Behandlungsfehler während Psychiatriebehandlung
Fragestellung
Guten Tag Herr Steininger,
während einer stationären psychiatrischen Behandlung, kam es bei einem fehlerhaften Benzodiazepin-Entzug zu einem Trauma, das mein Leben zerstört hat. Obwohl ich bereits abhängig war, nahm man mir bei Aufnahme das Benzodiazepin weg und setzte es erst nach drei Tagen wieder an, dies führte zu einem Trauma und protrahierende Entzugssymptome, die bis heute anhalten. Ich wand mich an die unabhängige Patientenberatung, die es heute leider nicht mehr gibt. Diese vermittelte mir ein kostenloses Erstgespräch bei einer Anwältin für Medizinrecht. Sie empfahl mir ein kostenloses Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen erstellen zu lassen und sah gute Chancen für eine Klage. Das Gutachten konnte jedoch keinen Behandlungsfehler feststellen, da man lt. Gutachter, den Entzug auch kalt machen könne, das heißt entgegen den Leitlinien, nach denen es langsam abgesetzt werden sollte, über einen Zeitraum von mehreren Wochen, einfach abrupt absetzen. Ich war zuvor mehrmals in der Tagesklinik dieser Psychiatrie in Behandlung und fühlte mich dort immer gut behandelt und versorgt, einzig die Oberärztin der Tagesklinik war schwierig.Ich werde aufgrund des falschen Entzuges auch weiterhin auf psychiatrische Behandlungen angewiesen sein und es ist die einzige Tagesklinik in meiner Nähe. Ich bat mehrmals darum wieder zur Behandlung aufgenommen zu werden. Dies verweigerte man mir stets, zuvor müsste ich die Vorwürfe gegen die Klinik zurücknehmen und zwar schriftlich und in Anwesenheit von zwei Zeugen der Klinik. Sie finden das Schreiben im Anhang.
Meine Frage: Ist es notwendig, meine Vorwürfe vor Zeugen zurückzunehmen oder ist das willkürlich? Ich sag es mal offen, die Chefärztin und die Oberärztin sind narzisstisch, wer Ihnen gegen das Bein pinkelt, der wird schlecht behandelt oder verachtet. Ich würde mir die Demütigung gerne ersparen, das vor Zeugen machen zu müssen. Wenn es juristisch notwendig ist, habe ich wohl keine andere Wahl.
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Die Bestätigung vor zwei Zeugen ist juristisch nicht notwendig.
Im übrigen erlauben Sie mir den Hinweis, dass ich persönlich eine Therapie in dieser Klinik für nicht mehr sinnvoll erachte, da das notwendige Vertrauensverhältnis kaum wird aufgebaut werden können. Im übrigen sagt die Klinik ja auch nur, dass man dann Ihre Aufnahme prüfen würde.
Offenbar sind die Vorwürfe nicht nachweisbar, sie haben diese zurückgenommen. Die E-Mail ist Ihnen zuordenbar, das wurde auch von der Klinik so im Schreiben bestätigt.
Ich sehe daher für eine Bestätigung vor Zeugen keine Notwendigkeit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen zunächst helfen und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
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