DSGVO konforme Datenschutz-Information zum Zwecke des Verkaufs einer Mietwohnung
Fragestellung
Neben der Datenschutz-Information zum Zwecke der Anbahnung und Durchführung des Mietvertrages, möchte ich meinen Mietern eine Datenschutz-Information zum Zwecke des Verkaufs unterschreiben lassen.
Hierfür habe ich ein Schreiben angefertigt, welches überprüft und ggf. überarbeitet werden soll.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
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Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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mein Name ist Rechtsanwalt Schulte. Der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und die Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) und Datenschutzauditor (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Ihre Datenschutzhinweise sind schon ganz gut. Hier habe ich nur kleinere Anmerkungen.
1. Hier sollte nur der Vermieter namentlich erneut als Verantwortlicher genannt werden.
Zudem sollte hier der etwaige Datenschutzbeauftragte genannt werden oder erklärt werden, dass keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines DSB besteht.
2. bei Rechtgrundlagen
... Wohnraum Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO ... (hier nicht f)).
... Weitere Daten erhebt und verarbeitet der Vermieter nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO ... ändern. (einfügen)
Was sind hier weitere Daten? Diese müssen oben unter 2 in der Auflistung genannt werden.
4. Folgende Empfänger ggf. ergänzen:
Ablese- und Abrechnungsunternehmen, Behörden, Finanzamt, Hausverwaltung, Hausmeister, Handwerker, Immobilienmakler, örtliche Versorgungsunternehmen, Steuer- und Rechtsberater und Versicherungen und Banken.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne wieder kontaktieren.
Gleiches gilt, sofern Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
vielen Dank für Ihre Antwort!
Es freut mich, dass meine Vorarbeit bereits gut war und nur noch wenige Ergänzungen und Änderungen notwendig waren.
Hier meine vorgenommenen Änderungen:
1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung Verantwortlich für die Datenverarbeitung sind der Vermieter C. J. bzw. die von ihm bevollmächtigten Personen.
Insoweit wird auf den Mietvertrag verwiesen. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
2. f durch c ersetzt und den Passus über weitere Daten gestrichen.
4. Immobilienmakler, Steuer- und Rechtsberater und Versicherungen und Banken ergänzt. Den Rest decke ich bereits mit meiner Datenschutz-Information zum Zwecke der Anbahnung einer Vermietung ab.
Da ich meine Immobilien im Rahmen der privaten Vermietung und Verpachtung halte, benötige ich keinen Datenschutzbeauftragten. Für zukünftige Fragestellungen komme ich aber gerne auf Sie zurück.
Eine 5 Sterne Bewertung gebe ich Ihnen gerne.