Besteuerung Firmenwagen bzw. einer entsprechenden "Ausgleichszahlung".
Fragestellung
Guten Tag,
ich habe eine Frage zur Besteuerung Firmenwagen bzw. einer entsprechenden "Ausgleichszahlung".
Ich bin in der Beratung leitender Angestellter. Es handelt sich um eine mittelständische Beratung (ca. 100 FTE, ca. 20 Mio Umsatz). Alle Mitarbeiter haben Anspruch auf einen Firmenwagen, da die meiste Arbeit bei den Kunden vor Ort stattfindet.
Ich bin angestellt auf Basis "Heimarbeitsplatz". Mein zugeordnetes Office liegt ca. 300 km von meinem Wohnort weg.
Die Firmenwagen werden geleast. Ich habe z.B. Anspruch auf eine Leasingrate von 700 Euro Brutto/600 Euro netto.
Der Firmenwagen wird daher auf der 1% Regelung versteuert. Ich bin ledig und in der Kirche (falls relevant). Ein Firmenwagen kostet mich daher die Versteuerung von aktuell 1% des Bruttolistenpreises, daher bei ca. 60.000 Euro BLP ca. 280 Euro netto. Hierbei sind alle weiteren Kosten mit abgedeckt, wie Versicherung, Werkstatt etc.
Die "Auswahl" an Fahrzeugen ist aber eingeschränkt. Daher überlege ich, ein Fahrzeug privat zu kaufen.
In diesem Fall bietet die Firma an die Leasingrate als Pauschale (in Höhe der Leasing-Bruttorate) auszuzahlen + es gibt eine Tankkarte dazu. Daher in meinem Fall 700 Euro brutto mehr + Tankarte, aber alle Kosten müssen dann selbst gezahlt werden.
Nun ist der Punkt wo die Fragen kommen :
• Wird die Pauschale normal als Lohn versteuert?
• Wie kann ich dann Kilometer abrechnen die ich als Dienstfahrten mache in Bezug auf die Steuererklärung?
• Welchen Impact hat die Tatsache das ich das Benzin weiterhin gezahlt bekomme?
• Ist die Abrechenbarkeit dann gedeckelt auf die 700 Euro?
• Ich fahre circa 20.000 km im Jahr beruflich, können Sie mir einen Indikator geben was dies für die Lohnsteuer bedeuten würde? (damit ich sehen kann ob dies so unwirtschaftlich ist?)
• Ist die Distanz Homeoffice (da Heimarbeitsplatz) zu meinem Zugeordneten Büro eine Dienstfahrt?
• Muss ich dann ein Fahrtenbuch führen?
Vielen Dank und Grüsse
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachricht und die ergänzenden bzw. klarstellenden Angaben.
Die monatliche pauschale Vergütung von brutto 700,00 € unterliegt dem normalen Lohnsteuerabzug. Dabei gehe ich auf Grund Ihrer Angaben, davon aus, dass die Benzinkosten nicht als geldwerter Vorteil berücksichtigt wird, was nochmals Ihrerseits abzuklären wäre.
Die dienstlichen Fahrten mit Ihrem privaten Fahrzeug zu Kunden können für die nachweisbaren Fahrten mit Angaben der Km-Leistung mit einem Km-Satz von 0,30 € je km als Werbungskosten geltend gemacht werden. Es ist also erforderlich, dass Sie ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß nach Nachweis der Dienstfahrten führen.
Sofern Sie in den Räumen des Arbeitgebers über einen Arbeitsplatz verfügen und diesen regelmäßig aufsuchen, sind diese Fahrten zur Tätigkeitsstätte allerdings nur mit 0,30 € je Entfernungskilometer als Werbungskosten abzugsfähig. Diese Fahrten (vom Heimarbeitsplatz zu der Tätigkeitsstätte) sind keine Dienstfahrten!
Eine Berechnung, wie hoch der steuerliche Vorteil aus der Nutzung des privaten PKW für dienstliche Fahrten und Fahrten zwischen Wohnung (home-Office) und 1. Tätigkeitsstätte ist und wie hoch die Belastung durch die Bruttovergütungs-erhöhung um 700 € ist, kann nur ermittelt werden, wenn
1. die jährliche km-Leistung von 20 000 € sich auf Dienstfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte ist,
2. Wie hoch die jährliche Bruttovergütung ohne und mit der monatlichen Pauschale von 700 € (8400 € jährlich) ist.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
danke für Ihre Antwort. Ich verstehe ein paar Punkte nicht.
Ich versuche es mal zu interpretieren und Sie beurteilen ob dies so stimmt.
1.) Die monatliche "Ersatzzahlung" von 700 Euro brutto, wenn ich keinen Firmenwagen nehmen, wird ganz normal als Lohn versteuert
2.) Ggf. muss ich die Tankkarte als Geldwerten Vorteil versteuern, falls diese ersichtlich ist
3.) Fahrten von meinem Homeoffice zum Kunden (dort bin ich i.d.R 3-4 Tage die Woche) kann ich mit 0,30 Euro/km bei der Steuer ansetzen, jedoch muss ich ein Fahrtenbuch führen
4.) Fahrten von meinem Homeoffice (Heimarbeitsplatzregelung) zu meinem zugeordneten Büro (wo ich keinen festen Schreibtisch o.ä. besitze) -> Kann ich diese nun absetzen oder nicht, ist mir nicht ganz klar aus der Antwort
5.) Wenn ich im Jahr 20.000 KM beruflich fahre und 10.000 KM privat, dann würde dies heissen ich könnte ca. 6000 Euro ansetzen (20000 x 0,30) als zusätzliche Werbungskosten?
Auf Ihre Frage - meine Bruttovergütung liegt in beiden Fällen über der Beitragsbemessungsgrenze und auch über dem Grenzsteuersatz.
Ein paar mehr Infos bzw. die Bestätigung obiger Interpretation wäre gut, damit ich diese Antwort adequat bewerten kann.
Freundliche grüsse
auf Grund Ihrer nachträglichen diesbezüglichen Angaben sind auch die Fahrten zu Ihrem Arbeitgeber mit 0,30 € je Entfernungskilometer anzusetzen, da Sie dort keinen Arbeitsplatz haben.
Im übrigen haben Sie meine Ausführungen richtig verstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
auf Grund Ihrer nachträglichen diesbezüglichen Angaben sind auch die Fahrten zu Ihrem Arbeitgeber mit 0,30 € je Entfernungskilometer anzusetzen, da Sie dort keinen Arbeitsplatz haben.
Im übrigen haben Sie meine Ausführungen richtig verstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann