Badezimmersanierung / Sanitärinstallateur
Fragestellung
Kurze Beschreibung des Hergangs.
Von einem Sanitärinstallateur habe ich nach Besichtigung des Objekts ein Angebot erhalten.
Überschrift : Angebot : Wir machen Ihnen folgendes Angebot. Kostenschätzung.
Darin ist eine Stufenwanne inklusive material für 755 EUR zuzügl. Mwst angeboten.
Ich erteilte den Auftrag zuerst mit der Installtion der Wasseranschlüsse zu beginnen. Diese Arbeiten wurden erfolgreich abgeschlossen berechnet und sofort von mir bezahlt. 1 Dezemberwoche 2016
Während der Arbeiten sprach ich den Installateur darauf an, dass ich dieselbe Wanne viel günstiger gesehen habe und er teilte mir dann mit, dass diese auf 1100 EUR inkl. Monatematerial zuzügl. Mwst kommen werde, aber ich habe dafür kein schriftliches Angebot erhalten.
Der Handwerker wußte, dass ich die Sanierungsarbeiten selbst ausführen wollte und gab mir noch Tipps, wegen 2 Ytongstein-Wänden, wies mich aber nicht darauf hin, wie die Wand vorzubereiten ist, bevor die Badewanne gestellt werden kann. Er meinte er könne die Wanne ja mal bestellen und dann sieht man weiter. 2 Wochen später rief er an, er wolle die Wanne stellen und ich musste Ihm mitteilen, dass ich es auf Grund extremen Arbeitsaufkommens ( ich bin selbst. Klavierbauerin )
vor Weihnachten nicht geschafft habe die Wand vorzubereiten. Ich hatte im Internet recherchiert, dass da doch einiges zu tun ist. Ich teilte Ihm mit, dass ich mich melde, wenn er die Wanne stellen kann, es aber dauern kann. Zwischenzeitlich bekam ich schwere Grippe, ein Problem mit meiner pflegebedürftigen Mutter, eine blöde Schleimbeutelentzündung, sodass das Badezimmer erst mal unwichtig war. Ich habe einen Fliesenleger damit beauftrag das Badezimmer vorzubereiten und zu sanieren, weil ich es nicht schaffe. Mir war leider nicht klar, dass die beim Großhändler stehende Wanne nun ein Problem gibt. Ich habe dem Handwerker gestern per mail mitgeteilt, dass ich vom beauftragten Fliesenleger noch keine Rückmeldung habe, wann er sich das Badezimmer anschaut und ich die Wanne jetzt nicht nehmen möchte, bevor er es sich angeschaut hat. Ich habe Ihn darauf hingewiesen, dass er die Wanne so überstürzt bestellt hat.
Seine Antwort ist per mail nur.,, Er muss mir leider mitteilen, dass die für mich beschaffte Wanne nicht zurückgegeben werden kann.,,
Jetzt ist für mich die Frage, wenn ich die Wanne nun pflichtgemäß abnehmen muss, obwohl ich mich doch etwas überrumpelt fühle,- kann ich dann auf den im Angebot stehenden Preis pochen, da mir nichts anderes schriftlich vorliegt.
Ist es generell so, dass ich die Wanne nach diesem Hergang abnehmen muss ?
Über eine ehrliche Antwort von Ihnen freue ich mich !
Mit freundlichen Grüßen
M.Beuter
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Antwort von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrte Fragestellerin,
da Sie den Sanitärinstallateur mehrmals darauf hingewiesen hatten, die Wanne noch nicht abnehmen zu können, ist es sein Problem, daß er die Wanne verfrüht bestellt hat. Grundsätzlich werden Sie die Wanne nach Ihrer Schilderung aber abnehmen müssen, allerdings erst, wenn Sie dazu bereit sind.
Bezüglich des Preises ist Ihre Darstellung unklar: In dem Angebot wurde eine Stufenwanne inkl. Material für 755 € angeboten. Nachdem Sie einwandten, die Wanne andernorts viel günstiger gesehen zu haben, teilte der Installateur Ihnen den Preis in Höhe von 1.100 € mit. Dieser Preis liegt doch höher als das ursprüngliche Angebot!(?)
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
In der Tat, liegt der auf Nachfrage mitgeteilte Preis höher, als der im schriflichen Angebot- das ist ja das seltsame.
Welcher Preis ist jetzt zu zahlen. Die 755,-, die im schriflichen Angebot stehen ?
Ein Angebot ist doch normalerweise bindend oder.
Aber im Nachsatz steht Kostenschätzung.
,,Angebot : Wir machen Ihnen folgendes Angebot. Kostenschätzung.,,
Wie ist das nun rechtlich zu bewerten ?
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
M.Beuter
die Kostenschätzung ist kein Fixpreis-Angebot. Eine Abweichung um bis zu 25 % werden Sie akzeptieren müssen, also 755,00 € + 188,75 € = 943,75 € (+ MWSt).
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt