BG Rente
Beantwortet von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Abend
Mir steht demnächst einer Versteifung des Oberen Sprungelenks bevor.(OSG)
Ich hatte einen BG-Unfall.
Wieviel % BG -Rente würde ich nach derzeitiger Rechtslage bekommen?
Die Bestimmungen werden doch von Zeit zu Zeit geändert.
Mein letzter Kenntnisstand war 20 %.
Das Geburtsjahr spielt wohl auch eine Rolle.
Meines ist 5.2.1964.
Danke für die Antwort
MFG Oliver Hennig
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
grundsätzlich ist nach jetzigen Tabelle immer noch von 20 auszugehen.
Die derzeitigen Werte werden wir folgt angegeben:
"Versteifung des oberen Sprunggelenks in günstiger Stellung (Plantarflexion um 5° bis 15°)
20"
Es wird insoweit aber auf Ihre tatsächliche Situation und Beeinträchtigung ankommen. Unter Umständen könnte auch ein höherer Prozentsatz angenommen werden, wenn eine Abweichung von den Voraussetzungen zu Ihren Lasten vorhanden ist.
Mindestens ist aber von 20 auszugehen.
Das ist aber nur der Grad der Erwerbsminderung. In die Berechnung ist aber noch Ihr Jahresarbeitsverdienst mit einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Danke für ihre schnelle Antwort , aber dennoch habe ich eine Nachfrage
Sie sind sich sicher, dass ihre Antwort auch der aktuellen Rechtslage entspricht
Mir war so,dass die BG ihre Richtlinien 2016 neu gefasst hat mit der neuen Bestimmung , dass es für die Versteifung des OSG nur noch 10% (also nichts-da ja erst ab 20 %) gibt und erst wenn das obere und das untere versteift werden 20 %.
Bin mir da jetzt aber auch nicht so sicher.
Wäre schön wenn sie da nochmal nachschauen würden.
MfG Oliver Hennig
nach der derzeitig noch gültigen
Versorgungsmedizin—Verordnung- VersMedV, Stand 17.07.1017, ist der angegebene Grad der Einschränkung derzeit noch aktuell.
Die Verordnung führt in der Anlage die Kriterien festgelegt und derzeit gilt der genannte Grad von 20.
Sie müssen natürlich unterscheiden zwischen reinen Bewegungseinschränkung und der Versteifung. Reine Bewegungseinschränkungen werden geringer bewertet.
In Ihrem Fall dürfte nach Ihrer Darstellung der Grad 20 anzunehmen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle