Beratung im Gesellschaftsrecht stille Teilhaberschaft + Vertrag aufsetzten
Fragestellung
Hallo, wir wollen eine stille Teilhaberschaft eingehen und brauchen jemanden der uns berät und den Vertrag aufsetzt, und richtig Formuliert.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
Sie erhalten hier hochgeladen den gewünschten Entwurf eines Vertrags für eine atypische stille Gesellschaft entsprechend den beiden Telefongesprächen gestern mit Ihnen und Ihrem Partner mit der Bitte um kritische Durchsicht und gegebenenfalls Anpassung. Für die Fristverlängerung bedanke ich mich.
Zwei kostenlose Rückfragen sind im Angebot mit enthalten.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt und CPA (USA)
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Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt
so wir haben uns es Beide durchgelesen.
Uns sind paar Sachen unklar.
1. Absatz 7 die 50 50 soll fest sein
2.Was bedeutet 6.2
3.Artikel 8
Welche Voraussetzung Auszahlung?
4. Die Zusammenarbeit soll unbegrenzt sein
5.Absatz 12 Kündigung soll erflogen wenn beide zustimmen.
6. Absatz 31.1 Bei Kündigung soll eine Auszahlung von 50% des Unternehmenswert erflolgen
7. Die Zukünftigen Marken die wir aufbauen sollen der GmbH gehören und nicht mir als person
8. Wie Unterschreibt man für eine Zypern Firma ganz Normal durch die Unterschrift?
Könnten sie die Punkte einarbeiten und dann schon so schnell wie Möglich die Finale Version machen.
Weil Morgen Freitag geht es für uns beide ins Ausland
Beste Grüße
M. S.
auf die Rückfragen habe ich die neuen Angaben entsprechend in dem Entwurf eingearbeitet. Bitte nochmal nachbearbeiten und die offenen Punkte nachtragen, z.B. Namen und Adressen etc.
Auf die Fragen antworte ich wie folgt:
Kunde - 28.02.2018 17:09: Neu
Hallo,
so wir haben uns es Beide durchgelesen.
Uns sind paar Sachen unklar.
1. Absatz 7 die 50 50 soll fest sein
Stellungnahme: ok, wird berücksichtigt.
Formulierungsvorschlag:
„1. Die Limited (stille Gesellschafter/in) nimmt an dem ermittelten Gewinn und Verlust der GmbH in Höhe von 50 % teil.“
2.Was bedeutet 6.2
Antwort/ Erklärung:
„2. Anfallende Gewinne werden thesauriert.“, -
Das bedeutet, es erfolgt keine direkte Ausschüttung von Gewinnen, sondern diese verbleiben im Unternehmen (thesaurus= lateinisch Schatz), einschlägige deutsche Gesetze sind §§ 8 ff. Körperschaftssteuergesetz.
Das hatten wir bei unserem Telefongespräch kurz angesprochen.
Ich habe die Passage herausgenommen.
Dann kann / muss das mit dem jeweiligen Beschluss der Gesellschaftsversammlung von Jahr zu Jahr neu festgestellt werden.
Zu den steuerlichen Unterschieden zwischen Ausschüttung und Thesaurierung vgl. z.B. hier:
https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-premium/frotscherdrueen-kstg-vor-1-einfuehrung-in-das-koerpersc-424-thesaurierung-und-lock-in-effekt_idesk_PI11940_HI883393.html
3.Artikel 8
Welche Voraussetzung Auszahlung?
Antwort: Nun, letztendlich bestimmen Sie das selbst.
Generell gilt folgendes:
Das Konto muss wohl erst einmal im Plus sein, es muss hinreichende Liquidität vorhanden sein, man muss für etwaige Steuern vorsorgen, und Schriftform wäre sinnvoll?
Formulierungsvorschlag:
1. Die Limited (stille Gesellschafter/in) ist berechtigt, durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Quartalsende Entnahmen bis zu 2.000 Euro zu Lasten des Guthabens auf ihrem Privatkonto zu veranlassen. Voraussetzung ist, daß das Konto einen positiven Stand von mindestens 10.000 Euro hat, und durch die Entnahme darf dem Unternehmen kein Geld entzogen werden, das für Steuern benötigt wird.
