Bahnbaustelle auf Grundstück
Fragestellung
Hallo,
wir haben im März 2018 der Bahn einen Teil von unserem Garten überlassen damit eine Fussgängerunterführung erneuert werden kann. Der Vertrag in dem wir unser Grundstück sowie die Zufahrt mit dem Auto an unsere Garage abgetreten haben ist am 31.12.2018 ausgelaufen, die Baustelle ist allerdings nicht fertig und es wird auch seit 4 Monaten nichts mehr gearbeitet.
Mehrere Versuche meinerseits mit "unserem" Ansprechpartner bei der Bahn zu kommunizieren, alle erfolglos.
Ausserdem haben wir mit der Bahn vereinbart, das ein Ast von unserem Apfelbaum für die Baustelle entfernt wird und die Rechnung des Landschaftsgärtners übernommen wird. Wir sind in Vorlage getreten ( knapp 400€ ) und von der Bahn ist nach 12 Monaten nichts gekommen. Bei Nachfragen hiess es nur das sich gekümmert wird und das wir selbstverständlich unser geld bekommen.
Frage: lohnt es sich damit zum Anwalt zu gehen ? Mit wieviel Kosten muss man rechnen mit denen man in Vorlage treten muss?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchenden,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
- Der Vertrag für die Überlassung Ihres Grundstückes ist ausgelaufen, so dass Sie die betreffende Gesellschaft der Bahn auffordern können, das Grundstück zu räumen und die getroffenen Baumaßnahmen zurückzubauen bzw. das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Eine weitere Nutzung ist nur dann möglich, wenn dies der Vertrag auch vorsieht. Hinsichtlich der Nutzung für das Jahr 2019 können Sie eine Nutzungsentschädigung geltend machen, die der vorherigen Entschädigung während der Vertragslaufzeit entspricht. Setzen Sie der Gesellschafter der Bahn eine Frist von bis zum 2 Wochen, innerhalb derer das Grundstück zu räumen und wiederherzustellen ist. Nach Ablauf der Frist tritt >Verzug ein, so dass Sie dann Ersatzvornahmen zu Beräumung vornehmen können. Diese Ersatzvornahme ist in dem Schreiben an die Bahngesellschaft anzukündigen.
- Hinsichtlich der verauslagten Kosten setzen Sie eine konkrete Frist innerhalb derer die Kosten zu erstatten sind. Teilen Sie mit, dass Sie nach erfolglosem Ablauf der Frist gehalten sind die Forderung gerichtlich einzufordern.
- Sie können für beide Sachen eine Rechtsanwalt beauftragen, müßten sollten aber hier Kosten von ca. EUR 750,- einkalkulieren. Da Sie die Bahngesellschaft in Verzug befindet hat sie aus meiner Sicht für diese Kosten aufzukommen. Allerdings kann auch für die Kostenbeitreibung eine gerichtliche Entscheidung erforderlich werden.
- Wichtig ist daher zunächst die betreffende Bahngesellschaft hinsichtlich der Räumung und der verauslagten Kosten in Verzug zu setzen. Soweit hierauf keine Reaktion erfolgt, sollten Sie einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin beauftragen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und einen ersten hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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