Buchung von Kauf PKW mit inanspruchnahme Investitionsabzugsbetrag
Fragestellung
Am 31.08.2018 wurde ein Firmen PKW gekauft für netto 39.411,76 Euro
Für diesen Kauf wurde in den Vorjahren ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 15.000 Euro gebildet, welcher nun so verbucht wurde, dass um diese 15.000 Euro der Anschaffungspreis gekürzt wurde, sodass die
Abschreibungen auf den PKW entsprechend geringer ausfallen. = Buchung Gewinnmindern? Diese Buchung steht bei mir bei den Betriebsausgaben???
Der PKW steht somit nur mit 24.411,76 Euro zur Abschreibung bereit.
In 2018 habe ich somit noch folgende Abschreibungen verbucht:
Sonderabschreibung 2018 20 % = 4.800 Euro = Gewinnmindernd
plus normale Abschreibung 2018 = 1695,27 Euro = Gewinnmindernd
Stimmen diese Buchungen? Fehlt hier noch etwas? Kommt mir so vor wie wenn diese Buchungen meinen Gewinn zu stark reduzieren? Muss ich hier nicht bei der Inanspruchnahme von den 15.000 Euro diese auch irgendwo noch zusätzlich Gewinnerhöhend ansetzen?
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Im Jahr der Anschaffung ist Investitionsabzugbetrag zunächst hinzuzurechnen, danach wieder abzuziehen (§ 7g Abs. 2 Satz 1 und 2 EStG). Dies hebt sich gegenseitig auf. Dies haben Sie zutreffend berechnet.
Die so verminderten Anschaffungskosten sind dann die Bemessungsgrundlage für die AfA.
Im Jahr der Aschaffung können Sie von dieser so ermittelten Bemessungsgrundlage die Sonderabschreibung durchführen, 24.411,76 € x 20% = maximal 4.882 €, außerdem die linare AfA ebenfalls von dieser Bemessungsgrundlage, bei Neuwagen üblicherweise 6 Jahre = 24.411,76 € x 1/6 x (im ersten Jahr jahresanteilig) 5/12 = 1.695 €.
Die Sonderabschreibung ist eine steuerliche Betriebsausgabe und mindert Ihren Gewinn.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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