Einkommensteuer: Beteiligungszertifikate
Fragestellung
Grüß Gott,
ich bin 75-jähriger Rentner und habe im Internet gelesen, daß "Erträge aus Beteiligungszertifikaten, deren Käufe vor dem 15.03.2007 erfolgt sind, grds. steuerfrei sind, wenn zwischen Kauf und Verkauf mind. ein Jahr liegt".
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Mein Fall: 2004 u. 2005 hatte ich 2 Beteiligungszertifikate als atypisch stiller Gesellschafter an der RWB PrivateCapital PLUSSystem GmbH (RWB AG = Private Equity-Unternehmen) mit zwei einmaligen Einzahlungen von 120.000 € + 90.000 € = 210.000 € erworben. Davon sind mir bis Okt. 2014 mtl. 1.750 € = insgesamt 203.250 € zurückgezahlt worden. Zum 1.11.2014 ist vertraglich ein Gewinn von 105.000 € (abzügl. 6.750 € nicht ausgezahlte Einzahlung = realistisch 98.250 €) vereinbart worden, der zwar bis Okt. 2019 weiterhin mit mtl. 1.750 € (60 Monate x 1.750 € = 105.000 €) ausgezahlt wird, aber steuerlich ist in 2014 der Gewinn/Kapitalertrag von 105.000 € minus 6.750 € = 98.250 € anzugeben.
Ist es richtig, daß für diesen Kapitalertrag keine Steuern fällig werden? Danke für kurze Bestätigung.
Wenn Nein, können dann die 2004 u. 2005 bezahlten 10.500 € Agio (5 % von 210.000 €) vom Gewinn/Kapitalertrag abgezogen werden? Und weiter: gem. verbindlicher Aussage der RWB AG gilt für den Gewinn gem. § 3 Nr. 40 Buchst. b EStG (Einkünfte aus der Veräußerung einer gewerblichen Beteiligung) das 60 %-igeTeileinkünfteverfahren und als über 55-Jähriger kann ich gem. § 16 Abs. 4 EKStG einmal einen Freibetrag von 45.000 € abziehen, so daß sich folgendes ergibt: 105.000 € - 6.750 € = 98.250 € - 10.500 € Agio = 87.750 x 60 % Teileinkünfteverfahren = 52.650 € - 45.000 € Freibetrag = 7.650 €, die - unabhängig von Rente und sonstigen Ausgaben - über Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) zu versteuern sind. Danke für Ihre Antwort, die ich selbstverständlich bezahlen werde. Mit freundlichen Grüßen
W. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Aus der Ferne ist es mir ohne Unterlagen nicht möglich, Ihre Zahlenangaben komplett nachzuvollziehen. Hierzu wären die entsprechenden Belege erforderlich (siehe unten).
Grundsätzlich erzielen Sie mit Ihrer Beteiligung an einer atypischen stillen Gesellschaft keine Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), sondern aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG). Insofern fällt keine Kapitalertragsteuer an, sondern Sie versteuern Ihren Gewinnanteil im Rahmen der Einkommensteuererklärung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Mitunternehmerschaft). Die Veräußerung Ihres Mitunternehmeranteils (als atypisch stiller Gesellschafter) erfolgt nach § 16 EStG und wird ermäßigt besteuert (5-tel Regelung gem. § 34 EStG). Nur wenn Sie auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft über Ihre atypisch stille Beteiligung halten, würde das Teileinkünfteverfahren insoweit zum Ansatz kommen (60:40). Den Freibetrag in Höhe von 45.000 Euro (§16 Abs. 4 EStG) erhalten Sie nur einmal im Leben. Sofern dieser noch nicht verbraucht ist, würden Sie diesen im Rahmen des Veräußerungsgewinns abziehen können. Bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns ziehen Sie vom Veräußerungserlös Ihr Kapitalkonto inkl. des Agios ab.
Ich kann nicht ohne Unterlagen nachvollziehen, ob und in welchem Umfang bei Ihnen der § 3 Nr. 40 EStG anzuwenden ist, da dieser grundsätzlich nur bei § 17 EStG Beteiligungen, also Beteiligungen an einer Kapitalgesellschaft zum tragen kommt, wenn die Beteiligung >1% ist.
Hinweise zur Steuererklärung: Die Erklärung Ihres Veräußerungsgewinns (Mitunternehmeranteils) erfolgt nicht über die Anlage KAP, sondern über die Anlage G.
Ich würde Ihnen gerne weiter helfen. Hierzu müssten Sie mir die Unterlagen zuleiten. Von Interesse wäre auch das Schreiben der RWB AG (... können Sie hier auf der Plattform diskret hochladen oder mir faxen. Faxnummer würde ich Ihnen dann mitteilen). Ferner müssten Sie einen neuen Auftrag einstellen, da der Bearbeitungsumfang für den auf mich anteilig entfallenden Preis in Höhe von 31,20 Euro (brutto) nicht ausreicht.
Ich hoffe, Sie verstehen, dass man ohne weitere Angaben keine verbindliche und gesättigte rechtliche Würdigung anstellen kann. Gerade bei der Veräußerung von gewerblichen Beteiligungen kommt es häufig Problemen. Daher muss man an dieser Stelle immer sorgfältig den Sachverhalt prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
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in geschäftlicher Abwesenheit habe ich den Zuschlag für Ihre Frage erhalten, sodass nun die Deadline ohne mein Einwirken abgelaufen ist. Das tut mir leid.
für Ihre ausführliche Antwort, die mir helfen wird. Aber meine Hauptfrage: Sind (wie aus dem Internet entnommen)
"Erträge aus Beteiligungszertifikaten, deren Käufe vor dem 15.03.2007 erfolgt sind, grds. steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mind. ein Jahr liegt"?
Das würde ja für beide Beteiligungszertifikate zutreffen?
Danke für eine kurze Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
W. K.
die RWB AG ist ja bzgl. riskanter Beteiligungen einschlägig bekannt. Bitte geben Sie mir Ihren Link zum Internet, wo Sie diese Informationen bzgl. der Steuerfreiheit entnehmen. Sollte es sich bei Ihnen um sogenannte Vollrisikozertifikate handeln, dann wären diese steuerfrei, wenn vor dem, 15.03.2005 gekauft. Insofern stimmt Ihre Vermutung.
Mit freundlichen Grüßen
Schenk
den Link meiner E-Mail konnte ich leider nicht finden, wohl aber 2 weitere Links, die in der Anlage kopiert sind die ich Ihnen hochgeladen habe.
Schönes Wochenende und mit freundlichen Grüßen
W. K.