Autoverkauf in die Schweiz
Fragestellung
Hallo ich bin Oldtimer Händler und habe einen Wagen in die Schweiz an einen anderen Händler verkauft, der Wagen hatte keine Deutsche Zulassung und keinen Tüv.
Jetzt fordert der Schweizer Händler sein Geld zurück + Unkosten und Antwaltskosten weil der 53Jahre alte Wagen angeblich mal einen Unfall hatte.
Muss noch dazu sagen es gibt keinen Kaufvertrag nur die Rechnung.
Kann er das machen?
Kann er mich überhaubt anfechten (nicht EU)
Muss ich den Wagen zurück nehmen?
Muss ich alles bezahlen?
Was raten Sie mir soll ich machen, bezw wie stehen meine Chancen auf einen Gewinn ohne Anwalt?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
09005 5555 13 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
der Einfachheit halber können wir gerne telefonieren und Ihre Angelegenheit besprechen. So können auch Rück- und Verständnisfragen einfacher und schneller geklärt werden.
Teilen Sie mir hierzu bitte Ihre Telefonnummer (vorzugsweise Festnetz) mit, dann rufe ich Sie gerne zeitnah an. Alternativ können Sie gerne auch einen Terminvorschlag für das Telefonat unterbreiten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Falls Sie künftig andere und weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne auch direkt entweder über mein
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oder
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kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt