Beratungsschein nicht weitergeführt...??? Dringende schnelle Antwort bitte
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich habe Ärger mit einer Kollegin von Ihnen, also genauer gesagt Anwältin.
Es ging dabei um mein Auto das von einer Werkstatt nicht repariert wird aber diese schon 1700€ im Vorfeld kassiert haben.
Ich habe mir einen Beratungsschein bei Gericht geholt. Die Anwältin hat den Fall aufgenommen den Gegner angeschrieben mit Fristsetzung 20.04.19. Auf Nachfrage wie es nun weitergeht bekam ich gerade die Antwort….gar nicht.
Der Beratungsschein gilt nur für ein Schreiben. Nur das angehängte hat Sie erstellt. Die gesamte außergerichtliche Geschichte muss ich selber bezahlen sagt Sie. Die Prozesskostenhilfe wenn es dazu kommt will Sie auch nicht Beantragen, das soll ich machen. Hat Sie Recht.?? Ich dachte der Beratungsschein ist für die ganze außergerichtliche Abklärung incl. Schreiben.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
das Verhalten der Kollegin ist unverständlich.
Sofern Beratungshilfe gewährt worden ist und Sie der Kollegen einen entsprechenden Berechtigungsschein überreicht haben, ist das gesamte außergerichtliche Verfahren abgedeckt; Sie müssen lediglich eine Schutzgebühr von 15 € zahlen.
Dazu auch:
https://rabohledotcom.wordpress.com/2015/10/12/beratungshilfe/
Keineswegs ist die Beratungshilfe auf einzelne Schreiben an die Gegenseite begrenzt.
Zwar kann im Einzelfall die Beratungshilfe auf die eine Beratung beschränkt werden (also ohne Schriftwechsel mit dem Gegner, sondern reine Beratung ausschließlich gegenüber dem Mandanten).
Aber das kann ja hier nicht der Fall sein, wenn die Kollegin die Gegenseite auch schon angeschrieben und eben dafür auch Beratungshilfe geltend gemacht hat.
Daher ist das Verhalten der Kollegin unkorrekt. Sie hat die gesamte außergerichtliche Vertretung zu den Bedingungen der Beratungshilfe durchzuführen.
Macht Sie dieses nicht, wird das vermutlich ein Verstoß nach § 16a BORA darstellen, wenn die Kollegen keinen guten Grund für die Weigerung hat. Das kann dann auch ruhig der Rechtsanwaltskammer gemeldet werden, da so ein Verstoß eigentlich nicht hinnehmbar ist
Hinsichtlich der Prozesskostenhilfe gehört es ebenfalls mit zur allumfassenden Mandatsbetreuung, dass der Antrag gestellt wird. Auch dort gilt, dass eine Verweigerung gut begründet werden müsste, denn neben dem reinen Antrag (ein Formular) muss auch immer begründet werden, wozu die PKH benötigt wird, quasi ein Klagentwurf dem Antrag beigefügt werden. Und wie soll ein Mandant das selbst machen? Unglaublich!
Aber Vorsicht: Bis zur Gewährung der Prozesskostenhilfe kann die Anwältin die gerichtliche Tätigkeit für die Antragstellung von dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung abhängig machen, oder aber das Mandant auch komplett beenden (solange es nicht zu Unzeit erfolgt, also z.B. sehr kurz vor einem Gerichtstermin/Verjährungsablauf etc.).
Wobei man sich natürlich auch die Frage stellt, ob SIE dann mit der Kollegin bei so einem Vertrauensverlust tatsächlich ein gerichtliches Verfahren einleiten oder Sie nicht Ihrerseits das Mandat beenden sollten.
Sofern die Kollegin bei der Weigerung bleibt, würde ich dazu raten, die Kammer zu informieren und dann für eine gerichtliche Auseinandersetzung einen neuen Anwalt zu suchen. Alles andere erscheint nicht mehr zielfördern, wobei eben das Verhalten der Kollegen nicht nachvollziehbar ist.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Ja das hatte ich einen Beratungsschein und 15 EURO gezahlt.
Na dann gehe ich Morgen zu Gericht und erkläre die Sachlage und werde das Mandat niederlegen und den Fall melden..
Glauben Sie mir ich bin fix und fertig. Ich bin seit 3 Monaten ohne Auto, habe eine Mutter die Demenz ist und gerade ins Heim gekommen ist, und dann kein Auto. An was bin ich da nur geraten. Schade das Sie soweit weg sind. Ich bedanke mich sehr für diese sehr ausführliche aussage. Mit freundlichen Grüßen
F. N.
zum Gericht müssen Sie nicht gehen. Dort wurde die Beratungshilfe ja schon erteilt, so dass das Amtsgericht Ihnen nicht weiter hilft.
Möglich wäre eine Benachrichtigung der Rechtsanwaltskammer. Das kann aber auch schriftlich erfolgen.
Daneben sollte die Mandatskündigung gegenüber dieser Kollegin schriftlich erfolgen. Gleichzeitig sollten Sie sich einen neuen Rechtsanwalt für die gerichtliche Vertretung suchen.
Denn wenn die Gegenseite sich auf dieses Schreiben nicht rührt, bleibt nur noch die gerichtliche Geltendmachung.
Ihnen viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Können Sie mir vielleicht noch kurz sagen welche Anwaltskammer für Oberhausen zuständig ist ?!.
vielen Dank im voraus
es ist die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, Freiligrathstraße 25, 40479 Düsseldorf
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle