Bilanzbuchhaltung
Fragestellung
Hallo,
wir haben eine Limited und wie üblich bei der kleinen Kapitalgesellschaften (Liquiditätsprobleme) wurde privates von geschäftlichen nicht getrennt geführt, z.B über Girokonto wurden die private Rechnungen gezahlt, Kreditkarten-ausgleich von privat getätigt und Bargeld abgehoben.
Könnten Sie bitte mir da weiterhelfen und mir die richtigen Buchungssätze verraten, damit wir die nächste vGA vermeiden. Die Firma ist zum 31.12.2013 abgemeldet.
Ich habe ein Programm von WISO Kaufmann SK03
1. Private Kreditkarte wurde fast jeden Monat über Girokonto gedeckt, wo einige Beträge auch geschäftlich sind.
2. Private Krankenversicherungsbeiträge, Krankenhausrechnungen und die Erstattungen von Krankenversicherung.
3. Barabhebung (Kassa an Bank?)
4. Kauf von Möbelstücke
Ich habe von ein Verrechnungskonto Gehalt (Konto 1755? ) gehört und Darlehensverzinsung, wie buche ich es richtig?
Weiterhin haben wir die Gehälter an Gesellschafter/Geschäftsführer nicht regelmäßig ausgezahlt, ist es möglich auch über Verrechnungskonto als Verbindlichkeiten zu buchen?
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
sofern Sie über das Geschäftskonto privat veranlasste Aufwendungen bezahlt wurden,
sollten diese als Forderungen gegenüber Gesellschaftern (in der Rubrik sonstige Vermögensgegenstände und dann mit separatem Konto je Gesellschafter verbucht werden.
Also: # Forderungen geg. Gesellschaftern an # Bank.
Das betrifft auch die Kreditkartenabrechnungen. Es sollte aber jeder Beleg hierzu bei der Buchhaltung (als Kopie) beigefügt werden, um sämtliche Geschäftsvorfälle nachvollziehen zu können (auch die privat veranlassten). Sofern die sich ergebenden Forderungen eine Laufzeit (bis zur Rückzahlung) von mehr als ein Jahr haben, sollte der Betrag verzinst werden (marktüblich). Ansonsten droht hier eine vGA. Ein einfacher Darlehensvertrag sollte dann abgeschlossen werden. Da es sich um ein Gesellschafterdarlehen handelt, sollte dies mittels formalem Beschluss durch die Gesellschafterversammlung legitimiert werden.
Bei den Gehaltsforderungen der Gesellschaft gegenüber der Ltd sind diese als Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt einzustellen. Man könnte dann die Positionen Forderungen geg. Gesellschafter und Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt, sofern die gleichen Personen davon betroffen sind, zum 31.12.2013, soweit möglich, miteinander verrechnen (der verbleibende Saldo steht dann weiterhin in der Bilanz). Achtung: Durch die Verrechnung entsteht hier Lohnsteuer, da Fiktion des Zuflusses von Gehalt.
Ich hoffe, Ihr Antworten zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Ich bedanke mich für den erteilten Auftrag und bitte Sie um eine - hoffentlich positive - BEWERTUNG, hier auf yourXpert.
Beste Grüße
Schenk
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1. Soweit ich verstehe, soll ich die Forderungen und Verbindlichkeiten g.g Gesellschafter auszuweisen und den Verrechnungskonto für Gesellschafter nutze ich in dem Fall nicht? Wenn ja wie würde mann dieses buchen?
2. Da wir immer noch Jahr 2012 nicht abgeschlossen haben, der Betrag (Forderungen) für 2012 soll verzinst werden. In dem Fall verzinsen wir die Darlehen ab 2012 bis 31.12.3013, oder nur 2013 ist betroffen.
3. Was private Kreditkartenabrechnung betrifft, die geschäftliche Leistungen kann ich unabhängig über die Kasse buchen oder sollte ich ein Konto einlegen (wie lautet Buchungssatz)?
4. Gibt es eine Möglichkeit für 2012 den Geschäftsführergehalt bei FA nachzumelden. FA hat unsere Anstellungsverträge ab 2008 bereits.
5. Die private Krankenkasse erstattet uns die Krankenhausrechnungen auch über Girokonto, wie würde ich es buchen. Ist es in der Art wie eine Privateinlage obwohl die Krankenhausrechnungen wurden auch über Bank überwiesen? Dies ist für mich vollkommen unklar.
Danke im voraus
Mit freundlichen Grüßen
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Vielen Dank.