Bei Gebrauchtwagenkauf vereinbarte Gebrauchtwagengarantie nicht geliefert
Fragestellung
Ich habe im November 18 einen gebrauchten Mercedes Sprinter über Mobile.de gekauft. In der Beschreibung bei Mobile und auch später im Kaufvertrag ist der Kaufpreis inclusive einer Gebrauchtwagen Garantie für 12 Monate ab Kaufdatum vereinbart. Im Kaufvertrag habe ich dann die Garantie auf 24 Monate verlängert und dafür einen Aufpreis von € 200.-- gezahlt. Diese Garantie habe ich nie bekommen. Erst hat mich der Verkäufer damit vertröstet, das ich den Wagen erst mal ummelden soll und mit dem neuen Kennzeichen würde er dann die Garantie abschließen. Dann gab es Probleme mit seinem Firmenzugang zurm Garantiegeber. Schließlich schickte er mir eine Kopie des Antrags, die anscheinend nicht abgeschickt wurde. Ich habe dan mal bei der Mobile Garantie angerufen und die haben mir erklärt, das es der Verkäufer von Anfang an falsch gemacht hatte. Er hätte mir an sich sofort die Garantie an seinem Computer ausdrucken und mir mitgeben können.
Meine Frage ist einfach die, was für Möglichkeiten ich habe.
Ich bin eigentlich gar nicht mehr so an dieser Garantie interessiert, da man mir erklärt hat,dass ich mich im Schadensfall an den Verkäufer wenden müsste. Das Geld für diese Garantie hätte ich aber gerne zurück.
Was kann ich tun?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Lars Hollmann
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Anfrage.
Ihren Schilderungen nach haben Sie einen wirksamen Kaufvertrag mit dem Verkäufer geschlossen. Bestandteil war auch die Gewährung einer Garantie. Der Verkäufer ist daher verpflichtet gewesen, Ihnen diese Garantie zu geben, wie auch immer die ausgestaltet war, das entzieht sich leider meiner Kenntnis mangels Einsicht in den Vertrag. Es gibt folglich entweder die Möglichkeit, die Garantie einzufordern, um aus der Garantie für die abgedeckten Fälle Deckung zu erhalten, oder aber zumindest für den nicht geleisteten Teil des Kaufvertrags, nämlich die Einräumung der Garantie, den Teil des auf die Garantie entfallenden Kaufpreis zurückzuverlangen.
Hierzu empfehle ich den Verkäufer unter Fristsetzung aufzufordern, Ihnen je nach Alternative die Garantie zu geben oder den Preis zurückzuzahlen und mitzuteilen, soweit die Frist erfolglos verstreicht, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, die der Verkäufer dann als Verzugsschadenersatz zusätzlich tragen muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
Rechtsanwalt
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