Betriebsprüfungen
Beantwortet von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Fragestellung
Ich bin "Rentner". Habe während meiner aktiven Zeit grössere Firmen geleitet. Ich bin nach wie vor als "Consultant" und als Board member bei einer Startup Firma tätig.
Einkünfte sind ungefähr 50 000 Euros im Jahr und die Werbungskosten ungefähr 15 000 Euros. Werbungskosten sind im wesentlichen Reiskosten - Flüge, Hotels...
Wie oft führt das Finanzamt auch bei solchen Mini Unternehmen statistisch gesehen Betriebsprüfungen durch?
30 Euros.
Mit freundlichen Grüßen
H. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberaterin und Rechtsanwältin Ira von Cölln
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
Ihre Anfrage und weitere Erläuterung möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Die Betriebsprüfungen und deren Intervalle werden nach Größenklassen der Unternehmen eingeteilt. Bei großen Unternehmen wie Konzernen oder Aktiengesellschaften werden lückenlose Prüfungen durchgeführt. D.h. wenn eine Prüfung die Jahre 2011-2013 umfasst, findet als nächstes 2014-2016 statt.
Bei kleineren Unternehmen hat man früher gesagt, dass sie alle 7-9 Jahre 3 Prüfungsjahre sich angucken. Wenn dort viele Fehler gefunden wurden, hat das Finanzamt die Prüfung zeitlich ausgedehnt. Seit 2012 beginnen die Finanzämter mit zeitnahen Betriebsprüfungen und seit 2015 gibt es neue Prüfungsrichtlinien für die Finanzämter.
Der Unterschied zwischen einer Prüfung im Mehr-Jahres-Turnus und einer zeitnahen Betriebsprüfung: Die neue Prüfungsmethode kann sofort nach Abgabe der betrieblichen Steuererklärung erfolgen. Dadurch verstreicht weniger Zeit und der Abstand zur nächsten Betriebsprüfung ist deutlich geringer. Die neuen Prüfungsrichtlinien beinhalten mehr Schwerpunkte und erlauben ein strafferes Prüfungsverfahren. Die Finanzverwaltungen können bereits bei Prüfungsstart auf die Daten zugreifen.
Grundsätzlich richtet sich die Häufigkeit einer Betriebsprüfung nach der Betriebsgröße. Dabei unterscheidet man folgende Größen:
Ich habe Ihnen die Betriebsgrößen beigefügt:
Kleinstbetriebe, wie zum Beispiel ein Bio-Laden, haben äußerst selten die Betriebsprüfer im Haus.
Kleinstbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro und deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro nicht überschreiten.
Bei Kleinstbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 53 Jahre betragen.
Kleinbetriebe sind Betriebe deren Umsatzerlöse 145.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 30.000 Euro überschreiten. Bei Kleinbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 21 Jahre betragen.
Mittelbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 760.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 430.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 47.000 Euro überschreiten;
Freiberufler deren Umsatzerlöse 700.000 Euro oder deren steuerlicher Gewinn 111.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 630.000 Euro oder deren Gewinn 51.000 Euro übersteigt. Bei Mittelbetrieben soll der durchschnittliche Abstand zwischen den Betriebsprüfungen 11 Jahre betragen.
Großbetriebe sind Handelsbetriebe deren Umsatzerlöse 6,25 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 244.000 Euro überschreiten; Fertigungsbetriebe deren Umsatzerlöse 3,5 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 215.000 Euro überschreiten;
Freiberufler deren Umsatzerlöse 3,7 Millionen Euro oder deren steuerlicher Gewinn 485.000 Euro überschreiten sowie andere Leistungsbetriebe deren Umsatz 4,7 Millionen Euro oder deren Gewinn 265.000 Euro übersteigt. Großbetriebe sollen lückenlos geprüft werden.
Neben diesen "routinemäßigen" Untersuchungen gibt es natürlich auch die bedarfsorientierte Außenprüfung, die anberaumt wird, wenn das Finanzamt anhand der vorgelegten Unterlagen (Steuererklärung, Bilanz, Einnahme-/ Überschussrechnung usw.) einen Prüfungsbedarf erkennt. Auf diesen Prüfungsbedarf kann auf verschiedenste Art von der Behörde erkannt werden. Grundsätzlich gilt natürlich die Regel, dass jede Unregelmäßigkeit das Misstrauen des Finanzamtes weckt.
Aber selbst wenn alles bei Ihnen in Ordnung ist und Ihr Betrieb nach der obigen Einstufung noch lange nicht zu Prüfung ansteht, so kann es dennoch dazu kommen, dass Ihr Unternehmen geprüft wird. Damit die Betroffenen auch wirklich von Betriebsprüfungen überrascht werden, wird ein Teil der jährlich zu prüfenden Unternehmen per Losverfahren bestimmt.
Bei Ihren Angaben gehe ich nicht davon aus, dass Sie mehr als alle 15 Jahre geprüft werden, vielleicht auch nie.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Antwort geholfen habe.
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Mit freundlichen Grüßen
RA StB Ira von Cölln, LL.M.
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