Einkommenssteuerberechnung bei Hinzuverdienst in der Rente
Beantwortet von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag!
Ich würde mich gerne von Ihnen beraten lassen, wie wir Hinzuverdienst in der Rente von der steuerlichen Seite her betrachten müssen.
Ich bin voll berufstätig, Netto-Einkommen 1733 €, meine Frau ist berentet und erhält ca. 1550 Euro Rente.
Sie möchte jetzt wieder als (angestellte) Ärztin praktizieren. Was wir bereits verstanden haben, wäre, das bei einem Minijob pauschal besteuert wird und keine weiteren Abzüge erfolgen.
Unsere Fragen:
Sind diese 450 Euro monatlich zu betrachten oder kann Sie z.B. für den Rest des Jahres 5400 € brutto dazuverdienen?
Angenommen, sie würde mehr arbeiten (6300 Euro im Jahr sind geplant, damit keine Abzüge auf die Rente von der Rentenversicherung dazukommen). Mit welchem Abzug muss sie dann für die Einkommenssteuer rechnen?
Oder gibt es eine andere Variante, die Sie empfehlen würden?
Ich hoffe, die gemachten Angaben sind ausreichend.
Mit freundlichen Grüßen
A.L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberaterin, Dipl. Finanzwirt Regina Joswig
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Euro 450,- sind monatlich zu betrachten.
Sollten Sie mehr verdienen, erfolgt die Versteuerung mit dem durchschnittlichen Steuersatz.
Diesen können Sie Ihrem letzten Stuerbescheid entnehmen.
Bitte überlassen Sie mir diesen oder Ihre Gehaltsabrechnung damit ich Ihnen den % Satz ungefähr mitteilen kann. Aufgrund Ihrer Angaben ( Nettoverdienst) ist eine Berechnung leider nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
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Bewertung des Kunden
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Zur Höchstbewertung fehlt mir die Transparenz der Kosten: Als Laie deute ich die schnelle Antwortzeit und die geringe Komplexität der Fragestellung eher dahin, daß der Preis für diese Antwort sehr hoch war.
Ich vermag aber nicht zu beurteilen, ob dies vielleicht am Portal liegt, daß an diesem Service natürlich auch verdienen möchte. Deswegen habe ich hier auch nur einen sehr kleinen Abzug in der Bewertung getätigt. Hilfreich wäre hier nach Beantwortung der Frage eine Auskunft durch den Experten, ob die Kosten tatsächlich angemessen waren.
Antwort des Experten: Vielen Dank für die Bewertung. Das Portal bekommt 35%.
Bevor ich mich für einen Auftrag bewerbe schaue ich mir den Sachverhalt genau und überlege mir Lösungen. Diese Vorarbeit sehen Sie natürlich nicht. Ich plane auch immer noch kostenfreie Rückfragen ein. Diese stehen Ihnen noch zu.
Ich habe Ihnen unseren letzten Steuerbescheid hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Leinweber
vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Auf Seite 3 unten steht der duchschnittliche Steuersatz von 22,27 %. Dies auch als Hinweis für die zukünftingen Bescheide. Bezogen auf ihre Frage bedeutet dies bei einem Verdienst von Euro 6.300,- eine Steuerbelastung von Euro 1.403,-, d.h. es verbeliben Euro 6.300- 1.400= 4.900,-. Sie würden sich also mit einer Aushilfstätigkeit von Euro 450,- monatlich besser stehen. Sollten Sie denoch mehr arbeiten wollen, können Sie natürlich auch die Kosten wie Fahrten,Telefon, Arbeitsmittel absetzen.
Zu überlegen wäre, ob Sie freiberuflich tätig werden wollen und Rechnungen schreiben.
Sollten Ihnen diese Angabennicht reichen, melden Sie sich bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
es wird bei uns jetzt konkret, können Sie uns ein Angebot erstellen, um folgende Fragestellungen zu beantworten:
1. Meine Frau übernimmt eine Halbtagssstelle als Ärztin in ihrer alten Klinik, können Sie uns den Nettoverdienst und den Abzug von der monatlichen Rentenzahlung berechnen?
2. Wird die Einkommenssteuer direkt vom Gehalt abgezogen oder müssen wir Vorauszahlungen an das FA leisten?
3. Wie teilen wir jetzt unsere Steuerklasse optimal auf.
4. Gibt es irgendetwas, das wir zu diesem Thema beachten müssen, woran wir im Moment vielleicht gar nicht denken? Die Klinik hat z.B. schon Entgegenkommen signalisiert, wenn es darum geht, Regelungen zu treffen, die Steuer oder Rentenzahlung betreffen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir ein entsprechendes Angebot unterbreiten würden und mitteilen, welche Unterlagen Sie dazu benötigen.
Herzlichen Dank!
Angelika Leinweber
sollen wir hierzu nächste Woche kurz telefonieren?
Um die von Ihnen gewünschten Berechnungen durchzuführen, benötige ich noch ein paar Angaben.
Sie erreichen mich unter 0171-4292667.
Dieses Telefonat ist kostenfrei für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig
Ich melde mich wahrscheinlich erst übernächste Woche, weil dann erst das noch zu verhandelnde Gehalt vertraglich fixiert wird. Können Sie mir schon vorher sagen, welche Angaben Sie noch von mir benötigen, damit ich die Unterlagen für das Telefonat parat habe?
Mit freundlichen Grßen
Angelika Leinweber
Handelt es sich bei Ihrer Frau um eine Altersrente?
Hintergrund: Dann ist der Hinzuverdienst der Höhe nach unbegrenzt
Freue mich auf Ihren Anruf.
Mit freundlichen Grüßen aus Bonn
Regina Joswig
Ich gehe aber davon aus, daß meine Frau (Geburtsjahr 1953 mit 65 Jahren und 7 Monaten die Regelaltersrente erreichte hat). Das werde ich mit der DRV vor unserem Telefonat noch verbindlich klären.
Mit freundlichen Grüßen aus Bornheim :)
Angelika Leinweber
Das Gehalt ist endlich verhandelt...könnten wir vielleicht am Mittwoch oder Donnerstag abend ab 17:30 telefonieren? Ansonsten schlagen Sie mir bitte eine andere Uhrzeit vor, ich schaue dann, daß ich eine ruhige Ecke im Büro zum Telefonieren finde.
Hier schon ein paar Eckdaten:
Mein Verdienst: 2.584 Euro brutto in Klasse IV
Verdienst meiner Frau: 3279,63 brutto Gehalt und 1.551,14 brutto Rente. Hinzuverdienst in der Rente ist für sie definitiv frei.
Wichtig wäre für uns jetzt die optimale Wahl der Steuerklassen und ob es irgendwelche Fallstricke gibt, die wir beachten müssten.
Herzlichen Dank und bis bald!
Mit freundlichen Grüßen
Angelika Leinweber
um Nachzahlungen zu vermeiden, empfehle ich Ihnen beiden die Steuerklasse IV zu nehmen.
Ich bin Mittwoch von 10.00-16.00 gut zu erreichen,
Donnerstag ab 13.30-17.00 Uhr. Wenn das nicht passt, einfach versuchen, wenn Sie können.
Mit freundlichen Grüßen
Regina Joswig