Domain mit (abgeleiteten) Markennamen-Bestandteil
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Gerth,
ich plane eine Webseite mit Lernmaterialien speziell für die Module/Klausuren der Fernuniversität Hagen zu erstellen. Die Philosophie der Lernmaterialien ist das Prinzip (sinngemäß): Lernen nach "Schema-F".
Als Domain möchte ich gerne folgende Bezeichnung verwenden:
www.schema-f-hagen.de
Der erste Bestandteil "Schema-F" bezieht sich auf das Kernthema der Webseite.
Der Zusatz Hagen soll die Verbindung zur Fernuni-Hagen herstellen (damit erkennbar ist, für wen diese Webseite ausgelegt ist und damit die Suchmaschinen diese Seite finden).
Allerdings könnte man den zweiten Bestandteil auch als "f-hagen" lesen (was auch so gewollt ist).
Dies bezieht sich wiederrum erkennbar (oder zumindest ableitbar) auf den Markennamen "Fernuniversität Hagen"
Ich könnte mir vorstellen, dass das "f-hagen" in dieser Domain problematisch sein kann. Andererseits könnte ich mir auch vorstellen, dass dies völlig unproblematisch ist. Der eigentliche Stadtname "Hagen" an das Schema-F zu hängen, ist vermutlich kein Problem. Aber in dem Kontext womöglich schon.
- Bitte teilen Sie mir hierzu Ihre Einschätzung mit.
Freundliche Grüße
Andreas Kämpfer
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Herr Kämpfer,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.
Ich sehe keine rechtlichen Bedenken gegen die Verwendung der Domain schema-f-hagen.de. Bei der Verwendung von Städtenamen ohne Zusatz kann es zu Streitigkeiten führen, bei einer Domain, die sich aus Städtenamen und einem kurzen Zusatz besteht liegt keine rechtswidrige Namensnutzung vor.
Ebenso wenig kann die Fernuni Hagen etwas einwenden, da die Domain nicht schema-fh-hagen.de oder schema-fu-hagen.de lautet. Da die Fernuni Hagen auch die Domain: fernuni-hagen.de verwendet besteht insoweit keine Verwechselungsgefahr, so dass Sie die Domain ohne Probleme werden nutzen können.
Im Domainrecht gilt immer noch der Grundsatz: wer zuerst kommt, mahlt zuerst! Oder auf Neudeutsch first come – first served.
Es liegt auch keine gezielte Irreführung vor. Und damit sind sämtliche Möglichkeiten etwas gegen Ihre Domain einzuwenden nicht gegeben.
Sie können die Domain, wie geplant verwenden.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Vertrages, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt
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Ich sitze gerade daran, muss aber jetzt meine Tochter ins KKH bringen. Die Schule hat angerufen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
kein Problem! ich habe die Deadline um das maximale (1 Tag) verlängert.
Ich wünsche Ihrer Tochter eine gute Genesung.
Freundliche Grüße
Andreas Kämpfer
vielen Dank für die Beratung.
Zwei kleine Rückfragen habe ich noch .. die betreffen den gleichen Kontext daher wäre es sehr nett, wenn ich eine kurze Einschätzung von Ihnen bekommen könnte.
1. Es gibt eine Seite www.schema-f.de
ich plane www.schema-f.net noch zu bestellen.
bei schema-f.de bietet jemand webdesign als Dienstleistung an .. insofern andere Branche und daher keine Verwechslungsgefahr, also gibt es da keine Probleme, oder?
2. Bei der gleichen Seite ist die Firma "schema-F new media design" eingetragen. Schema-F ist aber nicht markenrechtlich geschützt und nicht im Handelsregister eingetragen.
Auch anderweitig ist "Schema-F" nicht geschützt.
Also darf ich mein Gewerbe: Schema-F nennen?
Ich benötige von Ihnen nur eine Kurzeinschätzung nach dem Motto "auf den ersten Blick, scheint es so oder so" zu sein.
Wenn das, ohne extra eine Frage zu kaufen möglich wäre, wäre ich sehr glücklich.
Vielen Dank!
Andreas Kämpfer
Schema-F kann als bekannte deutsche Redewendung nicht ins Markenregister eingetragen werden.
Aber wenn ein Unternehmen so heißt genießt diese Bezeichnung nach § 5 Markengesetz den Schutz als Unternehmenskennzeichen und könnte Ihnen die Verwendung des Namens untersagen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Gerth
Rechtsanwalt