Domain-Pachtvertrag
Fragestellung
Ich beabsichtige, eine Online-Community an einen Verlag zu verpachten.Ein Vertragsentwurf liegt vor.
Zentrale Fragen für mich:
1. Ist gewährleistet, dass ich nach Kündigung/Ende der Pachtzeit die Community (inkl. zwischenzeitlich angesammeltem Content, vorgenommenen Erweiterungen etc.) zurückerhalte und nicht den Stand der Übergabe der Community zum Zeitpunkt des Vertragsstarts?
2. Ist ebenso geregelt, dass ich im Falle eines Rückfalls der Community an mich zu keinerlei Zahlungen für vorgenommene Wertsteigerungen (neue Inhalte, Erweiterungen, neue User) verpflichtet bin?
3. Ist sicher gestellt, dass die Community im Falle z.B. einer Insolvenz des Verlages nicht Gegenstand der Insolvenzmasse wird?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen beantworte ich nach der Vertragsprüfung wie folgt:
1.)
Diese Frage ist zu verneinen, da zur Rückgabe nur in § 6 etwas überhaupt geregelt ist.
Wollen Sie so eine Sicherung, muss das ausdrücklich im Vertrag enthalten sein.
"Bei der Vertragsbeendigung wird der Pachtgegenstand zum dann gegenwärtigen Zustand mit inkl. seit Vertragsbeginn angesammeltem Content, vorgenommenen Erweiterungen etc (dieses etc bitte sehr genau ausführen) mit alles Zugangscodes auch zusätzlich geschaffener Dienste, die mit dem Pachtgegenstand in Verbindung stehen, zurückgegeben, zumindest aber in dem Zustand zum Vertragsbegrinn."
2.)
Der Vertrag regelt die Ersatzansprüche in § 6, wobei NICHT geregelt worden ist, dass Sie nicht zahlen müssen.
Denn in § 6 Abs. 2 ist ausdrücklich eine Zahlungsverpflichtung für Sonderfälle enthalten, falls veräußert oder übertragen wird.
Und da es dort keine zeitliche Beschränkung gibt, wäre dieses dann auch NACH Vertragsende anzuwenden, so dass "..während der Laufzeit dieses Vertrages .." eingefügt werden müsste.
Denn nach Vertragsende sollten Sie eben die Möglichkeit haben, die Domain oder Rechte daran weiterzugeben.
3.)
Nein. Im Falle einer Insolvenz ist gar nichts sichergestellt, auch wenn häufig solche Aussagen im Internet verbreitet werden.
Das Nutzungsrecht kann eine verwertbare Masse darstellen und würde dann ggfs. vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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