Diebstahl oder Unterschlagung? Oder gar straffrei - würde mich nicht wundern
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Steppart,
in 06/2018 musste ich im Zuge einer Trennung das gemeinsame Haus verkaufen.
Der Verkaufserlös wurde zu 50/50 auf die jeweiligen Konten gezahlt.
Vorab waren jedoch noch Wartungen u. Reparaturen zu tätigen, um das Haus im beschriebenen Zustand übergeben zu können.
Für die Finanzierung und Instandhaltung des Hauses hatten meine Ex und ich ein extra Konto angelegt. Dieses Konto hat Sie (Ex) mit Anforderung eines neuen Onlinezugangs für mich unzugänglich gemacht, so dass ich die aufgelaufenen Rechnungen von meinem eigenen Konto anweisen musste. Ebenfalls die Endabrechnungen aller Versorger.
Im Oktober/18 habe ich Sie erstmalig per Mail und Aufschlüsselung der Ausgaben aufgefordert den hälftigen Anteil zu erstatten. Die zweite Aufforderung erfolgte im November/18 - beide Schreiben blieben unbeantwortet. Bis dato sind die Kosten nicht hälftig erstattet.
Im Zuge des Umzuges hat Sie auch diverse Gegenstände mitgenommen, welche nachweislich ich gekauft bzw bezahlt habe. Hauptsächlich geht es dabei um professionell gefertigte Bilder unserer gemeinsamen Kinder und diverse Spiel- u. Haushaltsgeräte.
Ich habe auch hier von den Kinderbildern lediglich die Hälfte zurückverlangt. Nichts, keine Reaktion.
In Summe gesehen geht es hier lediglich um ca. 1.000€, jedoch wichtiger sind mir die damit verbundenen Erinnerungen. Die Kinderbilder sind nicht zu ersetzen.
Meine Frage: mit welchen Rechtsmitteln kann ich meine Forderungen durchsetzen?
Kann ich zur Polizei gehen und Sie anzeigen?
Ich muss für die gemeinsamen Kinder fast 600€ monatlich zahlen, obwohl diese fast paritätisch bei beiden wohnen.
Es muss doch auch für mich eine Möglichkeit geben, die vorgenannten (Rück-)Forderungen durchzusetzen!?
Ich danke schon jetzt für ihre Subsumtion und verbleibe
Mit besten Grüßen
Maik
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Steppart
Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Probleme möchte ich gerne wie folgt eingehen:
1.) "Dieses Konto hat Sie (Ex) mit Anforderung eines neuen Onlinezugangs für mich unzugänglich gemacht, so dass ich die aufgelaufenen Rechnungen von meinem eigenen Konto anweisen musste. Ebenfalls die Endabrechnungen aller Versorger.
Im Oktober/18 habe ich Sie erstmalig per Mail und Aufschlüsselung der Ausgaben aufgefordert den hälftigen Anteil zu erstatten. Die zweite Aufforderung erfolgte im November/18 - beide Schreiben blieben unbeantwortet. Bis dato sind die Kosten nicht hälftig erstattet."
Hier wird kein strafrechtlich relevantes Verhalten in Betracht kommen. Ihnen steht nach der getroffenen Vereinbarung aber die Erstattung der hälftigen Auslagen zu. Diese können Sie zivilrechtlich geltend machen, dazu unten mehr.
2.) "Im Zuge des Umzuges hat Sie auch diverse Gegenstände mitgenommen, welche nachweislich ich gekauft bzw bezahlt habe. Hauptsächlich geht es dabei um professionell gefertigte Bilder unserer gemeinsamen Kinder und diverse Spiel- u. Haushaltsgeräte.
Ich habe auch hier von den Kinderbildern lediglich die Hälfte zurückverlangt. Nichts, keine Reaktion."
Wenn es sich um Dinge handelt, die nachweislich Ihnen alleine gehören, kommt hier tatsächlich eine Unterschlagung in Betracht. Diese können Sie selbstverständlich bei der Polizei zur Anzeige bringen und auch Strafantrag stellen. Hier sollten Sie sich aber nicht allzu große Hoffungen auf eine tatsächliche Strafverfolgung machen. Derartige "Beziehungstaten" werden häufig aus Mangel am öffentlichen Interesse eingestellt. Zudem werden hier auch besondere Vorschriften zum ehelichen Haushalt zu berücksichtigen sein, die die Rechtslage problematisieren können.
3) "Meine Frage: mit welchen Rechtsmitteln kann ich meine Forderungen durchsetzen?
Kann ich zur Polizei gehen und Sie anzeigen?
Ich muss für die gemeinsamen Kinder fast 600€ monatlich zahlen, obwohl diese fast paritätisch bei beiden wohnen.
Es muss doch auch für mich eine Möglichkeit geben, die vorgenannten (Rück-)Forderungen durchzusetzen!?"
Ein Gang zu Polizei würde nur bewirken, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Die Gegenstände und das Geld erhalten Sie dadurch nicht zurück. Hier führt für Sie kein Weg am Zivilrecht vorbei. Nachdem Sie Ihre Ex-Frau schon mehrfach angeschrieben haben, sollten Sie sich vor Ort zu einem Kollegen begeben, der sich im Bereich des Familienrechts spezialisiert hat. Dieser wird Ihre Frau nochmals per Anwaltsschreiben zur Herausgabe und Zahlung auffordern. Sollte dies wiederum ignoriert werden, kann Klage erhoben werden. Ihre Frau wird dann verurteilt, die Dinge an Sie herauszugeben bzw. den geschuldeten Betrag zu zahlen. Diese Forderungen sind dann "tituliert" und können mit den Mitteln der Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Ich denke, dieser Weg entspricht Ihren Interessen und Zielen am ehesten.
Ich bedanke mici
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Antwort des Experten: Vielen Dank für die freundliche Rückmeldung! Ich hoffe, gedient zu haben.