Buch und Belegnachweis Ausfuhrlieferung
Fragestellung
momentan bin ich als Kleinunternehmer tätig und verkaufe Waren über Ebay, ab 2014 werde ich umsatzsteuerpfichtig. Ich verkaufe auch sehr viel im nicht EU Ausland ( USA etc ) . Versendet werden die Artikel mit der Post als Brief mit Einschreiben und dafür bekomme ich einen Einlieferungsbeleg, der Beleg enthält die Sendungsnummer/Tracking-nr, Ort & Datum, Empfangsland ( wie z.B. US, AU etc ), aber nicht den Namen des Empfängers, den muss man selber drauf schreiben ( ein Beleg als Beispiel ist im Anhang)
Die Zollinhaltserklärung CN22, die man in der Filiale als Aufkleber bekommt kommt auf dem Brief, davon bekomme ich auch keine Kopie zurück.
Warenwert ist meistens €10 bis €30
Den Sendungsstatus/Tracking-protocol kann man auf der Webseite der Deutsche Post ausdrucken, der sieht so aus: (ein Ausdruck als Beispiel ist im Anhang)
Ausßerdem habe ich dann auch die Ebay und Paypal ausdrücke mit der Anschrift & Name des Käufers, Verkaufspreis, Artikel Details etc
Ich möchte fragen, ob diese Nachweise für das Finanzamt genug sind, um die Lieferung als Steuerfrei zu verschicken bzw zu buchen ? wenn nicht wie wird das richtig gemacht oder was fehlt noch?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
zunächst möchte ich voranschicken, dass diese Ausführungen nur für Sendungen in das Nicht-EU-Ausland ("Drittland") gelten, da nur insoweit steuerfreie Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1 in Verbindung mit § 6 des Umsatzsteuergesetzes, UStG) vorliegen können. Falls Sie im Rahmen Ihres Unternehmens auch Waren in das EU-Gebiet versenden, so gelten andere Vorschriften. Steuerfrei ("innergemeinschaftliche Lieferung") kann eine Sendung u.a. nur dann sein, wenn der Abnehmer seinerseits Unternehmer ist und über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines EU-Mitgliedsstaates verfügt!
Nun zu Ihrer eigentlichen Fragestellung:
die Art, wie der belegmäßige Nachweis einer Ausfuhrlieferung im Falle der Versendung zu führen ist, ist gesetzlich in § 10 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) geregelt.
In Versendungsfällen soll der Nachweis danach wie folgt geführt werden:
- durch einen Versendungsbeleg (Frachtbrief, Konnossement, Posteinlieferungsschein usw.),
- durch einen sonstigen handelsüblichen Beleg (Spediteurbescheinigung oder Versandbestätigung des Lieferers
In Versendungsfällen sind zollamtliche Bestätigungen für Umsatzsteuerzwecke grundsätzlich nicht erforderlich.
Die Ihnen vorliegenden Posteinlieferungsscheine sind danach für den Ausfuhrnachweis geeeignet, wenn sie aufgrund der eindeutigen Identifizierbarkeit (hier: Sendungsnummer & Kennung des Bestimmungslandes) erkennen lassen, in welches Land der Versand erfolgte. Führen Sie die Versendung nicht durch die Post durch, sondern einen anderen Frachtführer (z.B. UPS, FedEx, TNT usw.), so werden Sie in aller Regel ähnliche Einlieferungs- oder Versendebestätigungen erhalten, aus denen diese Daten hervorgehen. Bitte bewahren Sie diese Unterlagen für Nachweiszwecke gut auf (mindestens 10 Jahre!) und denken Sie auch daran, dass die Thermosausdrucke der Deutschen Post AG (Ihr Beispielbeleg) nach einiger Zeit verblassen können, so dass sie nicht mehr zu entziffern sind. In diesen Fällen empfiehlt es sich, solche Unterlagen zu fotokopieren, um einen dauerhaft lesbaren Beleg vorzuhalten.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Angaben weiterhelfen, und würde mich über eine gute Bewertung bei yourXpert freuen. Falls irgendetwas unklar sein sollte, stehe ich Ihnen über die Funktion "Rückfragen & Kommentare" selbstverständlich gern zur Verfügung.
Für Ihr Geschäft wünsche ich Ihnen nun alles Gute und viel Erfolg und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Dipl. Finanzwirt
Steuerberater
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