Auto kauf vetrag
Fragestellung
Hallo Experten,
ich habe online nach neuen Autos gesucht. Ich habe ein gutes Angebot für Renault Megane gefunden.
https://www.renault-koenig.de/start/einzelansicht-auto/autoangebot/CarForSale/show/megane-4-kombi-automatik-family-benziner-tce-130-edc/
Ich kontaktierte den Laden und er schickte mir Autos Details. Er erwähnte, dass es ein ziemlich gutes Angebot sei und Autos schnell verkauft werden. Ich füllte ein Formular mit allen meinen Details, obwohl ich in Ulm lebe und ich werde 4 Stunden reisen müssen, um das Auto zu wählen. Auch er erwähnte in der Anzeige, dass es ein Auto mit 60 Monaten Grantee war. Der Verkäufer hat den Vertrag als Anlage vorbereitet. Ich habe zu viele seltsame Punkte gefunden. Der Vertragstitel ist Gebrauchtwagen. Der Vertrag hat eine kleine Info über 60 Monate. Der Vertrag erwähnt nichts, was legal von einem Renault-Händler in Deutschland zu beziehen ist oder nicht. Könnten Sie bitte den Vertrag sorgfältig auf die vorherigen Punkte und alle Hinweise von ihre Seite überprüfen?.
Mfg
Mostafa Hamdy
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst herzliche Glückwünsche zum Geburtstag.
Es ist wirklich alles etwas merkwürdig:
1.)
In der Anzeige steht ein Kilometerstand 10 km.
Im Vertragsentwurf sind es 100 km (laut Vorbesitzer), so dass das keine verbindliche Aussage ist!
2.)
In der Anzeige ist das Datum der Erstzulassung 11/2017
Im Vertrag ist es der 19.12.2017.
3.)
Die 60 Monate =5 Jahre Garantie werden aber im Vertrag genannt und zwar in der vierten Position beim Fahrzeugpreis.
Allerdings besteht diese Garantie immer nur bei Einhaltung der Garantiebedingungen der Renault-Werke und auch nur für einige Teile.
Daneben haben Sie die gesetzliche Gewährleistung von einem Jahr ab Übergabe für Mängel, die ggfs. schon bei Übergabe vorliegen.
Holen Sie also das Auto ab, fügen Sie bitte bei der Übernahme und Ihrer Unterschrift immer "unter Vorbehalt" ein, um keine Rechte zu verliegen.
4.)
Die Anhängerkupplung ist nach dem Vertrag NICHT in den Papieren eingetragen, dürfte also nicht benutzt werden.
Der Rest des Vertrages ist üblich und in Ordnung. Es wäre ein wirksamer Vertrag, ohne dass Sie das Fahrzeug vorher gesehen haben.
Die angesprochenen Punkte sollten Sie unbedingt vor Unterschriftsleistung abklären.
Auch habe ich den Fahrzeugtyp im Internet gesucht und bin auf einige NEUWAGENangebote gestoßen, die teilweise sogar nur etwas günstiger gewesen sind. Vielleicht fragen Sie dann einmal beim Händler vor Ort nach, um Fahrtkosten zu sparen und das Auto vor Vertrag auch sehen zu können..
Füt Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für Ihre Wünsche und schnelle Rückmeldung.
Das Dokument, das ich ausgefüllt und an ihn unter dem Namen selbstauskunft.pdf geschickt habe, und ich habe ihm eine Kopie meiner ID geschickt. zwingt mich das, das Auto zu kaufen?
Mfg
Hamdy
sofern Sie nur die Selbstauskunft geschickt haben, ist das noch kein wirksamer Vertrag.
Zudem hätten Sie selbst dann aufgrund der Abweichungen von Angebot und Vertragsentwurf immer die Möglichkeit einer Anfechtung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle