Bewertung Arbeitszeugnis
Fragestellung
Hallo Herr Meyer,
ich habe im März den Arbeitgeber gewechselt und vor kurzem mein Arbeitszeugnis bekommen.
Könnten Sie mir eine Bewertung des Arbeitszeugnisses geben?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Ruben Meyer
Sehr geehrter Ratsuchender, herzlichen Dank für Ihren Auftrag über yourxpert. Gern übermittle ich Ihnen meine Einschätzung zu Ihrem qualifizierten Arbeitszeugnis. Die einzelnen Zeugnispassagen habe ich im Folgenden in Anführungszeichen gesetzt. Der strukturelle Aufbau entspricht den Anforderungen an ein qualifiziertes Zeugnis. Laut § 109 GewO bestehen folgende Anforderungen an ein Zeugnis: „Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“ Ihr Zeugnis enthält die wichtigsten Bestandteile: Einleitung, Tätigkeitsbezeichnungen, Aufgabenbeschreibung, Leistungsbeurteilungen, Verhaltensbeurteilungen, Gesamtformel und Dankesformel. Üblicherweise wird eine Unternehmensbeschreibung mit aufgenommen. Dies ist aber nicht zwingend und Aufgrund der allgemeinen Bekanntheit des Unternehmens nicht erforderlich. Auch inhaltlich handelt es sich um ein gut ausformuliertes Zeugnis. Die Inhalte und Attribute sind klar und deutlich beschrieben. Die Zuordnung zu Bewertungsnoten ist weitgehend eindeutig möglich. Die erforderliche Form (Briefbogen, Unterschrift) ist gewahrt, es sind keine offensichtlichen Rechtschreibfehler erkennbar. Als Fazit kann ich Ihnen mitteilen, dass ich für Sie keinen Bedarf für eine Änderung einzelner Formulierungen sehe und möchte Ihnen zu diesem sehr guten Zeugnis gratulieren. Nun zu den Formulierungen im Einzelnen: „Herr Peter Heller, geb. am 13.02.1980, war vorn 04.09.2000 bis 28.02.2017 in unserem Unternehmen beschäftigt. Bis zum 31.03.2009 war Herr Heller als Produktberater im Bereich Vertriebsadministration beschäftigt. Auf eigenen Wunsch wechselte er zum 01.04.2009 in den Bereich Produktmanagement Multimedia / Garne. Dort war Herr Heller zunächst als Assistent eingesetzt. Aufgrund seiner Leistungen und der stetigen Erweiterung der Aufgabengebiete war Herr Heller anschließend als Junior-Produktmanager und zuletzt als Produktmanager tätig.“ Sie sind mit Name und Geburtsdatum ausreichend personifiziert. Das Unternehmen ist durch Briefkopf und Adressdaten erkennbar. Die Beschäftigungszeit wurde mit den Daten und den Funktionen/Tätigkeiten ordnungsgemäß und nachvollziehbar beschrieben. Auch die Entwicklung im Unternehmen ist gut nachvollziehbar angegeben. „Seine Hauptaufgaben umfassten im Wesentlichen: …“ Die Aufgaben sind umfassend und aussagekräftig beschrieben. Ich gehe davon aus, dass auf die letzte Funktion „Produktmanager“ Bezug genommen wird und dass hier auch Aufgaben der vorherigen Funktionen beinhaltet sind. „Herr Heller verfügt über ein sehr gutes Fach- und Produktwissen, welches er effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte.“ Bewerteter Bereich: Fachkenntnisse Note „gut“/„sehr gut“. Für eine eindeutig „sehr gute“ Bewertung fehlt ein sogenannter Verstärker. Die sehr gute Bewertung müsste lauten: „hervorragendes Fach- und Produktwissen“ oder „welches er STETS effektiv und erfolgreich in der Praxis einsetzte“ „Um seine Fachkenntnisse zu erweitern und zu aktualisieren, besuchte er regelmäßig interne Schulungen sowie externe Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahmen.