wenn diese nicht einfach werden. Wieviel Mitspracherecht hat er dabei und wie kann ich sicher stellen, dass er darin rechtlich abgesichert ist?
Womit ich zum 2. Teil meiner Frage komme. Der Vater hat sich ein Haus gekauft und möchte für seinen Sohn Baukindergeld beantragen. Das geht aber nur, wenn das Kind bei ihm hauptwohnsitzlich gemeldet ist. Unser Sohn hat bisher bei mir seinen Hauptwohnsitz, das Kindergeld habe ich bereits seinem Vater überschrieben. Ich mache mir etwas Sorgen, dass der Vater ein zusätzliches Druckmittel in der Hand haben könnte, wenn unser Sohn seinen Hauptwohnsitz bei ihm hat. Auf der anderen Seite möchte ich dem Vater aber die beträchtliche Summe des Baukindergeldes nicht vorenthalten.
Würde eine schriftliche Abmachung reichen, um zu belegen, dass ich den Hauptwohnsitz abgetreten habe, um dem Vater den Bezug des Baukindergeldes zu ermöglichen und dies nicht bedeutet, dass wir unseren Sohn ein Jahr vor unseres Umzugs nach Schweden "abschieben" wollen? Hat der Hauptwohnsitz im Falle eines Rechtsstreit Bedeutung, oder ist das nur eine Formalität?
Mit freundlichen Grüßen
Annelie Wendeberg
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
im Falle einer streitigen Auseinandersetzung um den Umzug kommt es nicht entscheidend auf den Hauptwohnsitz an.
Wenn der Vater sich dem Umzug widersetzt, muss eine gerichtliche Entscheidung herbeigeführt werden.
Entscheidend ist dabei in erster Linie das Kindeswohl. Ihr Sohn hat dazu schon zum Ausdruck gebracht, dass er mit dem Unzug auch einverstanden ist und er dieses vermutlich auch als ein Chance für sich sieht. Es ist schon vorteilhaft, wenn der Lebenslauf einen längeren Auslandsaufenthalt aufweist.
Eine Kindeswohlgefährdung dürfte daher mit dem Umzug nicht verbunden sein.
Von Vorteil ist auch schon die Überlegung wie der Umgang mit dem Vater sattfinden kann. Wenn man im Falle eines gerichtliches Verfahrens dazu schon Vorschläge machen kann, verdeutlicht dieses auch, dass man dem Vater nicht dem Sohn entfremden will.
Da der Hauptwohnsitz hier keine entscheidende Rolle spielt, können Sie dem Vater diese Möglichkeit einräumen. Da Sie aber selber zum Ausdruck bringen, dass der Vater auch möglicherweise versuchen wird, auf den Sohn einzuwirken, sollte es die schriftliche Vereinbarung geben.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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