Begleiteter Umfang
Beantwortet von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Meine Tochter ist am 30.09.2015 geboren. Nach der Geburt habe ich mich vom Vater getrennt, er at mir lange etwas vorgemacht...etc. vieles stellte sich als Lüge heraus, wir hatten noch nicht zusammengelebt. Die ersten 6 Monate kam er alle 2-3 Wochen am späten Abend für ca. 2 Std. Er wollte recht schnell sofortigen Umgang für seine Mutter / Familie. Ich sagte zuerst wäre der Bezug zum Vater entscheidend, wenn dieser da ist hat er alleinigen Umgang und kann mit Marlen zu seiner Familie etc. Da Marlen ab 6 Monate stark fremdelte zu ihm nicht auf den Arm wollte, war dies nicht angedacht. Er kam dann auf mein Rat, es müsse öfters sein - 1x die Woche Donnerstags, für 2 Std. (Feiertage hat er gleich verschoben). Die Situation änderte sich nicht. Im Nov. 2016 zog ich aus persönlichen Gründen (ich habe noch das alleinige Sorgerecht) nach Niederbayern, Entf. einfach 360 km. Er forderte dann sofortigen Umgang FR + SA alle 2 Wochen für 6 Std. in einer Ferienwohnung. Marlen ging zu ihm nicht auf den Arm, fremdelte, es war unmöglich, ich widersprach. Er ging vor Gericht. Ergebnis ein begleiteter Umgang ab April 2017 bis Anfang Nov. 2017. Dieser fand in der häuslichen Umgebung statt. Marlen litt stark unter Reiseübelkeit, konnte den Weg zum Kinderschutzbund ca. 35 km, einfach nicht antreten. Dieser Umgang war disaströs. von der Verfahrensbeiständin, die zu allen Terminen zu spät kommt, wurden nur 6 Termine angemeldet beim Sozialdienst, vereinbart waren aber 10. Es kamen insgesamt 4 Begleitpersonen, mit unterschiedlichen Ansätzen. Marlen fremdelte zum Schluß immer mehr...schlimmer, es wurde auch mit Strenge und weinen lassen versucht... und zwischen der 4. (häufigsten) Begleitperson (überdies krank geschrieben und in einer Reha) und dem Vater entwickelte sich eine vertraute Beziehung. Er holte sie von der Reha ab und brachte sie zurück. Diese Begleitperson griff mich über einen Brief massiv als Verhinderin an, etc. ich wäre unfähig (Marlen hat aufgrund spätem Stuhlgang noch verschobene Schlafenszeiten, etc. Unterstellungen / Behauptungen.). Infolge wandte sich der Vater mit Lügen an das JA Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In allen Stellungnahmen stellt er mich als Süchtige dar. Hatte in der Jugend Bulimie (längst austherapiert) etc.! Dieser Umgang endete mit einem Protokoll dieser Begleitdame voller Lügen.
Der Vater stellte nun wieder Antrag bei Gericht auf einen begleiteten Umgang beim Kinderschutzbund, hier wohl so üblich. Während den letzten Umgängen kam er immer sehr spät, involvierte sich nur wenig- hat immer wieder angefragt, ob seine Mutter / die Oma mitkommen kann (wohl sein Hauptbeweggrund, Marlen so schnell wie möglich, alleine "zu haben".) Vor dem Gericht wurde ich nun weiterhin mit allen Unterstellungen konfrontiert - klammernd, ängstlich, nicht losassend. Sie haben keine anderen Argumente...etc. Der Vater ist immer fein raus.
Von 04.11. bis jetzt 20.02. und zum nächsten festgelegten Umgang am 09.03. hat er Marlen nicht einmal besucht oder sich nach ihr erkundigt. Marlen fremdelt immer noch sehr stark...! Ich bin in Elternzeit (44 Jahre) kümmere mich um meine Tochter. Karriere kommt wieder später....! Ich bin eine Mutter - mit bedürfnisorientierter Erziehung unter notwendigen Grenzen - heute psychologisch unterstützt und belegt.....!!!!! Vor Gericht wurde ich jetzt regelrecht zu einer "Einigung" gegängelt..., ich wäre in der häuslichen Umgebung angespannt und es müsse nun zum Kinderschutzbund. Ich war ehrlich, die Reiseübelkeit ist inzwischen besser geworden.
Jetzt wurden Zeiten vereinbart, die an sich gar nicht zu Marlens Schlafenszeiten passen, das mit dem Stuhlgang will keiner hören. Arugment, Marlen muß bald in den Kindergarten, da muß es klappen. Bis dahin sind noch 6 Monate und jetzt haben wir noch andere Bedigungen. Des weiteren kann Marlen im Kindergarten auch Nachmittags starten, gleich in Vollzeit wird sie nicht gehen. Jede andere Mutter oder Eltern dürfen hier auch nach ihrem Kind gehen und die Einführung "gestalten".
