Ehevertrag sinnvoll? - Schulden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ich heirate demnächst.
Mein zukünftiger Mann hat sehr viele Schulden. Ich möchte natürlich sichergehen, dass es auch seine Schulden bleiben und ich als Ehefrau nicht zur Zahlung der Schulden herangezogen werden kann.
Es geht mir nur um diese "Altschulden". Ist hierfür unbedingt ein Ehevertrag oder Gütertrennung nötig oder wie sieht die gesetzliche Regelung aus? Muss ich befürchten, dass nach der Hochzeit ein Gerichtsvollzieher möglicherweise auch an mich herantritt?
Mein Verlobter plant zudem in Kürze die Durchführung einer Privatinsolvenz. Von seinem Insolvenzanwalt wurde ihm gesagt, dass ihm die Gerichtskosten für das Verfahren der Insolvenz auf Antrag gestundet werden können und so später in die Insolvenzmasse mit einfließen. Ihm wurde weiter gesagt, dass im Falle einer Heirat die Ehefrau zu diesen Gerichtskosten auf jeden Fall herangezogen wird.
Ist das richtig so? Was muss ich hier beachten? Kann ich dies durch einen Ehevertrag, oder notarielle Vereinbarung ausschließen? Gibt es andere Kosten, zu denen ich im Zusammenhang mit der Insolvenz herangezogen werden kann, bzw. kann die Durchführung der Insolvenz für meinen Verlobten durch die Heirat irgendwie gefährdet werden?
Wir haben nicht so viel Geld und ich würde die Kosten für Notar oder Ehevertrag wenn nicht unbedingt notwendig gerne vermeiden, sofern ich bereits durch eine gesetzliche Regelung von den Altschulden meines Partners und/oder irgendwelcher Insolvenz-/Gerichtskosten befreit bin und nicht dafür haftbar gemacht werden kann UND sofern die Durchführung der Insolvenz für meinen Partner durch die Heirat nicht gefährdet wird.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir so detailliert wie möglich antworten könnten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und Hilfe!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
Einen Ehevertrag oder eine Gütertrennung ist nicht erforderlich. Sie haften nicht für die Alt- und Neuschulden Ihres zukünftigen Mannes, wenn Sie sich nicht ausdrücklich dazu verpflichten.
D.h. eine Haftung besteht nur dann, wenn Sie einen entsprechende Schuldübernahme unterschreiben. Daher können Sie sich die Kosten für einen solchen Ehevertrag sparen.
Durch die Heirat bestehen allerdings Unterhaltspflichten zwischen den Ehegatten. D.h. sie sind sich wechselseitig zum Unterhalt verpflichtet. Soweit Ihr Verlobter ein eigenes Einkommen hat, steigt sein pfändungsfreier Betrag an, da er Ihnen zu Unterhalt verpflichtet sind. Umgekehrt sind Sie Ihrem zukünftigen Ehemann auch zum Unterhalt verpflichtet. Insoweit kann die Heirat auch durchaus von Vorteil in Bezug auf das Insolvenzverfahren sein, wenn Ihr Verlobter ein höheres Einkommen hat als Sie.
Die Stundung der Verfahrenskosten bewirkt lediglich, dass die Verfahrenskosten nach Ablauf des Insolvenzverfahren gezahlt werden müssen, soweit Ihr Verlobter nicht bereits während des Verfahrens pfändbare Beträge an die Insolvenzmasse abführen muss. Muss Ihr Verlobter aufgrund der Höhe seines Einkommens pfändbare Beträge an den Insolvenzverwalter abführen, werden hieraus die Kosten des Verfahrens gezahlt. Verdient Ihr Verlobter lediglich soviel, dass kein pfändbarer Betrag abzuführen ist, müssen die Verfahrenskosten an die Gerichtskasse nach Ablauf des Verfahrens gezahlt werden, wobei hier eine Ratenzahlung möglich ist. Die Kosten betragen in etwa EUR 1.500,- bis EUR 2.000,-.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit weiter gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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vielen Dank für Ihre rasche und präzise Antwort.
Nur damit ich das nun richtig verstehe, mein Verlobter muss bei seiner Insolvenz (sofern die Gerichtsgebühren nicht schon während der Insolvenz abgeführt werden) diese definitiv nach der erfolgten Restschuldbefreiung bezahlen, mich kann man (auch wenn ich genug Erspartes habe) als Ehefrau aber nicht dazu heranziehen?
Wird denn einer solchen Stundung für meinen Verlobten immer zugestimmt?
Mit besten Grüßen
Mit besten Grüßen