Carsharing- Kratzer Schaden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin eine Kunde von Stadtmobil Stuttgart.
Ich habe ein Kratzer verursacht und wie üblich diese telefonisch gemeldet am Ende der Fahrt. Auch wenn es nur um ein Kratzer geht, Stadtmobil hat mich kontaktiert mit der Bitte um ein Schadensfall Formular auszufüllen. Diese habe ich schnell ausgefüllt und geschickt am 27.10.2020 (Siehe Anhang und Bilder)
Erst am 14.01.2021 habe ich eine Rechnung mit einer Selbstbeteiligung von 900 EUR bekommen und ein Kostenvoranschlag von einem Auto-Werkstatt.
Tatsache:
- Ich habe kein Nachweis von Stadtmobil erhalten dass keine weitere Schaden zwischen 27.10.2020 und 14.01.2020 von anderen Kunden geschehen sind. Nicht transparent gegenüber dem Kunde. Die Kosten sollen aus meiner Sicht, aufgeteilt werden wenn andere Schaden Vorhanden sind. Ein Nachweis hierfür gibt es aber seitens Stadtmobil nicht. Nach Rückfrage, hat Stadtmobil nicht beantwortet
- Auto ist ein Opel Astra Tours. 2014 .
- Der Auto Werkstatt hat vorgeschlagen, die ganze Stoßstange auszutauschen und lackieren. Die teuerste Reparatur. Stadtmobil hat uns ein Kostenvoranschlag geschickt (Summe: 1200 EUR) und eine Rechnung von 900 EUR ( Selbsbeteiligung)
-Das Auto ist schon repariert worden und ich konnte nicht sehen ob weitere Schaden von anderen Kunden gemeldet worden waren.
Kann Stadtmobil diese höhe Selbsbeteiligung ohne Nachweis von mir verlangen? wie kann ich mich dagegen wehren? ich weißt dass ich ein Kratzer verursacht habe. Aber 900 Eur finde ich übertrieben hoch.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sie können nach meiner Ansicht folgendes einwenden:
- der Austausch des gesamten Stoßfängers samt Neulackierung ist nur eine Alternative*, sicherlich die teuerste und gerade bei einem Fahrzeug aus dem im Jahr 2014 wäre es mit den heutigen technischen Möglichkeiten jedenfalls denkbar und möglich, den Kratzer anders zu beseitigen (Haben Sie noch Bilder, denn ich kann auf den beiden Bildern nicht genau erkennen, welchen Umfang der Kratzer hat, die sind etwas unscharf, vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rückmeldung);
- hilfsweise: Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein sogenannter Abschlag beziehungsweise Abzug – Neu für alt – zu machen, da schließlich ein neuer Stoßfänger verbaut wird und damit eine neue Sache, was den Zustand des Fahrzeugs insoweit verbessert - als Abzug nimmt man zwischen 25 und 33 %;
- sicherlich kann und muss die Gegenseite nicht beweisen, dass kein Schaden entstanden ist, weil eine negative Tatsachen nicht bewiesen werden kann, gewiss muss man Ihnen aber in Kopie die Übergabeprotokolle für die fragliche Zeit überlassen, damit Sie selbst prüfen können, ob andere Fahrer dort etwas aufgeführt haben beziehungsweise etwas von der Firma da moniert wurde – das muss Ihnen durchaus gewährt werden und würde ich jetzt Ihrerseits anfordern, bevor eine Rechnung gezahlt wird;
* = Es gibt auch eine sogenannte Smart-Repair-Technik im Vergleich zur konventionellen Reparatur, die aber nach der Rechtsprechung gleichwertig sein muss. Das ist dann konkret in jedem Einzelfall zu prüfen, aber ich halte es bei einem kleineren Kratzer durchaus denkbar, dass dieser sich ohne der Austausch des Stoßfängers einwandfrei beseitigen ließe.
Zwar heißt das jetzt nicht, dass man immer auf die Smart-Repair-Technik verweisen kann, aber hier muss in der Tat bedacht werden, dass das Fahrzeug fast sieben Jahre alt ist, siehe oben.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre E-mail . Ich habe neue Bilder hochgeladen. Ich hoffe sie können diese sehen.
In Anlehnung an Ihre Antwort:
Ich möchte gern wissen ob ich dann Anspruch auf 33% Abzug der Selbstbeteiligung (900 EUR) verlangen könnte.
zur Info:
Die Rechnung bzw. Kostenvoranschlag von dem Werkstatt war 1200 EUR (Obwohl die Reparatur schon gemacht wurde, ich habe keine Endabrechnung gesehen. Stadtmobil hat mir nur den Kostenvoranschlagt geschickt als Kostenbasis). Selbstbeteiligung lt. AGB sind 900 EUR .
Kann ich dieser "rabatt" verlangen= das wäre sehr hilfreich. Wenn Ja, welche Artikel.Abs oder Gesetzt kann ich als Referenz nennen?
Freundliche Grüße,
Diana
vielen Dank für die weiteren Bilder, die ich mir angesehen habe.
Da halte ich es durchaus für einwendbar, dass andere Maßnahmen möglich sein müssen, um das rückstandsfrei zu reparieren.
Das würde ich nochmals schriftlich einwenden, auch vor dem Hintergrund des Alters des Fahrzeugs.
Zu dem Abzug neu für alt:
Zwar hat das Gesetz die Fallgestaltung „Neu für alt“ nicht explizit geregelt, aber die Rechtsprechung hatte dazu bereits ausführlich entschieden, vgl. ständige Rechtsprechung seit BGH Revisionsurteil vom 24.3.1959 – VI ZR 90/58.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt