Ebay Verkauf abgebrochen. Käufer will Schadensersatz
Fragestellung
Hallo Guten Tag Herr Schwartmann,
Ich hätte einen Fall in Ebay, mit denen ich gerne sprechen würde.
Und zwar habe ich Goldzähne 730 Gramm in Ebay zum Verkauf von 500 Euro (Sofortkauf)
eingestellt. Der Artikel wurde gleich verkauft an einen Gold Händler. Ich habe ein paar
Stunden später den Kauf abgebrochen ich glaube einen halben Tag später. Der Käufer
hat die Ware gefordert oder einen Schadensersatz. Also die 500 Euro Rückzahlung
und 1500 Euro Schadensersatz. Die Zahlung erfolgte beim Käufer über PayPal.
Ich habe den Käufer gestern per PayPal die 500 Euro erstattet. Die 1500 Euro nicht,
ich habe ihn gleich gesagt dass ich das nicht machen werde. Der Käufer hat nun mit
einen Anwalt gedroht, und sagte dass es nun sehr teuer für mich werden wird. Weil ich
jetzt auch einen Anwalt brauche. Ich habe solche Angst und weiß nicht was ich machen soll.
Ich selbst habe nur 300 Euro zum Leben im Monat, und leider keine Rechtsschutzversicherung.
Ich würde mich sehr freuen wenn Sie mir sagen könnten wie ich vorgehen soll.
Ich bin leider spielsüchtig und habe psychische Probleme, wenn das alles vor Gericht
gehen sollte, habe ich Chancen dass ich mit einen blauen Auge davon komme.
Ich bin weder vorgestraft, habe auch keine Schufa Einträge.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Liebe Grüße
E. M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Sehr geehrter Herr M.,
Ihre Frage darf ich wie folgt beantworten:
Durch die Annahme des "Sofort-Kaufs" ist ein wirksamer Kaufvertrag zustandegekommen, den Sie nicht mehr "abbrechen" konnten. Der Vertrag wurde ja bereits geschlossen.
Der Käufer hat Ihren "Abbruch" offenbar als Weigerung verstanden, den Vertrag zu erfüllen. In diesem Fall kann er natürlich die Rückerstattung des Kaufpreises und Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Ihnen verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich dann nach dem Wert des Artikels, abzüglich des Kaufpreises. Ob das nun tatsächlich 1.500 EUR sind, wird im Streitfall ein Gutachter feststellen müssen.
Wenn Sie nur 300 EUR zum Leben haben, leben Sie möglicherweise von ALG 2 oder von einer Rente. Dies sollten Sie dem Verkäufer mitteilen - das Risiko, dass er Sie dann trotzdem verklagt ist dann recht gering, denn was nützt ihm ein Urteil, wenn er gegen Sie nicht vollstrecken kann, weil Sie für eine Pfändung zu wenig verdienen?
Ich empfehle Ihnen daher zu versuchen, sich mit der Gegenseite zu einigen. Gerne helfe ich Ihnen dabei, kann dies aber natürlich nicht kostenlos machen. Sie müssten mit Kosten von ca. 400 EUR rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Kaufrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen