Ebay Kauf
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Weber,
am 23.2 ersteigerte ich bei nachstehendes "Schmuck Konvolutfür 51 Euro zzgl.Porto
Am 25.02 bekam ich das Paket . Beim sortieren des Inhaltes musste ich feststellen das es sich hierbei um billigen Modeschmuck handelt.
Einige der"Schmuckstücke" sind sogar beschädigt.
Ich habe den Verkäufer kontaktiert er beruft sich auf seine Artikel Beschreibung und das es sich hierbei um ein Privatverkauf handelt.
Zu erwähnen ist noch das der Verkäufer dieses Konvolut bereit am 18.2 2017 schon mal über Ebay verkauft hat.Ich vermute das er dieses Konvolut selbst zurück ersteigert hat.
Das war das Angebot vom Verkäufer
** XXL Schmuck konvolut **Gold/Silber? Antik? Konvolut Sammlung
Mitbieten lohnt ohne Mindestpreis
Sie erhalten alten Schmuck aus Omas/Opas Zeiten u.anderes.
In dem konvolut befinden sich zb.
KETTEN,RINGE,OHRSCHMUCK,ARMBÄNDER SO WIE SCHÖNE BROSCHEN.
Fotos dienen als Artikelbeschreibung.
Viel Glück ....
Da dies ein Privatverkauf ist gibt es keine Garantie oder Rückerstattung.
Meine Frage habe ich Anspruch auf Kauferstattung
Mit freundlichen Grüßen
Detlef Neumann
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Problem ist, dass der Verkäufer nur sagt, dass es Schmuck ist, der teilweise aus vergangenen Zeiten stammt. Er macht keine Aussage über das Material oder den Wert des Schmucks. Und Modeschmuck ist leider auch Schmuck, wenn auch eher wertloser.
Sie könnten daher den Kaufvertrag nur dann wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn es sich restlos um aktuellen Modeschmuck aus heutiger Zeit handelt. Aber selbst laufen Sie Gefahr, dass der Verkäufer einen Nachweis hervorzaubert, dass dem Konvolut ein älteres Schmuckstück beilag.
Die Erfolgsaussichten sind daher leider eher niedrig, es sei denn, dass die Fotos gänzlich andere Stücke zeigen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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Bin sehr zufrieden.
Vielen Dank
Hier liegt doch dann ein Mangel vor. wie sieht es dann aus
Mit freundlichen Grüßen
in der Tat sind Schäden Mängel. Allerdings rechtfertigen diese nur dann einen Rücktritt, wenn die Schäden den Wert deutlich reduzieren. Die Reduktion muß dabei mindestens 10 % betragen.
Eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wäre hingegen möglich, wenn der Käufer Sie über die Schäden getäuscht hätte. Hier kommt es auf die Artikelbeschreibung, also das Foto an. Wenn dort die Artikel als schadenfrei erkennbar sind, können Sie wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Die Beweislast liegt dabei stets bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt