Beitragsservice C/O-Zustellung
Fragestellung
Frage zu "Beitragsservice" C/O-Zustellung:
Ich habe Post von denen bekommen adressiert an
einePerson
c/o
meineAdresse
Die "Beitragsservice"-Post dieser Person will ich nicht,
habe daher einen Brief an den "Beitragsservice" entworfen,
zu dem ich gerne wissen würde,
-schade ich mir damit selber,
bzw.
-wie muss ich den ggf umformulieren damit nicht?
Brief anhängend, noch nicht gesendet
Dank vorab
MfG
----------------------
per E-Mail:
impressum@rundfunkbeitrag.de
Geschäftsführer: Dr. Joachim Altmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mir einen Brief an eine Person namens aPerson c/o meiner Adresse in meinen
Briefkasten __meineAdresse____ einwerfen lassen.
Im Adressfeld innerhalb des Umschlages des Briefes ist sichtbar durch das Briefcouvert-Fenster c/o meine Adresse aufgedruckt, also haben Sie die entsprechenden
Datensätze bei sich vorliegen.
Da es nicht sein kann dass ich von Ihnen einfach ungefragt ihre Postd an diese Person bekommen,
wenn ich das nicht möchte ( und ich möchte es nicht), erkläre ich:
Da Sie nirgendwo eine Einwilligung weder implizit noch explizit von meiner Seite haben für
-1.Vorhaltung von Daten meiner Adresse im Zusammenhang mit einer Person namens aPerson,
-2.Benutzung meiner Adress-daten im Zusammenhang mit einer Person namens aPerson,
-3.Benutzung meines Briefkastens im Zusammenhang mit einer Person namens aPerson,
-4.Inanspruchnahme meiner Zeit und meiner Ressourcen/PC, Strom etc im Zusammenhang mit einer Person namens aPerson,
und ich hiermit gleichzeitig vorsorglich einer solchen Einwilligung umfassendst-möglich
widerspreche
fordere ich Sie hiermit strafbewährt auf per sofort:
-1) zu unterlassen, meine Adresse in Zusammenhang mit einer Person namens aPerson zu verwenden.
-2) meinen Briefkasten zur Benutzung ihrer Zustellungen an eine Person namens aPerson zu verwenden.
-3) Irgendwelche Daten im Zusammenhang mit einer Person namens aPerson im Zusammenhang mit meinen
Daten weiterzugeben, zu speichern oder sonstwie vorzuhalten oder zu verwenden ausser zu dem
Zwecke, einen solchen Unerwünscht-Zustell-Vorgang in Zukunft zu vermeiden.
-4) Wenn Sie wieder auf die Idee kommen, meine Adresse im Zusammenhang mit einer
anderen Person zu verwenden, die entsprechende Genehmigung von mir einholen und
dies auch nachweisen können.
Diese Aufforderung ist per sofort gültig und umzusetzen.
Für einen Verstoss gegen jeden dieser Punkte wird
eine Konventionalstrafe in Höhe
von €250000,- (iW: zweihundertfünfzigtausend) vereinbart,
die sie mit Begehen diese Verstosses akzeptiert haben.
Vorhergehende etwaige Widersprüche durch Sie sind mit Begehen dieses Verstosses
als zurückgezogen und annuliert vereinbart.
Es ist mit Verdacht auf Fälligkeit der Konventionalstraft der einseitige Verzicht
ihrerseits auf Einrede der Verjährung vereinbart.
Für jeden potentiell begangenen Verstoss wird vereinbart, dass im Falle des von
ihnen angenommenen Nicht-Verstosses der Nachweis von ihnen erbracht wird dass es sich
nicht um einen Verstoss handelt.
Dieser Nachweis wird von ihnen umfassend und abschliessend innerhalb von zehn Tagen
durch sie geführt nach Reklamation des Verstosses durch mich, ansonsten ist per
sofort die Konventionalstrafe fällig.
Den Nachweis lassen Sie mir unaufgefordert in diesem Zeitraum nachweisbar zukommen.
Für die Konventionalstrafe wird eine Verzinsung von 09Prozent über Basiszins vereinbart.
Diese Vereinbarungen sind unbefristet gültig.
Im Rahmen meiner Datenhoheitsrechte über meine Daten fordere ich Sie zudem auf,
-mir sämtliche bei ihnen gespeicherten Daten, die den Zusammenhang zwischen mir
und der Person namens aPerson herstellen, umfassend kostenlos und innerhalb von
zehn Tagen nach DSGVO mitzuteilen.
-diese Daten maximalmöglichst zu löschen so dass nur solche Daten vorgehalten
werden, die zur Vermeidung eines solchen Vorganges dienen, und diese Weiter-Vorhaltung
in anonymisierter Form so, dass meine DSGVO-Rechte umfassend gewahrt bleiben.
-mir eine entsprechende Löschbestätigung zukommen zu lassen.
Des weitere erkläre ich hiermit, dass diese gesamten Erklärung so intendiert ist,
dass für Sie daraus in keiner Weise irgendwelche anderen Rechte ableitbar sein sollen,
egal in welcher Form oder welchem Zeitraum.
Sollten Sie dem widersprechen wollen, hat der Widerspruch zu erfolgen innerhalb
von 10 Tagen, incl. umfassender abschliessender fehlerfreier rechtssicherer Begründung.
Für absolut jeden Fehler Unklarheit und Unwägbarkeit, der in der Begründung enthalten ist,
wird eine Konventionalstrafe in Höhe von €2000,- nach obigen Bedingungen der schon erwähnten
Konventionalstrafe vereinbart.
Sämtliche Kosten für die Darlegung des/der Fehler, der Unklarheit und Unwägbarkeit übernehmen
Sie im Falle der Darlegung des Fehlers / Unklarheit / Unwägbarkeit
durch mich / meine Vertretung.
Desweiteren fordere ich Sie hiermit zur Übernahme der mir entstandenen Kosten auf,
umfassend:
-Briefkastenservice: Monatspauschale €10
-Bearbeitungspauschale: €50,-
-Auslagenpauschale / PC-Benutzungspauschale €20
-Rechtsberatungskosten in Höhe von €ZZZZZZ
Auf Überweisung des Gesamtbetrages in Höhe von XYXY
auf Konto
KtoKto
innerhalt von 10 Tagen wird gebeten, ansonsten wird ohne weitere Umstände Klage
zur Kostenerstattung eingereicht, deren sämtliche Kosten Sie hiermit vereinbarungsgemäß
vollumfänglich tragen.
MfG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Einfachheit halber können wir gerne in der Sache telefonieren. So können auch Rückfragen etc. schnell & unkompliziert beantwortet werden.
Wenn Sie mir Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) geben, rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie mir natürlich auch hierzu Terminwünsche mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Danke
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Richtig schaden tun Sie sich mit dem Schreien wohl nicht. Allerdings bezweifle ich, dass dieses Schreiben - zumindest teilweise - zum gewünschten Erfolg führen wird.
Die Konventionalstrafen werden nicht automatisch durch Ihr Schreiben ausgelöst. Hierzu bedarf es entweder einer Unterlassungserklärung der Gegenseite (diese wird wohl nicht abgegeben) oder eines gerichtlichen Unterlassungsbeschlusses.
Auch der Schadensersatz wird meiner Ansicht nach nicht ohne eine gerichtliche Auseinandersetzung möglich sein. Zudem dürfte es rechtlich schwierig sein, diese durchzusetzen, da Sie einen konkreten kausalen Schaden belegen müssten.
Den Auskunftsanspruch hingegen nach Art. 15 DSGVO können meiner Ansicht nach mit Erfolg geltend machen. Hier muss Ihnen die Gegenseite umfassende Information zu Ihren dort verarbeiteten personenbezogenen Daten geben. Notfalls können Sie sich hier auch an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz in Ihrem Bundesland wenden. Doch hat die Gegenseite 1 Monate Zeit, Ihnen entsprechende Auskunft zu geben.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen. Falls Sie künftig neue Fragen haben, können Sie mich gerne erneut kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) & Datenschutzauditor (TÜV)
Es ergeben sich noch spontan folgende kleine Nachfragen:
1. Was ist mit "Auslösen" der Konventionalstrafe gemeint?
Mir ist klar dass nicht direkt ein Betrag fällig wird,
bedeutet das also dass man erst auf Unterzeichnung einer
strafbewährten Unterlassungserklärung im Zuwiderhandlungsfalle,
also wenn wieder diesbezüglich Post eingeworfen wird, klagen muss?
2. Kann man dann sinnvoll mit Klage auf Unterlassung drohen incl.
einer dann festzusetzenden Konventionalstrafe in zB angegebener Höhe?
bzw. wäre ein gerichtlichen Unterlassungsbeschluss
erzielbar?
3. Sind nicht allein schon durch die Beratungskosten, die ich aus meiner
Sicht durchführen muss allein um etas Sicherheit in der Angelegenheit zu haben,
mir ein Schaden entstanden?
4. Und kann ich nicht als jemand der auch als IT-Selbständiger auftritt
einen Zeitaufwand ansetzen, ich habe eigentlich wirklich keine Zeit für so einen Kram?
Dank vorab,
MfG
1. Die Konventionalstrafe wird nur fällig, wenn entweder eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde oder ein Unterlassungsbeschluss erlassen wurde und die Gegenseite erneut gegen die Unterlassungserklärung oder den gerichtlichen Beschluss verstößt.
2. Drohen können Sie immer. Nach etwaigen Fristabläufen müssten Sie dann z.B. auf Unterlassung klagen. Ob dieser dann stattgegeben wird, hängt davon ab, ob Ihre geltend gemachten Unterlassungsansprüche begründet sind und keine Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung seitens des Beitragsservice gegeben ist.
3. Anwaltskosten ja, sofern Ihre Ansprüche begründet sind. Pauschalen etc. aber eher nicht.
4. Nein, eigene Zeit ist üblicherweise normales allgemeines Lebensrisiko.
MfG
Schulte