“ Bereich: Weiterbildungsbereitschaft Hier erfolgt regelmäßig keine Bewertung, sondern nur der Hinweis darauf, dass die Bereitschaft zur Weiterbildung vorlag und auch Weiterbildungen besucht wurden. „Dieses erlernte Fachwissen konnte er zuletzt durch die Übernahme des Projektes „elektrisches Spielzeug", anhand der Produktgruppe Drohnen direkt anwenden. Dieses Projekt hat Herr Heller erfolgreich auf den Weg gebracht und in einem fortgeschrittenen Status übergeben können.“ Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber auf besondere, einzelne Projekte der Arbeitstätigkeit eingeht. Wenn er dies im Arbeitszeugnis erwähnt, ist dies immer positiv und eine besondere zusätzliche Wertschätzung. „Herr Heller war ein sehr gewissenhafter, zuverlässiger und verantwortungsbewusster Mitarbeiter, der sich seiner Tätigkeit mit sehr großem Engagement und hoher Einsatzbereitschaft widmete.“ Bewerteter Bereich: Arbeitsbereitschaft Note: „sehr gut“ „Seine quantitativen wie qualitativen Arbeitsergebnisse erfüllten stets sehr hohe Ansprüche. In allen Situationen erzielte Herr Heller stets sehr gute Arbeitsergebnisse. Seine Aufgaben erledigte er stets selbstständig, zielstrebig, rasch und zuverlässig zu unserer vollsten Zufriedenheit.“ Bewerteter Bereich: Arbeitsergebnisse, Arbeitsweise und Gesamtleistung Ich würde die Bewertung im letzten Satz so lesen, dass sich das Wort „stets“ auf alle nachfolgenden Attribute bezieht. Damit ergibt sich auch für die Gesamtbewertung die Note „sehr gut“. Note in allen Bereichen: „sehr gut“ „Auf Grund seines höflichen sowie freundlichen Auftretens erfreute er sich sehr großer Wertschätzung. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Arbeitskollegen, Mitarbeitern und Geschäftspartnern war jederzeit tadellos.“ Bewerteter Bereich: Verhalten Note: „sehr gut“ Vor allem werden hier alle Beziehungsebenen (Kollegen, Vorgesetzte usw.) angesprochen, so dass das Verhalten rundum als wirklich „sehr gut“ beurteilt wird. „Herr Heller scheidet auf eigenen Wunsch zum 28.02.2017 aus dem Unternehmen aus, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen.“ Der Grund des Ausscheidens darf nur mit Einverständnis des Mitarbeiters aufgenommen werden. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Formulierung einverstanden sind, zumal sie sich für Sie nicht negativ auswirkt. „Wir bedauern sein Ausscheiden sehr und bedanken uns für die stets sehr erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Herrn Heller weiterhin viel Erfolg und persönlich alles Gute.“ Es besteht kein Anspruch des Mitarbeiters auf eine Dankes und Gute-Wünsche-Formel. Wenn der Arbeitgeber diese Formulierung dennoch mit aufnimmt, unterstreicht dies die grundsätzliche Zufriedenheit mit Leistung und Verhalten des Mitarbeiters. Insgesamt unterstreicht diese Formulierungen „bedauern … Ausscheiden sehr“, „stets sehr erfolgreiche und konstruktive Zusammenarbeit“ die sehr gute Bewertung Ihrer Leistung und Ihres Verhaltens. Es ist insgesamt bei diesem Zeugnis klar erkennbar, dass es sich um eine überdurchschnittlich positive Bewertung (insgesamt: „sehr gut“) handelt. Wenn Sie Rückfragen zu einzelnen Erläuterungen / Formulierungen haben, können Sie gern weitere kostenfreie Nachfragen per E-Mail stellen, bis Sie Klarheit haben. Freundliche Grüße Ruben Meyer Rechtsanwalt und Personalfachkaufmann Langenweißbach
Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen?
Lassen Sie Ihr Arbeitszeugnis von unseren Anwält*innen schnell und zuverlässig erstellen oder prüfen!