Bewertung Arbeitszeugnis / Zwischenzeugnis
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hesterberg,
das vorliegende Zwischenzeugnis wurde von mir aufgrund eines Vorgesetztenwechsels zum 01.12.2017 beantragt und mir durch meinen ehemaligen Vorgesetzten (befindet sich noch im Unternehmen) am 13. März 2018 persönlich übergeben.
Die allgemeine (v.a. auch wirtschaftliche) Situation im Unternehmen ist sehr angespannt und das Unternehmen befindet sich in einem sog. „Change“. Innerhalb des letzten Jahres wurden gut 50-60% aller Führungspositionen (inkl. der Geschäftsleitung) neu besetzt und es sind in der Belegschaft etliche „Köpfe gerollt“. Selbst langjährige Mitarbeiter (bis zu 35 Jahren!) wurden gekündigt oder haben einen Aufhebungsvertrag erhalten.
Kurz vor meinem Vorgesetztenwechsel hatte ich ein Jahresgespräch, bei dem ich im Vergleich zum Vorjahr massiv (um 5 Punkte) abgewertet wurde – ohne, dass es hierfür aber bereits zu einem früheren Zeitpunkt Anzeichen oder Gespräche dazu gab. Im Jahr zuvor konnte ich mich bei dem ERA-Jahresgespräch sogar noch um zwei Punkte verbessern und habe insgesamt in den knapp 6 Jahren, seit ich in der Firma bin, bislang nur gute Kritik bekommen. Der Bewertungsmaßstab hat sich im vergangenen Jahr deutlich verändert bzw. verschärft (seit einem Jahr ist auch ein neuer Bereichsleiter Entwicklung im Unternehmen). Dies hat mir auch mein ehemaliger Vorgesetzter bestätigt. Hier bin ich jedoch kein Einzelfall – es besteht der Eindruck, dass hier aus Kostengründen vorgegangen wird, bzw. um („überflüssige“) Mitarbeiter aus dem Unternehmen „hinauszuekeln“. Die angesprochene Abwertung spiegelt sich meiner Meinung nach auch in dem Zwischenzeugnis deutlich wieder, ohne jedoch die vorherigen 4,5 guten Jahre nur ansatzweise zu berücksichtigen.
Um dies für mich jedoch etwas „greifbarer“ und belastbarer zu machen, möchte ich Sie mit der Beurteilung des Zwischenzeugnisses beauftragen. Meine Erwartung hierbei ist u.a., dass das Zeugnis Satz für Satz bewertet / analysiert wird, die in dem jeweiligen Satz bewertete Eigenschaft / der Aspekt abstrahiert kurz genannt wird (Überbegriff) und mit der jeweiligen entsprechenden Schulnote versehen wird. Auch möchte ich Sie um die Nennung einer Gesamtnote bitten sowie um eine Aussage zu allen übrigen Kriterien wie z.B. Form, Vollständigkeit, versteckte "Codes" o.ä. sowie ein kurzer Rat zur weiteren Vorgehensweise. Zur Vereinfachung hierzu und um Ihnen die Arbeit etwas zu erleichtern, habe ich Ihnen das Zwischenzeugnis ebenfalls noch als bearbeitbare Word-Datei angehängt.
Herzlichen Dank vorab für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt:
Das Zeugnis begegnet soweit keinen wesentlichen Bedenken, aber die Benotung ist in der Tat aller Voraussicht nach etwas weniger als ein "gut."
Im Einzelnen: In formeller, inhaltlicher und auch sonstiger Hinsicht halte ich es für in Ordnung - da gibt es aus meiner Sicht jedenfalls grundsätzlich (siehe aber unten) nichts zu beanstanden. Auch kann ich keine unzulässige Zeugnissprache oder unzulässige Floskeln erkennen, die hier dem unbefangenen Zeugnisleser etwas vorspiegeln sollen.
Für ein Zwischenzeugnis ist es auch sehr ausführlich ausgefallen, was erfreulich ist.
Auch die Tätigkeitsbeschreibung ist insoweit gut und länger ausgeführt worden, was ebenfalls so gar nicht immer der Fall ist.
Ich kann jedenfalls zu einem Teil erkennen, dass man die von Ihnen geschilderte Unternehmessituation etc. da Einfluß auf die Benotung gehabt hat, s. u.., denn die Benotung kann kaum mehr als insgesamt gut bezeichnet werden.
Zu den Einzelbewertungen:
- ... verfügt über ein vielseitiges, fundiertes und umfassendes Fachwissen, das er erfolgreich auf dem neuesten Stand hält und zudem sicher und flexibel in der Praxis anwendet. = Note gut bis befriedigend; (für ein (sehr) gut fehlt das Wort "sehr" oder "äußerst", "immer" oder "stets");
- Zu unterstreichen sind seine guten bis sehr guten Englischkenntnisse, im Umgang mit den bei uns eingesetzten Instrumenten, Techniken (z.B. Methodenbaukasten) und Softwarelösungen (CeTol, Creo, SAP / PLM etc.) zeigt er stets Sorgfalt und Geschick.
