Berechnung Schenkungssteuer
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Blum,
ich benötige eine Berechnung der Höhe der Schenkungssteuer für den nachfolgenden Fall.
Meine Frau und ich besitzen ein Haus in welchem meine Mutter mietfrei wohnt. Um meiner Mutter mehr Sicherheit zu gewähren, soll ihr nun ein im Grundbuch ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen werden. Gemäß unserem Notar als auch dem Finanzamt Fulda, entspricht das kostenfreie Wohnen einer Schenkung durch uns an meine Mutter. Für die Höhe der damit einhergehenden Schenkungssteuer bitte ich um eine Berechnung.
Daten sind folgende:
Anschrift des Wohnhauses: Im Lerchenweg 5, 64560 Riedstadt
Größe der Wohnung meiner Mutter im Haus: 121m²
Nebenkosten der Wohnung werden durch meine Mutter übernommen.
Geburtsdatum meiner Mutter: 16.12.1936
Gemäß der Tabelle wird meiner Mutter eine statistische Lebenszeit von noch 7 Jahren attestiert. Nach meinem Überschlag belaufen sich die Netto-Kaltmiete Kosten der Wohnung auf zirka 10.000 Euro p.a. was u.U. mit dem Freibetrag von 100.000 Euro keine Steuerlast verursacht. Dieses möchte ich jedoch gesichert wissen.
Vielen Dank und freundliche Grüße
Stefan Fehr
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der angebotenen Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Unter der Annahme, dass Ihre Angaben zur Netto-Kaltmiete richtig sind wird das Wohnrecht mit dem Faktor 6,219 berechnet und wir kommen auf einen Kapitalwert des Wohnrechts von 62.190,00 €.
Sie schreiben, das Haus Ihnen und Ihrer Frau gehört, also besteht die Zuwendung je Ehepartner nur 31.095,00 €, ich kann unter den geschilderten Angaben leider nur 20.000,00 € als Freibetrag abziehen, so dass 11.000 € steuerpflichtig sind.
Das führt zu 2 x 1.650 € = 3.300 € Schenkungsteuer! Bei einer Kaltmiete von 6,89 €/m²
Nach dem Mietspiegel der Stadt Riedstadt gehen Sie jedoch von der Miete aus 2013 aus. Legen wir die Vergleichsmiete aus 2019 mit 8,15 € zu grunde, erhalten wir einen Jahreswert von 12.000,00 €. Der Kapitaltwert des Wohnrechts beträgt dann 74,628 €, was zu einer Schenkungssteuer von 2 x 2.595 € = 5.190 € führt.
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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