Darlehnskündigung
Beantwortet von Finanz & Versicherungsmakler Hans-Peter Ramächers
Fragestellung
Sehr geehrt Damen und Herren,
ich habe ein Haus; für die darauf lastenden Darlehn der Sparda- Bank West habe ich bereits im Juli 2018 eine Umschuldung zum 31.01.2019 vereinbart. Die Laufzeit des neuen Darlehns beträgt 10 Jahre.
Im Dezember 2018 habe ich unerwarteter Weise einen Käufer dafür gefunden. Noch im Januar soll der Kauf abgewickelt und der Kaufpreis bezahlt werden.
Nach mehrmaligen schriftlichen Rückfragen meinerseits teilt mir, die Bank heute telefonisch mit, dass sie einer Kündigung des neuen, noch nicht ausgezahlten/ bzw. umgeschuldeten Darlehns nicht zustimmt, auch nicht gegen Vorfälligkeitsentschädigung!
Sie besteht auf der Fortführung des Darlehns für die volle Vertragslaufzeit.
Ist dies rechtens?
Ich hoffe, Ihnen mit den o.a. Angaben hinreichend Informationen gegeben zu haben, um mir eine kurze Auskunft dazu geben zu können. Ansonsten bin ich zu erreichen per Mail unter
melcherkuehne@t-online.de, telefonisch unter 0212/330754
Mit bestem Dank für baldige Antwort im Voraus verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Martin Kühne
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Finanz & Versicherungsmakler Hans-Peter Ramächers
Ja, im Prinzip ist die Bank im Recht. Wenn Sie verkaufen jedoch ist die Bescherung nicht mehr gegeben. Weiss die Bank, das Sie verkaufen?
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Kann mich insoweit wirklich für volle 10 Jahre (= Vertragslaufzeit) an den Vertrag binden? Steht mir nicht nach BGB bei längerer Laufzeit stets ein gesetzliches Kündigungsrecht zu?
Und wie wohnen Sie zukünftig ? neues Haus oder Wohnung ? Zur Miete oder neues Eigentum ?
Nach wie vor ist die Bank im Recht, jedoch unüblich, wenn es im Zusammenhang mit dem Haus steht oder sorry, legen Sie noch nicht allle Fakten auf den Tisch ?
Liegt der komplette Vorgang schriftlich vor oder gab es zu dieser Angelegenheit ein Gespräch mit der Bank ?
Ich habe 2 Häuser, nur eins wird verkauft. Der Rest des Darlehns, dessen Kündigung die Bank ablehnt, ist auf dem 2., verbleibenden Haus abgesichert.
Zwischenzeitlich habe ich bereits selbst § 489 BGB gelesen; ich habe wirklich keine Chance!
Ich möchte jedoch nicht versäumen, mich für Ihre kompetente - und schnelle - Antwort zu bedanken. Für Laien wie mich ist es immer wichtig, einen kompetenten Partner zu haben, der einem hilft.
Mit bestem Dank
Martin Kühne
www.hpr-finanzen.de