Einfahrt (Boden) durch Baugeräte beschädigt
Fragestellung
Beschädigung der Einfahrt durch Baufirma
Sehr geehrter herr Hersterberg,
im Juni 2016 haben wir in Coburg, Bayern, einer Baufirma den Auftrag erteilt, unseren Garten auszukoffern und mit Kies zu verdichten um dort eine Holzterasse bauen zu können.
Damit die Baufirma diese Tätigkeiten ausführen konnte, musste sie mit ihren Fahrzeugen durch unsere geteerte Einfahrt und dann über eine etwa 40cm hohe Mauer aus U-Steinen fahren, um in unseren Garten zu kommen.
Die Teer-Decke ist etwa 2,5 Meter breit. Am Rand der Teer-Decke hatte ich Gasbetonsteine gelegt. Der beratende Bauleiter sagte mir, dass diese Betonplatten möglicherweise irreparabel beschädigt werden könnten, wenn dort der Bagger oder LKW durchfährt. Ich sagte dem Bauleiter, dass dies kein Problem sei, da ich noch ein paar Platten in Reserve hätte.
Die Arbeiten an der Terasse sollten also ausgeführt werden.
Der Bagger fuhr durch unsere Einfahrt und überquerte die Mauer, bei der auch gleich zwei U-Steine zerbrachen.
Im Garten selbst riss der Bagger dann ein stromführendes Kabel aus dem Erdreich entzwei, welches zu unserem Pavillion führte. Dieses Kabel wurde von der Baufirma NICHT instand gesetzt, sondern von mir selbst, damit am nächsten Tag der Kies dort hineinkommen konnte.
Am nächsten Tag kam der LKW mit der Kiesladung. Die Auskofferung wurde auf etwa 11 x 6 x 0,3 Meter ausgeführt, sodass etwa 20 Kubikmeter Kies (etwa 28 Tonnen) hineingefüllt werden musste.
Als ich später nach Hause kam, sah ich, dass nicht nur die vorher besprochenen Betonplatten zerstört, sonder auch der Teerbelag teilweise eingebrochen war. Und zwar so weit, dass ich nicht mehr mit dem Auto hineinfahren konnte, da überall spitze Bruchteile des Teers hinausragten.
Ich rief den Bauleiter an und dieser kam ein paar Tage später und schaute sich den Schaden an. Der Bauleiter sagte mir, dass ich das zu verantworten hätte, da ich ja der Durchfahrt mit dem Baugeräten zugestimmt hätte.
Der Bauleiter sagte mir, dass er die Einfahrt wieder in Stand setzen würde und er mir einen guten Preis dafür machen würde.
Tatsächlich kam der Bautrupp ein paar Tage später und hat die Einfahrt in einen, zugegebener Maßen, guten Zustand gebracht. Natürlich habe ich jetzt einen "Flickenteppich", da nicht die gesamte Einfahrt neu geteert wurde, sonder nur ein Teilstück.
Für die Instandsetzung der Einfahrt berechnnet mir die Baufirma jetzt 500,- Euro, was sicherlich ein akzeptabler Preis wäre. Aber...
- bin ich überhaupt verpflichtet diese Summe zu bezahlen?
- hätte die Baufirma nicht wissen müssen, dass eine normale Einfahrt ein - solches Gewicht nicht tragen kann?
- liegt das nicht in der Verantwortung der Baufirma selbst, diese Schäden zu bezahlen?
- hätte die Baufirma nicht sicherheitshalber diese Überfahrplatten aus Metall einsetzen müssen?
Auch nach mehrmaligem Schriftverkehr mit der Baufirma sieht diese nicht ein, auf den Kosten sitzen zu bleiben, sodass es möglicherweise zu einer Gerichtsverhandlung kommen kann. Die Baufirma argumentiert, dass ich über etwaige Beschädigungen informiert gewesen sei und deshalb auch die Kosten zu übernehmen hätte.
Und von einem stromführenden Kabel, hätte die Baufirma auch nichts gewusst.
Außerdem wäre das Ganze viel teurer geworden, wenn die Baufirma auch noch diese Metallplatten eingesetzt hätten.
Was denken Sie? Was sollen wir tun?
MfG
C. Koock
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Ich würde hier die 500 € an die Gegenseite nicht bezahlen, im Einzelnen:
Ihre Zustimmung zur Befahrung durch den Bagger war ja nur partiell in Bezug auf die Möglichkeit der Beschädigung der Betonplatten, nicht auch anderer in Ihrem Eigentum stehenden Sachen.
Auch muss der Bauunternehmer beziehungsweise sein Bauleiter Sie vollständig über die möglichen Gefahren einer Befahrung durch Baugeräte etc. aufklären, was hier zum Teil unterblieben ist.
In der Tat hat die Baufirma einen gehörigen Wissensvorsprung in technischer Hinsicht und muss wissen, dass eine normale Einfahrt ein solches Gewicht des Baggers nicht tragen kann. Selbst wenn sie es nicht wusste, muss sie sich die notwendige Kenntnis im Vorhinein verschaffen, um Sie vertragsgerecht aufklären zu können.
Ich bin genau wie Sie der Meinung, dass es in der Verantwortung der Baufirma selbst liegt, diesen Schaden zu beheben, was ja schon erfolgt ist, aber auch eben zu bezahlen. Richtig ist, dass zum Beispiel Überfahrplatten aus Metall hätten eingesetzt werden können oder sonstige Sicherungen, was ebenfalls unterblieben war.
Die Beweislast für die zutreffende Aufklärung hat im Übrigen die Baufirma. Sie sollten sich einen Anwalt Ihrer Wahl nehmen, dessen Anwaltskosten ebenfalls als Ersatzanspruch mit angesetzt werden kann. Gegebenenfalls ist noch eine außergerichtliche Lösung möglich.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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