Containervermietung - Abschreibung bei Verlust durch Verkäuferinsolvenz?
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum in unter 2 Stunden
Fragestellung
S g D u H,
Wir haben 2 Positionen vermieteter Container (Erwerb und anschließende Vermietung) mit der in eine betrügerisch Insolvenz geratene P & R Gruppe. Gemäß Vertrag erwirbt man Container und vermietet diese für 5 Jahre. Danach werden die Container zu einem festgelegten Betrag zurückgekauft.
Fall 1
Erwerb und anschließende Vermietung im März 2016. Letzte Mietzahlung im Januar 2018 (jeweils für die vorangegangenen 3 Monate). Ausstehend also die restlichen Mietzahlungen bis zum Ablauf von 5 Jahren und der spätere Rückkauf.
Fall 2
Erwerb und anschließende Vermietung im November 2013. Letzte Mietzahlung im Januar 2018. Die Container hätten im November 2018 zurückgekauft werden müssen.
Bisher haben wir die Container mit jährlich 10 % abgeschrieben und den Mieteinnahmen gegengerechnet. Frage:
Welche Abschreibungsbeträge können wir für 2018 ansetzen? Das Insolvenzverfahren wurde 2018 eröffnet, läuft natürlich noch und es sieht nach einem Totalverlust aus.
Ist eine Verlustverrechnung generell möglich oder nur innerhalb derselben Einkunftsart?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der gewünschten Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Es kommt darauf an, bei welcher Einkunftsart Sie den Überschuss erklärt haben. Bei meinen Mandanten habe ich den Verlust in der Anlage G für Gewerbebetriebe erklärt.
An Ihrer Stelle würde ich aber auf jeden Fall die Container in 2018 auf 0,00 € abschreiben.
Sollte das Finanzamt den Verlust ablehnen, bitte Einspruch einlegen und beantragen Sie auch das "Ruhen des Verfahrens" bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens.
Warum haben Sie bei einer Laufzeit von 5 Jahren nur mit 10% abgeschrieben?
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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Vielen Dank. Abschreibungshöhe entsprechend der Empfehlung / Musterrechnung von P&R. Auch auf Empfehlung habe ich den Überschuss in der Anlage SO deklariert.
Bitte auch den zweiten Teil der Frage beantworten. Sind die Verlust generell verrechenbar oder nur innerhalb derselben Einkunftsart.
MFG/ H.P.G.
ja zur Beantwortung dieser Frage habe ich Ihre Antwort abwarten müssen.
Ich habe bei meinen Mandanten immer die Anlage G für Gewerbebetriebe ausgefüllt, dort können Sie mit anderen Einkunftsarten verrechnen, weil es eben keine "gelegentliche" Vermietung von beweglichen Gegenständen ist.
Bei den sonstigen Einnahmen, können Sie die Verluste nicht mit anderen Einkunftsarten verrechnen. Sie können nur mit den Gewinnen Anlage SO aus dem Vorjahr und mit zukünftigen Gewinnen verrechnen.
Wechseln Sie einfach die Anlage und begründen es mit der auf Dauer angelegten Vermietung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum