Ehegattennachzug Corona
Fragestellung
Ich (Deutsche Staatsbuergerin) bin zurzeit bei meinem Partner (US-Staatsbuerger) in den Staaten. Wir haben beschlossen zu heiraten, die Feier konnte aber aufgrund von Covid19 nun nicht stattfinden (und wir vermutlich naechstes Jahr stattfinden).
Wenn wir nun dennoch heiraten (ohne Feier), ist es dann fuer meinen Partner moeglich, mit mir zurueckzureisen nach Deutschland? Momentan sind die Grenzen fuer nicht Eu-Buerger ja geschlossen. Wenn wir aber die originale Bescheinigung (Marriage Certificate plus Marriage License) der Hochzeit mit uns haben, wird es ihm dann moeglich sein mich zu begleiten? Was genau bekommt er dann bei der Einreise mit mir (Stempel, Karte, Visum?)
Da wir nicht abschaetzen koennen, wie lange die Grenzen weiterhin zu bleiben und fuer uns die unabschaetzbare Trennung nicht in Frage kommt, sehen wir dies als die einzige Moeglichkeit, da ich in absehbarer Zeit hier ausreisen muss. Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Julia Bielicki
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrte Ratsuchende,
ob mit oder ohne Feier, wenn Sie Ihren Partner „ordentlich“ heiraten, kann er nicht nur ohne Probleme nach Deutschland einreisen, sondern auch hier blieben, dies zumindest unter „normalen“ Umständen. Ohne „Corona“ benötigte ein US-Staatsbürger für die Einreise nach Deutschland kein Visum, durfte sich aber maximal 90 Tage hier aufhalten. Aktuell, bis zum 15.06.2020, sind Einreisen von Personen ohne Aufenthaltsrecht nach Deutschland ohne dringenden Grund nicht gestattet. Die Eheschließung und das Zusammenleben ist ggf. ein dringender Grund. Bedenken bestehen allerdings schon auch denn,
die Bundespolizei prüft bei der Einreise jeden Sachverhalt individuell und einzelfallabhängig. Die abschließende Entscheidung über die Einreise liegt jeweils im pflichtgemäßen Ermessen der Bundesbeamten. Hier könnte das Problem auftauchen, dass Ihr Mann nur für 90 Tage visumsfrei einreisen kann und man zu dem Ergebnis kommt, dass dies aktuell kein triftiger Grund ist.
Für einen längerfristigen Aufenthalt , also über 90 Tage hinaus, müsste Ihr Mann auf jeden Fall über die Deutsche Botschaft sich ein längerfristiges Visum ausstellen lassen. Damit wäre die Einreise absolut unproblematisch.
Auf jeden Fall sollten Sie Ihre Heiratsurkunde ins Deutsche übersetzen lassen. Wenn Sie mit Ihrem Mann einreisen wollen und nur 90 Tage bleiben wollen (also ohne längerfristiges Visum) sollten Sie m.E. einen weiteren Grund für die Einreise haben, als ggf. „nur“ Ihrem Mann Ihre Heimat zu zeigen. Dies wäre z.B. gegeben, wenn Sie nach Deutschland zurückkehren müssen, um hier wieder zu arbeiten oder so. Dann wäre es natürlich legitim, wenn Sie Ihr Mann begleitet, um nicht längere Zeit getrennt zu werden. Hier könnte man sich dann auf die in Art. 6 Grundgesetz verfassungsrechtlich geschützte Ehe und Familie berufen.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick über die Rechtslage und die Möglichkeiten gegeben zu haben. Fragen Sie bitte nach, wenn es Unklarheiten oder Nachfragen geben sollte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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