= Note gut, da die Anwendung der Englischkenntnisse der Schwerpunkt ist und das etwas abgeschächt wird, da da Wörter wie "großes" "sehr gutes" usw. fehlen; wenn dort steht, "zeigt er stets Sorgfalt und Geschick", so kann dieses auch als Note befriedigend verstanden werden, insgesamt aber die Note gut;
- Aufgrund seines logischen Urteils- und Denkvermögens beherrscht ... seinen Arbeitsbereich. = Note befriedigend, denn hier fehlen mir sämtliche Adjektive, die ich oben beispielhaft aufgezählt hatte. Das ist also zu wenig für die Note gut, weil nicht ausschmückend genug und die individuelle Charakterisierung fehlt;
- Auf der Basis seiner schnellen Auffassungsgabe arbeitet er sich eigenständig in neue Aufgabenfelder ein. In allen Situationen agiert ... planvoll, organisiert, zuverlässig und vorausschauend. Dabei dokumentiert er seine Arbeitsschritte fachgerecht und präzise.
= Note gut bis befriedigend, gut -; das wird zu einem Minus abgeschächte, durch fehlende Adjektive, wie "sehr schnell" usw.;
- Auftretende Schwierigkeiten überwindet er mit Durchhaltevermögen und entspricht damit unseren Anforderungen. Ferner handelt Herr S. generell verantwortungsbewusst und erfüllt die notwendige Leistungsbereitschaft und Eigeninitiative. Auch die Qualität seiner Arbeit liegt im Rahmen unserer Erwartungen.
= Note befriedigend; hier sehe ich den größten Makel des Zeugnisses, da das nicht einmal mehr als die Note "gut" aufgefasst werden kann und zudem ein wichtiger Bereich des Zeugnisses betroffen ist; da sehe ich Nachbesserungs- und Nachfragebedarf, was zu dem letzten Sazu insbesondere geführt hat, der deutlich abweicht von regelmäßig guten Bewertungen;
- Alle Aufgaben und Herausforderungen seiner Position nimmt Herr S. zu unserer Zufriedenheit wahr.
= Note befriedigend; da fehlt das Wort "stets" und "vollen" zu einem Gut und das ist dann als gravierend in der Praxis zu bezeichnen.
- Wegen seiner kooperativen und hilfsbereiten Art ist er seinen Vorgesetzten eine Stütze und den Kollegen ein stets geschätzter Partner. ... integriert sich vorbildlich in unsere Teamstrukturen und fördert aktiv die Zusammenarbeit. Auch gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern verhält er sich [...da fehlt ein Wort...].
= da fehlt ein Wort, aber auch hier fehlt es mir schwer, dass noch eindeutig als ein "gut" zu identifizieren. Da fehlen die charakterisierenden Adjektive (s. o.) und das deutet im Sinnzusammehand wie oben eher auf reine Pflichterfüllung hin, also Durchschnitt.
Weiterer Ergänzungs- und/oder Verbesserungsbedarf fällt mir hier zwar nicht ein, aber ein "gut" als Gesamtnote anzunehmen, ist meines Erachtens nach sehr unsicher.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
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vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung und Bewertung.
Mit dem Umfang und der Qualität Ihrer Ausführungen bin ich wirklich sehr zufrieden und werde dies mit einer entsprechenden Bewertung natürlich noch honorieren.
Bei dem von Ihnen angesprochenen fehlenden Wort handelt es sich um „[…] einwandfrei.“. In wie fern ist Ihre Bewertung dadurch beeinflusst?
Noch eine kurze Anmerkung / Rückfrage:
Ich hatte das Zeugnis bei einem Ihrer Kollegen bei yourXpert bereits vor Ihrer Beauftragung bewerten lassen und wollte mit Ihrer Bewertung noch eine Zweitmeinung einholen. Ihr Kollege hatte das Zeugnis deutlich negativer bewertet: Außer Englischkenntnisse (Note 1-2) und Fachwissen (Note 2) im Schnitt lediglich mit Noten 3-4 bis 4. Als Gesamtnote hatte er mir eine glatte 4 genannt. Somit weicht also die Bewertung Ihres Kollegen deutlich von Ihrer ab. Von daher bin ich nun fast noch verunsicherter als zuvor. Würden Sie (trotzdem) an Ihrer Bewertung festhalten?
Besten Dank vorab für eine kurze Rückmeldung hierzu.
Mit freundlichen Grüßen
M. S.
vielen Dank für Ihre Bewertung und Nachricht, auf die ich gerne wie folgt antworte:
Das Wort "einwandfrei" sollte dann noch an entsprechender Stelle ergänzt werden.
Es bleibt bei der Note "gut." hinsichtlich dieser Einzelbewertung.
Als Gesamtnote sehe ich auch nur eine Note "befriedigend (3)", nicht aber ein "ausreichend (4)."
Das ergibt sich so nicht aus den Einzelbewertungen, aber auch die Note drei ist eher selten.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt