Beschäftigung von Rentner als Kinderbetreuung
Fragestellung
Hallo Herr Thomas,
ich möchte meine rüstige Mutter (78 Jahre, normale Rentnerin ohne Witwen-/ Frührente, Bruttorente pro Monat 1.351€ sowie zusätzlich Nettobetriebsrente 146€) jede Woche 8 Stunden a 12,50 € Stundenlohn als Babysitterin für meine beiden Kinder (3 & 6 Jahre) engagieren. Die dafür entstandenen Kosten möchte ich entsprechend in meiner Einkommenssteuererklärung absetzen.
Auf test.de habe ich gelesen dass dies möglich ist, sofern es einen wie unter Dritten abgeschlossenen Betreuungsvertrag gibt und die Bezahlung als Überweisung erfolgt.
Nun meine Frage: Welche Anstellungsform würden Sie uns empfehlen damit
a) meine Mutter möglichst wenig (wenn überhaupt) Steuern zahlen muss und
b) meine Mutter möglichst wenig Verwaltungsaufwand hat (eine Steuererklärung gibt sie mit meinem Vater zusammen ab)
c) ich keine weiteren Ausgaben für sie haben wie bspw. Sozialversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge etc.
Was muss ich sonst beachten?
Ich freue mich auf Ihre Antwort - Rückfragen gerne unter 0151 - 589 34902.
Beste Grüße
A. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Aufwendungen für Kinderbetreuung durch Angehörige des Steuerpflichtigen können nur berücksichtigt werden, wenn den Leistungen klare und eindeutige Vereinbarungen zu Grunde liegen, die zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind, inhaltlich dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen, tatsächlich so auch durchgeführt werden und die Leistungen nicht üblicherweise auf familienrechtlicher Grundlage unentgeltlich erbracht werden. Zudem verlangt das Finanzamt die unbare Zahlung auf das Konto des Leistungsempfängers. Neben dem Lohn wäre es möglich, Fahrtkostenersatz (Betreuungsperson zum Kind, umgekehrt nicht) ebenfalls zu berücksichtigen, muss aber auch wie oben dargestellt abgerechnet werden.
Erforderlich ist daneben eine Rechnung der Betreuungsperson.
Dies würde in der Regel bei Ihrer Mutter zu dem unerwünschten Verwaltungsaufwand führen, da Ihre Mutter diese Einkünfte dann erklären müsste. Zur Vermeidung dieser Erklärungspflicht und auch zur Vermeidung von zusätzlichen Steuern bei Ihrer Mutter wäre es möglich, das Betreuungsverhältnis als Minijob auszugestalten. Voraussetzung ist ein schriftlich abgefasster Vertrag über den Minijob. Der Minijob wäre für Ihre Mutter komplett steuerfrei, allerdings ist darauf zu achten, dass Ihre Mutter dann keine weiteren Minijobs haben sollte (Gesamtlohn darf für alle Minijobs zusammen 450 € nicht überschreiten). Auch hier wäre wieder darauf abzustellen, dass die formalen Belange wie oben eingehalten werden, insbesondere die Durchführung wie vereinbart ist oft eine Hürde, da vielfach vergessen wird, Absprachen zu verschriftlichen.
Der Höchstbetrag von 4.000 € wäre bei dem genannten Stundenumfang etwa zu erreichen (2/3 der Aufwendungen sind abziehbar, höchstens 4.000 €, also kommen Sie auf einen höchstens zu begünstigenden Gesamtaufwand von 6.000 € pro Jahr). Bei einem Minijob gilt (grundsätzlich) eine monatliche Obergrenze von 450 €.
Eine Anmeldung über die Minijobzentrale und eine damit einhergehende Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft hätten für Sie zudem den Vorteil, dass das Arbeits- und Wegeunfallrisiko Ihrer Mutter versichert wäre. Für Sie entstünden über den Minijob lediglich die überschaubaren pauschalierten Abgaben, der Verwaltungsaufwand für Sie wäre überschaubar.
Zum Verfahren der Anmeldung können Sie bei der Minijobzentrale Informationen abrufen (https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/06_anmeldung_und_beitragsverfahren/node.html).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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Ihr Antwort: "Erforderlich ist daneben eine Rechnung der Betreuungsperson. Dies würde in der Regel bei Ihrer Mutter zu dem unerwünschten Verwaltungsaufwand führen, da Ihre Mutter diese Einkünfte dann erklären müsste. Zur Vermeidung dieser Erklärungspflicht und auch zur Vermeidung von zusätzlichen Steuern bei Ihrer Mutter wäre es möglich, das Betreuungsverhältnis als Minijob auszugestalten."
==> Wenn ich mir die Nebenkosten eines Minijobs - auf meiner Seite - anschaue komme ich auf ca. 14,7% Nebenkosten (5% KV, 5% RV, 1,6% UV, 1,1% Umlage 1+2, 2% Pauschsteuer). Bei 12x400€ im Jahr sind das 700€ Nebenkosten. Macht es hier nicht eher Sinn dass meine Mutter diese Einkünfte in ihrer EStE erklärt und mir Rechnungen schreibt, denn mit der erwähnten 1.351€ Bruttorente sowie der Nettobetriebsrente iHv 146€ dürfte es doch keinerlei Sozialversicherungs- / oder Steuerabgaben geben oder habe ich hier einen Denkfehler.
Vielen Dank vorab - eine 5* Bewertung habe ich bereits abgegeben.
Beste Grüße
A. G.
auch wenn ich bereits eine 5* Bewertung abgegeben habe erwarte ich doch eine Antwort auf meine Nachfrage bis Do, 23.7 - besten Dank!
Mfg
ag
entschuldigen Sie bitte verspätete Antwort.
Je nach Besteuerungsanteil der Rente kann eine Rente in dieser Höhe ggf. steuerfrei sein, somit sind natürlich Nebentätigkeiten möglich, ohne dass zusätzliche Steuern bei der Großmutter entstehen.
Allerdings entstünde Steuererklärungspflicht und der unerwünschte bürokratische Aufwand bei der Großmutter.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Super, vielen Dank.
Beste Grüsse