Einreise US-Bürger nach Deutschland zur Eheschließung
Fragestellung
Mein Verlobter ist US-Bürger und derzeit als Tourist in Deutschland. Vor Ablauf des Touristenvisums (90 Tage) wird er wieder in die USA ausreisen.
Wir beabsichtigten im Februar/März 2019 in Deutschland zu heiraten. Eine Beratung beim Standesamt hat ergeben, dass einige Unterlagen aus den USA beglaubigt und übersetzt in Deutschland vorgelegt werden müssen, bevor es einen festen Termin zur Eheschließung geben kann.
Es stellt sich nun die Frage, mit welchem Visum mein Verlobter im Januar 2019 wieder nach Deutschland einreisen kann. Das Touristenvisum scheidet meiner Einschätzung nach für die folgenden 90 Tage nach der Ausreise aus. Oder liege ich hier falsch?
Kann auch ohne einen festen Trauungstermin ein Visum zur Eheschließung bei der Deutschen Botschaft in Washington beantragt werden?
Besteht bei einem Ausschluss des Touristen- oder Eheschließungs-Visums die Möglichkeit, den Umweg über ein Visum zur Suche einer Erwerbstätigkeit (§ 18c AufenthG) zu gehen?
Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die zugänglichen Informationen des Auswärtigen Amtes bzw. der deutschen Behörden sehr beschränkt sind. Wir haben jedoch die Befürchtung, dass durch den bürokratischen Aufwand die Eheschließung maßlos verzögert wird.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Normalerweise bräuchte man im Unterschied zum Touristenvisum ein sog. nationales Visum, aber für US-Amerikaner gilt es Sonderreglungen:
Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 41 Vergünstigung für Angehörige bestimmter Staaten
"(1) Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können auch für einen Aufenthalt, der kein Kurzaufenthalt ist, visumfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich darin aufhalten.
Ein erforderlicher Aufenthaltstitel kann im Bundesgebiet eingeholt werden. [...]."
(3) Ein erforderlicher Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise zu beantragen."
Man sollte aber unbedingt vorher schon einmal für den weiteren Aufenthalt am geplanten Wohnort in Deutschland Kontakt mit der dortigen Ausländerbehörde aufnehmen, zumal dann für den Aufenthaltstitel in Deutschland bestimmte Unterlagen (Original, amtl. beglaubigte Kopie etc.) benötigt werden - das ist schon wichtig im vorhinein.
Den Umweg über ein Visum zur Suche einer Erwerbstätigkeit (§ 18c AufenthG) muss man damit nicht gehen.
In der Tat sind die Internetseiten der Dt. Vertretungen in den USA in dieser Hinsicht nicht so gut wie andere, was aber an den o. g. Umständen liegt. Sie können sich aber auf der Seite des Bundes (BAMF) usw. informieren oder - wie gesagt, was auch noch besser ist - bei der Ausländerbehörde der Gemeindeverwaltung Ihres geplanten Wohnortes.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte, aber ich hatte technische Probleme, weshalb ich mich erst jetzt melden kann. Ich würde mich freuen, wenn Sie eine erneute X-Mail an mich richten könnten, dann antworte ich Ihnen gleich morgen Vormittag. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Zum Verständnis: Trotz der im Dezember 2018 ausgeschöpften 90 Tage des Schengenvisums kann mein Verlobter im Januar 2019 in Deutschland ohne ein Visum problemlos einreisen und den Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen?
Vielen Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
E. G.
ja, richtig, aber fragen Sie ihn mal, warum er überhaupt ein Visum brauchte. Danke für die Rückmeldung.
Denn ein Visum brauchte er als Tourist ja gar nicht.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
mit dem Visum meinte ich das Schengenvisum für Aufenthalte bis 90 Tage. Er hat nur einen Einreisestempel der Bundespolizei im Pass - keinen Aufkleber o.Ä.
Grüße
E. G.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.