Berechnung Afa Gebäude- vs. Bodenwert bei vermieteter Wohnung
Beantwortet von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Fragestellung
Guten Tag Herr Prof. Nettelmann,
ich habe 2013 eine Wohnung gekauft, die ich nun vermiete. Steuerlich absetzen kann ich als Afa ja nur den Gebäude-Kaufpreis (inkl. Nebenkosten), nicht aber den Bodenwert. Zur korrekten Aufteilung nutze ich die Excel-Vorlage des BMF.
Die Immobilie befindet sich in einem Hochhaus mit über 1.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten und umfasst eine 65qm Wohnung (Nr. 2807) + TG-Stellplatz (Nr. 75) + Keller (Nr. 533).
Meine Frage: Welchen Miteigentumsanteil muss ich ansetzen?
In der Teilungserklärung sowie der Grundschuldbestellung steht 13,242/10.000 (s. anbei). Im Kaufvertrag sind diverse Angaben gemacht, die ich aber leider nicht verstehe (ebenfalls anbei).
Ich selbst habe in meiner EkSt. für 2018 einen Anteil von 13,242/10.000 berücksichtigt. Das Finanzamt sagt jedoch, dass der Anteil 52,784/10.000 beträgt.
Was ist richtig?
Vielen Dank und freundliche Grüße
R. M.
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Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
zu später Stunde am ausklingenden Wochenende will ich Ihnen Ihre Frage noch gern beantworten:
Es sind beide Eigentumsanteile für die Abschreibung zusammenrechnen, denn 13,242/10 000 entfallen auf die Wohnung, 39,542/10000 auf die übrigen Ihnen gehörenden Flächen des Grundstücks, das nicht Wohnung ist.
Insofern hat das Finanzamt zutreffend beide Anteile zusammengefasst.
Ich hoffe, dass ich damit Ihre Frage beantworten konnte.
Über eine Bewertung meiner Erklärung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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