Heute war ich beim Vorgespräch beim Kinderschutzbund. Das erste Treffen wurde bereits auf eine andere Zeit terminiert, wie vor Gericht. Eltern müssten sich nach dem Kinderschutzbund und seinen Zeiten richten (das Gericht auch - so die Anmerkung). Bedürfnis der Kinder...?
Weiterhin wurde gleich festgelegt, dass ich relativ von Anfang an aus dem Raum wäre. Dafür wäre die Umgangsbegleitung da. Ich soll essen und trinken mitbringen. Ich solle dann in Passau spazieren gehen, wenn nötig, würde man mich holen!
DAS BESTIMMT DER KINDERSCHUTZBUND. Meine Tochter ist 2,5. Wächst bei mir auf, ist nur mich gewöhnt. Wir haben das immer hinbekommen, ich kann organisieren und planen. Der Vater hat sich nun 4 Monate nicht gemeldet. Er "parariert" immer dann, wenn Protokollanten anwesend sind...und es Aufzeichnungen für das Gericht gibt, wenn es dann an die Zeit vor oder nach den gerichtlichen Vereinbarungen geht - kommt er nicht oder bislang nur mehr als spärlich und mager. Marlen hat noch nie mit ihm zusammengelebt.
Mir kommt es so vor - ...bei aller Nüchternheit die ich von mir einfordere, als will man dem Kind jetzt einfach den Willen brechen, der Vater und Kinderschutz bestimmen, - es muß jetzt einfach. Marlen muß weg von der Mutter und spüren, es geht auch ohne und mit dem Vater!???? Mir wurden so eindeutige Ansagen gemacht - an sich müßte es heißen, schauen wir mal, wie es Marlen ergeht und wie sie sich fühlt und Stück für Stück ziehen sie sich dann zurück. Stattdessen erhalte ich die Aussage, beim 1. oder 2. mal noch kurz dabei und dann raus. Eine Entwicklung - am Kind - kann man doch nicht vorherbestimmen.
Ich habe wirklich Angst, dass man meine Tochter seelisch und psychisch kaputt macht. Der Vater ist willig - leider nicht aus reinen Gefühlen oder Einfühlen. Er will für sich das Vatergefühl erleben, indem er vornehmlich bestimmen kann und die Bestätigung von Marlen erhält, dass sie an ihm hängt. Es geht ihm dabei nicht um das Kind...sondern um seine Gefühle und vor allem der Mutter, die er als "Oma" glücklich machen muß. Ich habe Jahre gebraucht in meiner Gutmütigkeit, bis ich das wahr haben wollte.
WAS KANN ICH TUN?
MUSS ICH ALLE UNTERSTELLUNGEN VON VERFAHRENSBEISTAND UND GERICHT DULDEN?
Mir geht es nicht um mich, sondern darum, dass hier einfach willkommen Argumente gegen mich gesucht werden und über die Dauer eine Aktenlage produziert wird.
DER VATER GREIFT MICH VOR GERICHT AN (VERBAL), was ich zu tun habe....und keiner sagt etwas...!
MUSS ICH DIE ZEITEN VOM KINDERSCHUTZBUND AKTZEPTIEREN...d. h. Abbruch, Ausweitung und auch Anfang und Ende?
MUSS ICH AKZEPTIEREN, DASS DER KINDERSCHUTZBUND FESTLEGT, WANN EINE ÜBERFORDERUNG BEIM KIND VORLIEGT?
Angenommen Marlen weint wirklich stark und verzweifelt, sie ist noch ein Kleinkind, dort vertritt man die Meinung, weinen lassen, (hört schon irgendwann auf und sie spürt, dass der Papa sie nicht beißt, etc.) Aus dem Bekanntenkreis habe ich gehört, dass dies u. a. auch der Umgang ist.
VOR GERICHT WURDE MIR GESAGT, ICH KÖNNEN DANN AUCH ABBRECHEN, dann wäre es aber ein abgebrochener Umgang und ich müsse Bußgeld entrichten
Weiterhin hieß es, ich müße mitmachen. Der Kinderschutzbund mach dies freiwillig und wenn ich nicht mitmache, dann stellt er seine Dienste ein, etc. !
Lauter Drohungen! Ich habe den Vater noch nie ausgesperrt, noch nie etwas verboten. Ich habe bei den Umgängen versucht, Marlen überzuleiten, spiel mal an den Papa, sie wollte nicht, sträubte sich teilweise.
