ebay/ Konsequenzen bei Rücktritt vom Verkauf aufzeigen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Fall:
Ich habe eine ebay kleinanzeige zu einem Sofa (antik und unique) mit Bildern, die zeigen, dass das Sofa im Zustand "wie neu" ist, laufen, und einem Interessent den Verkauf telefonisch und per Mail zugesagt (am 28.12.2015). Bestätigt hat er mir die Kaufemail nicht. Geld habe ich noch keines erhalten.
Ein paar Tage später ergab sich eine neue Situation, sodass ich das Sofa dem Interessent nicht mehr verkaufen möchte.
Daraufhin habe ich ihm per Mail geschrieben, dass das Sofa bei Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung irreparabel verletzt wurde, sodass ich es Ihm nicht mehr verkaufen kann.
Seine Antwort per Mail war: "Ich bestehe auf Vertragserfüllung!" Das war der letzte Kontakt. (am 31.12.2015)
Mein Ziel:
Ich möchte ihm das Sofa nicht verkaufen und, sollte er die Angelegenheit einem Rechtsanwalt geben, so möchte ich den für mich enstehenden Schaden so klein wie möglich halten.
Die Geschichte soll nicht vor Gericht landen.
Meine Fragen:
Wie verhalte ich mich am besten, sollte der Interessent einen Rechtsanwalt beauftragen?
Bis wann kann der Käufer die Angelegenheit einem Rechtsanwalt geben? Gibts sowas wie eine Verjährungsfrist?
Kann er z.B. Schadensersatz verlangen? In welcher maximalen Höhe? Was ist Usus bei einem antiken uniquen Sofa zu 770 EUR? Gibt es eine Formel?
Muss ich den Anwalt der Gegenpartei bezahlen?
Vielen Dank & mit freundlichen Grüßen,
Anhang 1: Kauf-Email vom 28.12.2015
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Hallo XXX,
ich freue mich, dass wir uns heute Morgen über den Verkauf des Sofas einig geworden sind!
Wie besprochen erhalten Sie das Sofa für 770 € (Preis in der Anzeige war VB).
Das Sofa ist bei Abholung vollständig zu bezahlen (Adresse siehe Signatur). ........................
Bitte bestätigen Sie mir diese Angaben mit Ihrer Antwort. .....................
Verabschiedung
Adresse
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Anhang 2: Absagemail mit Antwort vom 31.12.2015
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Guten Abend XXX,
ich komme leider auf dem Handy schon nicht mehr durch. Deshalb auf diesem Wege: heute ist bei Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung das Sofa irreparabel verletzt worden, sodass ich es Ihnen nicht mehr verkaufen kann. ........................
Verabschiedung
ANTWORT:
>>> Am 31.12.2015 um 18:23 schrieb XXX:
Ich bestehe auf Vertragserfüllung!
Von meinem iPhone gesendet.
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Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Ich gehe davon aus, dass das Sofa tatsächlich irreparabel beschädigt ist.
In diesem Fall ist der sog Erfüllungsanspruch des Käufers untergegangen. Das bedeutet er kann von Ihnen nicht mehr verlangen, dass Sie das Sofa an Ihn geben. Entsprechend entfällt auch Ihr Anspruch auf den Kaufpreis, aber den haben Sie ja nicht erhalten.
Vor diesem Hintergrund drohen entsprechend keine negativen Konsequenzen für Sie.
Mit Ihrer Email haben Sie entsprechend den Käufer rechtzeitig informiert und auch den Rücktritt erklärt.
Auch Schadensersatzansprüche oder ähnliches sehe ich hier nicht. Bei dem Sofa handelt es sich um ein Einzelstück, sodass Sie keine Alternative anbieten oder gar beschaffen müssten.
Ein Schaden des Verkäufers ist in dieser Konstellation auch eher fernliegend. Dieser kann vor dem Hintergrund des Kaufs eines Einzelstücks nämlich nicht in einer teuereren Ersatzbeschaffung liegen. Schaden wäre vielmehr z.B. eine unnötige Anfahrt oder Versandkosten usw.. Dies alles ist hier gerade nicht erkennbar.
Entsprechend sehe ich hier keine Ansprüche gegen Sie und damit auch keine Gefahr für einen Rechtsstreit.
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und gute nachvollziehbare Einschätzung meines Falles!
Zwei Nachfragen habe ich:
Sie schreiben: Ich gehe davon aus, dass das Sofa tatsächlich irreparabel beschädigt ist.
Kann es zu einer Nachweispflicht bzgl. der Irreparabilität des Sofas im Rechtsstreit kommen? Denn es hat für mich den Anschein, dass der Interessent mir nicht glaubt.
Auch wenn Sie davon ausgehen, dass ein Rechtsstreit eher sehr unwahrscheinlich ist, so würde ich mich auch über die Beantwortung dieser Frage freuen:
Bis wann könnte der Käufer die Angelegenheit einem Rechtsanwalt geben? Gibt es sowas wie eine Verjährungsfrist?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen,
I. Lehmann
gern beantworte ich Ihre Rückfragen:
1. Ja, möglich ist das, hier müssten Sie die Irreparabilität im Zweifel auch beweisen (Beweislast). Der Beweis kann z.B. durch
-Fotos oder
-Zeugen oder
- Anzeige bei der Versicherung
erbracht werden.
2. Hier gilt (leider) die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Mit besten Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
vielen Dank für die Information.
mein letzte Nachfrage: Was wäre im Falle, wenn ich nicht beweisen könnte, dass das Sofa irreparabel beschädigt worden wäre? Welche Konsequenzen hätte das?
Vielen Dank und beste Grüße,
Ines