Domain-Pachtvertrag
Fragestellung
Ich beabsichtige, eine Online-Community an einen Verlag zu verpachten.Ein Vertragsentwurf liegt vor.
Zentrale Fragen für mich:
1. Ist gewährleistet, dass ich nach Kündigung/Ende der Pachtzeit die Community (inkl. zwischenzeitlich angesammeltem Content, vorgenommenen Erweiterungen etc.) zurückerhalte und nicht den Stand der Übergabe der Community zum Zeitpunkt des Vertragsstarts?
2. Ist ebenso geregelt, dass ich im Falle eines Rückfalls der Community an mich zu keinerlei Zahlungen für vorgenommene Wertsteigerungen (neue Inhalte, Erweiterungen, neue User) verpflichtet bin?
3. Ist sicher gestellt, dass die Community im Falle z.B. einer Insolvenz des Verlages nicht Gegenstand der Insolvenzmasse wird?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich nach der Vertragsprüfung wie folgt:
1.)
Diese Frage ist zu verneinen, da zur Rückgabe nur in § 6 etwas überhaupt geregelt ist.
Wollen Sie so eine Sicherung, muss das ausdrücklich im Vertrag enthalten sein.
"Bei der Vertragsbeendigung wird der Pachtgegenstand zum dann gegenwärtigen Zustand mit inkl. seit Vertragsbeginn angesammeltem Content, vorgenommenen Erweiterungen etc (dieses etc bitte sehr genau ausführen) mit alles Zugangscodes auch zusätzlich geschaffener Dienste, die mit dem Pachtgegenstand in Verbindung stehen, zurückgegeben, zumindest aber in dem Zustand zum Vertragsbegrinn."
2.)
Der Vertrag regelt die Ersatzansprüche in § 6, wobei NICHT geregelt worden ist, dass Sie nicht zahlen müssen.
Denn in § 6 Abs. 2 ist ausdrücklich eine Zahlungsverpflichtung für Sonderfälle enthalten, falls veräußert oder übertragen wird.
Und da es dort keine zeitliche Beschränkung gibt, wäre dieses dann auch NACH Vertragsende anzuwenden, so dass "..während der Laufzeit dieses Vertrages .." eingefügt werden müsste.
Denn nach Vertragsende sollten Sie eben die Möglichkeit haben, die Domain oder Rechte daran weiterzugeben.
3.)
Nein. Im Falle einer Insolvenz ist gar nichts sichergestellt, auch wenn häufig solche Aussagen im Internet verbreitet werden.
Das Nutzungsrecht kann eine verwertbare Masse darstellen und würde dann ggfs. vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
Sie haben eine Frage im Bereich IT Recht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).