Jetzt bekomme ich die Ansage, wenn die Mama weg ist, hat sie ja praktisch nur den Vater und wird lernen. Für mich hört sich dies nach "Zwang" an. Umgang soll sich doch am Kind orientieren.
WO UND WIE BEKOMME ICH EINEN ANWALT, der mir wirklich beisteht. Vor Gericht war ich an sich alleine! Es wurden 3 Std. Umgang ausgemacht und vereinbart. Jetzt erfahre ich, dass die normalen Umgänge nur 2 Std. gehen....! Es kommt mir alles wie ein "abgekartertes Spiel" vor. Der Vater hat bei den seitherigen Umgängen nie einen Rat einfordert.....etc. ! War jetzt 4 Monate nicht da und jetzt soll Marlen plötzlich alleine in einen Raum mit ihm ...möglichst schnell und sofort!
WAS KANN ICH TUN????
ICH BIN RAT- UND HILFLOS?
WIE KANN ICH MICH WAPPNEN FÜR MEINE TOCHTER!
Erbitte dringend HILFE UND RAT!
DAAAAAAAAAAAAAAAAANKE!
Beste Grüße
N.K.
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrte Fragestellerin,
am besten suchen Sie sich bei Ihnen in der Nähe einen Anwalt oder eine Anwältin, die Sie unterstützt. Wichtig ist hier vor allem, dass die Chemie zwischen Ihnen und dem Anwalt/der Anwältin stimmt. Hier im Rahmen dieser online Beratung möchte Ihnen folgende Einschätzung mitteilen:
Es ist grundsätzlich so, dass die Gerichte, wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt, den Vätern Umgang gewähren. Hierbei geht man davon aus, dass es für die Entwicklung des Kindes sehr wichtig ist, dass es zu beiden Elternteilen Kontakt hat. In problematischen Fällen wie Ihrem ist es schon ein recht großer Erfolg vor Gericht, wenn begleiteter Umgang stattfindet. Hier versprechen sich die Gerichte davon, dass der Umgang von Fachleuten begleitet und unterstützt wird und keine Kindeswohlgefährdung eintreten kann.
Bei einem Gerichtsverfahren ist es nun - in Ihrem Fall nicht in Ihrem Sinne- so, dass sich das Gericht im wesentlichen auf die Stellungnahmen des Jugendamts, Verfahrensbeitstandes, Umgangsbegleitung etc. verlassen muss, weil diese ja viel näher an der Angelegenheit dran sind. Es gibt aber schon die Möglichkeit, dass man dem Gericht mitteilt, dass man eben anderer Ansicht ist, einen Verfahrenspfleger ablehnt etc. Leider habe ich in 15 Jahren Tätigkeit im Familienrecht es noch nie erlebt, dass das etwas gebracht hätte.
Wie die Verfahrensführung vor Gericht abläuft, also dass der Vater Sie verbal attackiert, ist sicher sehr unerfreulich, jedoch allein Sache des Gerichts, inwieweit ein einzelner Richter eben eine ruhige Verhandlungsführung einfordert, ausreden lässt, Geschrei unterbindet etc.
Nach Ihrer Schilderung kann ich mir nicht vorstellen, dass die Gründe, die Sie nennen, ausreichen, dass man dem Vater keinen Umgang mehr gewährt. Es wird wohl weiterhin auf einen begleiteten Umgang hinauslaufen.
Wie und wann der begleitete Umgang stattfindet, wird vom Träger des Umgangs bestimmt. Man hat hier keine Möglichkeit, dass andere Zeiten festgelegt werden oder ähnliches. Auch geht man bei der Ausgestaltung des begleiteten Umgangs davon aus, dass dieser ohne die Mutter stattfinden soll. Es soll so sein, dass das Kind den Umgang - so wie auch beim normalen Umgang- als alleinige Zeit mit dem nicht immer anwesenden Elternteil verbringen soll. Hierbei kommt es nicht auf das Alter an. Tatsächlich habe ich es bisher auch nur erlebt, dass zwei Stunden Umgang angeordnet worden sind. Wenn hier drei Stunden angeboten werden, so sieht man dies aber eher als gut für das Kind an.
Ich habe Ihnen meine ehrliche rechtliche Einschätzung der Angelegenheit abgegeben. Wichtig ist, dass Sie sich einen Anwalt/eine Anwältin suchen, bei der/ dem Sie sich verstanden und gut aufgehoben fühlen. Wenn Sie sich bisher alleine gefühlt haben, so sollte dies nicht der Fall sein.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Nachfragen nutzen Sie gerne die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
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