Doppelversicherung
Fragestellung
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
ich wohne seit 2013 in einer eigenen Wohnung zusammen mit meinem Lebensgefährten. Im September 2013 habe ich eine Hausrat- sowie Haftpflichtversicherung abgeschlossen bei der Provinzial.
Da ich am 01.08.2017 eine Ausbildung anfange, habe ich bei verschiedenen Unternehmen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung Beratungstermine vereinbart. Dort kam unter Anderem auch zur Sprache, ob eine Haftpflichtversicherung bestehen würde. Ich bejahte dies und gab an eine eigene Haftpfl. bei der Provinzial zu haben. Der Versicherungsvertreter war ziemlich schockiert und eröffnete mir, dass ich als Studentin über meine Mutter mitversichert sei, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt.
Ich bin seit 2011 uneingeschränkt eingeschrieben und somit also über meine Mutter versichert. Ich bin derzeit noch Studentin. Allerdings war mir dies nicht bekannt und bei der Provinzial wurde ich nur gefragt, ob meine Mutter eine Versicherung bei der Provinzial hätte, dies verneinte ich, da meine Mutter bei der HanseMerkur versichert ist, was ich zu dem Zeitpunkt allerdings nicht wusste.
Jetzt ist es so, dass ich eine sofortige Kündigung bei der Provinzial ausgesprochen habe, da ich doppelt versichert bin. Die Provinzial will dies natürlich prüfen. Mir wurde am Telefon aber schon zugesagt, dass ich wohl nur Anteilig für 2017 mein Geld zurückerstattet bekommen würde.
Allerdings bin ich ja seit September 2013 dort versichert gewesen und habe auch stets die Beiträge bezahlt. Pi mal Daumen sind das also knapp 300€ .
Ich habe die Kündigung Online über mein Sparkassen-Online-Banking geschrieben und einen Nachweis darüber füge ich bei.
Ich habe auch schon Kontakt mit der HanseMerkur aufgenommen, da ein schreiben, dass am 11.05.2017 an die HanseMerkur laut Provinzial rausgegangen sein soll, dort nicht angekommen ist.
Ein Schreiben, dass ich an die HanseMerkur geschickte habe sowie Unterlagen über die Versicherung der Provinzial und Studiennachweise füge ich per Anhang bei.
Ich möchte gerne wissen, ob die Versicherung nur Anteilig für 2017 Zahlen muss, weil es erst jetzt herausgekommen ist bzw. ob mir nicht die volle Erstattung der gezahlten Beiträge zusteht zwecks Falschberatung.
Ich hoffe sehr, dass Sie mir helfen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Nicole Zirkel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben Anspruch auf vollständige Rückzahlung der von Ihnen geleisteten Beträge für die gesamten Zahlungszeitraum.
Allerdings muss eine Fehlberatung vorliegen und Sie müssten Diese beweisen, was dann problematisch sein kann, wenn Sie keine Zeugen haben, so dass der Versicherungsvertreter als Zeuge auftreten würde und zwar mit einem ungewissen Aussageverhalten.
Ich würde Ihnen raten, zunächst auf die Reaktion des Versicherers zu warten, denn eventuell ergibt sich daraus dann der Nachweis der Fehlberatung.
Dann sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, wobei Sie möglicherweise einen Anspruch auf Beratungshilfe haben könnten.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sie haben eine Frage im Bereich Versicherungsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).