Ehemann Vollzeit Berufstätig, Ehefrau (Hausfrau) möchte Freiberuflerin werden
Beantwortet von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M. in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Merkel,
Mein Name ist M. D..
Ich habe folgende Situation vorliegen:
Ich bin vollzeit Angestellter in einer Firma.
Meine Frau die bis jetzt Hausfrau war möchte im Bereich Grafikdesign und Webdesign einer FreiberuflichenTätigkeit nachgehen.
Dazu habe ich mich mit den Unterschieden zwischen Kleingewerbe und Freiberufliche Tätigkeit befasst und habe dennoch einige Fragen.
Meine Absicht / Mein Plan ist es, dass meine Frau trotz ihrer Tätigkeit noch bei mir in der Krankenkasse als Familienversichert geführt wird und sich nicht noch zusätzlich Krankenversichern muss.
Welche der drei Optionen ist für diese Voraussetzung am besten?
1. Meine Frau meldet ihre Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und verdient somit ihr Geld. Somit müsste sie sich soweit ich recherchiert habe, selbst krankenversichern.
2. Ich melde eine Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an aber meine Frau arbeitet unter meinem Namen. Somit müsste keine zusätzliche Krankeversicherung abgeschlossen werden?!
3. Ich gründe ein Kleingewerbe unter meinem Namen und Meine Frau würde dann als 450€ Basis Mitarbeiterin eingestellt.
Welches dieser Optionen ist am Sinnvollsten?
Montaliche Brutto Einnahmen bis jetzt und in Zukunft geschätzt: 1000 - 1500€.
Ausgaben gibt es kaum, da die "Produkte" am PC erstellt und verkauft werden.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben foglendermaßen:
"Welches dieser Optionen ist am Sinnvollsten?"
1. Meine Frau meldet ihre Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an und verdient somit ihr Geld. Somit müsste sie sich soweit ich recherchiert habe, selbst krankenversichern.
Das ist absolut korrekt. Eine Familienversicherung ist bei dieser Option nicht möglich.
2. Ich melde eine Freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt an aber meine Frau arbeitet unter meinem Namen. Somit müsste keine zusätzliche Krankeversicherung abgeschlossen werden?!
Diese Variante kann funktionieren, allerdings werden folgende Probleme auf Sie zukommen:
Wie bei den Handwerksberufen gibt es auch für Freiberufler eine Nachweispflicht für fachliche Qualifikationen, d.h. möglicherweise wird man Ihre Kompetenz im Bereich Grafikdesign nachfragen. Falls Sie also dahingehend keine Ausbildung haben, müssen Sie gegebenfalls plausibel erklären, dass Sie mit Ihrem Hobby Geld nebenbei Geld verdienen möchten.
Da dann Ihre Frau die Tätigkeit ausübt darf diese natürlich nirgendwo auftauchen, da es dann zu einer Prüfung wegen Schwarzarbeit, sozialversicherungspfkichtiges Beschäftigungsverhältnis etc. kommen kann.
Daneben müssen Sie noch acht geben, dass Sie nicht zuviel mit der SElbstständigkeit verdienen, da Sie dann ja nur als freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse versichert bleiben können.
3. Ich gründe ein Kleingewerbe unter meinem Namen und Meine Frau würde dann als 450€ Basis Mitarbeiterin eingestellt.
Hier besteht das Problem, dass Sie nicht durch die Firma selbst von der Krankenversicherungspflicht befreit werden, weil Sie dann als hauptberuflich selbstständig gelten und dann die Familienversicherung über Sie wegfällt.
Durch Ihre Frau als Angestellte gelten Sie zunächst als hauptberuflich selbstständig, weil Sie Arbeitgeber sind.
Das GKV-Versorungsgesetz dazu:
Soweit Personen im Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit einen Arbeitnehmer regelmäßig geringfügig oder mehr als geringfügig beschäftigen, greift wieder die alte „gesetzliche Vermutung“.
Die Rechtsfolge: Ein Ausschluss aus der Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 5 SGB V. Sie können somit nur freiwilliges Mitglied in der Krankenkasse sein, so dass Ihre Frau nicht über Sie familienverischert ist.
Erscheint jedoch die Annahme der „Arbeitgeberstellung“ als nicht gerechtfertigt, kann auf eine Einzelfallprüfung bestanden werden.
Dann erst wird geprüft, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich ist oder nicht. Hauptberuflich ist die Erwerbstätigkeit nur dann, soweit diese von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Umfang her die übrigen Erwerbstätigkeiten zusammen deutlich übersteigt.
Fazit:
Rechtlich sauber ist nur Variante 3, wobei Sie dort den größten Nachweisaufwand erbringen müssen. Außerdem kann Ihre Frau nicht regelmäßig im geringen Umfang angestellt werden und insgesamt muss aufgepasst werden, dass die Selbstständigkeit für Ihr eigenes krankenversicherungsverhältnis nicht problematisch wird. (Anteil der SElbstständigkeit, Höhe der Einnahmen, Höhe des Gesamteinkommens). Variante 2 ist eher als heikel einzustufen, da Sie mit dem Vorwurf der Schwarzarbeit etc. rechnen müssen. Auch kann Ihre Frau nicht selbst in Aktion treten, d.h. Sie müssen alles abwickeln (Kundenaquise, Kundenkontakt etc.).
Insgesamt eigent sich die Beibehaltung der Familienversicherung Ihrer Frau lediglich für den Übergang. Sobald die Tätigkeit Ihre Frau gut läuft, wird die Familienversicherung nicht passen, sondern Ihre Frau wird sich selbst krankenversichern müssen. Ansonsten steht das Festhalten an der Familienversicherung dem Fortkommen als Freiberuflerin entgegen, da das Konzept Familienversicherung nicht hierfür gedacht ist.
Es tut mir leid, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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