4. Die Zusammenarbeit soll unbegrenzt sein
ok – wurde so aufgenommen
5.Absatz 12 Kündigung soll erfolgen wenn beide zustimmen.
Gemeint sein dürfte wohl eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags, ich habe das vorab noch mit aufgenommen.
Vermerk: Eine Kündigung ist übrigens per Definition, anders als der (in der Regel zweiseitige) Vertrag, immer eine nur einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung.
6. Absatz 31.1 Bei Kündigung soll eine Auszahlung von 50% des Unternehmenswert erfolgen
Vermerk: ok, das ist eigentlich bereits unter Punkt 13 geregelt, ich habe das noch unter dem Punkt Auseinandersetzung mit eingearbeitet.
Beendigung ist übrigens der weitere Begriff als Kündigung, sollte daher vorrangig bleiben (denn das gilt ja auch z.B. bei der von Ihnen erwähnten Aufhebung durch Vertrag).
7. Die Zukünftigen Marken die wir aufbauen sollen der GmbH gehören und nicht mir als Person
Vermerk: Ich habe das mal so mit in Artikel 13 aufgenommen, sehe da aber mögliche Spannungen.
Letztendlich kann und muss man bei jeder Markenanmeldung festlegen, wem sie zustehen soll, das hängt auch davon ab, wer was bei der Erfindung und Entwicklung beigetragen hatte.
Vgl. § 7 Markengesetz:
Inhaber von eingetragenen und angemeldeten Marken können sein:
1. natürliche Personen,
2. juristische Personen oder
3. Personengesellschaften, sofern sie mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
Wenn Arbeitnehmer mit beteiligt sind, müssen Sie eventuell auch deren (gesetzliche) Rechte mit berücksichtigen.
8. Wie Unterschreibt man für eine Zypern Firma ganz Normal durch die Unterschrift?
Amtwort: Ja. Aus deutscher Sicht gibt es keine Besonderheiten, eine einfache Unterschrift dürfte ausreichen. Eine Eintragung ins Handelsregister ist ja nicht erforderlich. Fragen Sie wegen der Formalien aber vorsichtshalber die Kollegen in Z. nochmal deswegen.
Könnten sie die Punkte einarbeiten und dann schon so schnell wie Möglich die Finale Version machen.
Weil Morgen Freitag geht es für uns beide ins Ausland
Stellungnahme: erledigt, morgen ist übrigens erst Donnerstag? Eine gute Reise wünsche ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, RA
Sie können den Vertrag dann immer noch als Generalbevollmächtigter unterzeichnen (sogenannte verdeckte Stellvertretung). Sonst gab es noch ein paar Formalien, z.B. Vertragsparteien 1 und 2 Formatierung, sowie "GmbH" (das "s" ist überflüssig).
Zitat:
§ 164 BGB Wirkung der Erklärung des Vertreters
(1) Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen. Es macht keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll.
(2) Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.
(3) Die Vorschriften des Absatzes 1 finden entsprechende Anwendung, wenn eine gegenüber einem anderen abzugebende Willenserklärung dessen Vertreter gegenüber erfolgt.
Können sie dann die Finale Version erstellen?
Muss das auf ein echt Blatt passieren und in zweifacher Ausführung oder geht das auch eingescannt?
Wie ist es wenn der pass dann nach der Zeit abgelaufen ist?
zur Rückfrage 1: Die Unterschrift sollte "auf einem echten Blatt" erfolgen.
Frage 2: Hier gibt es keine Vorschriften, wichtig ist nur, daß erkennbar ist, wer unterschreibt und für wen.
Frage 3: Auch ein gültiger Pass ist für die Unterschrift unter einen Vertrag nicht notwendig. Das würde nur der Identifizierung der Person dienen, die den Vertrag unterzeichnet.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Rechtsanwalt