Bauabzugssteuer
Beantwortet von Steuerberater Bernd Thomas in unter 2 Stunden
Fragestellung
Wir möchten gerne für unser Unternehemen ( Fliesenleger ) einen polnischen Subunternehmer arbeiten lassen auch als Fliesenleger. Baustellen sind in Deutschland.. Er hat einen Sitz in Polen und ist beim Finanzamt in Polen gemeldet. Er hat keine Angestellten. Er würde uns eine Rechnung schreiben ohne Mwst. Er bekommt nach meiner Anfrage keine Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugsteuer. Nach meiner Kenntnis muss ich 15 % vom Bruttobetrag an das Finanzamt abführen. Frage: an welches Finanzamt. ? Muss das nicht irgendwie gemeldet werden? Welches Formular muss ich nehmen. ? Wie buche ich das? Kto 3125 Bauleistung an ausländische Unternehmer? Der Polnische Unternehmer ist nicht in Deutschland registriert. Er will sich auch nicht registrieren lassen. Darf ich den polnischen Unternehmer dann überhaupt in Deutschland arbeiten lassen? Vielen dank
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Sie behalten die Bauabzugssteuer ein und führen diese an das Finanzamt ab, Bemessungsgrundlage ist das Entgelt zuzüglich Umsatzsteuer (auch bei Umkehr der Steuerschuldnerschaft). Es gibt einen Bagatellgrenze von 5.000 pro Jahr.
Abführen und anmelden müssen Sie das an das Finanzamt, das für den polnischen Unternehmer zuständig ist, dies richtet sich nach § 1 Abs. 1 Nr. 20 Buchstabe a bis d UStZustV
- Finanzamt Hameln, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Buchstaben A bis G beginnt;
- das Finanzamt Oranienburg, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben H bis Ł beginnt;
- das Finanzamt Cottbus, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben M bis R beginnt;
- das Finanzamt Nördlingen, wenn der Nachname oder der Firmenname des Unternehmers mit den Anfangsbuchstaben S bis Ż beginnt.
Das Formular heißt "Anmeldung über den Steuerabzug bei Bauleistungen", sie finden das im Formularmanagementsystem des BMF (www.formulare-bfinv.de).
Sie Buchen das wie folgt (SKR 03, ich gehe davon aus, dass Sie auch Bauleister sind und Ausgangsumsätze mit Umsatzsteuer erbringen).
Beispiel: Polnischer Subunternehmer erhält 10.000 €
Bemessungsgrundlage: 10.000 x 1,19 = 11.900 €
Bauabzugsteuer 11.900 € x 15% = 1.785 €
Auszahlung: 10.000 € - 1.785 € = 8.215 €
Buchung (Vorsteuer/ Umsatzsteuer über Automatikkonten);
#3125 Bauleistung 10.000 €
an #1610 Verbindlichkeiten (oder Kreditorenkonto) 8.215 €
an #1749 Verbindlichkeit aus Bauabzugsteuer
Beachten Sie, dass Sie bei Fehlern gegebenenfalls haften müssen!
Debn polnischen Subunternehmer dürfen Sie im Rahmen der allgemeinen Vorschriften für sich arbeiten lassen, es besteht hier kein Unterschied zu deutschen Subunternehmern.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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