Auto absetzen
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 1 Stunde
Fragestellung
Guten Tag,
ich möchte ein neues Auto kaufen und die 19% am Finanzamt beantragen.
Leasing passt mir finanzielle nicht.
Ich war mal ein bisschen fleißig und gegoogelte nach wie man das neue Auto Steuern und absetzen kann. Ich werde mal versuchen die über 50% betrieblich zu nutzen in dem ich ab und zu nach Frankfurt fahre. (Düsseldorf-Frankfurt).
Ich habe unten ein Beispiel für meinen Fall berechnet und möchte mal, dass Sie nachprüfen und mir Feedback geben ob meine Berechnung in Ordnung ist oder habe ich was vergessen.
54.000 Bruttolistenpreis
1 % ist 540€ + 19% = 642,6 €
19% ist 102,6 € jeden Monat sofort an das Finanzamt zahlen.
Die 540€x12 Monate € kommen oben auf dem Gewinn drauf.
Als Beispiel 60.000 gewinn + 6480 € ergibt 66 480 € als Gewinn.
Listenpreis des Autos ist 54 000 € als Angebot vom Händler wird ungefähr 44 000€
19% vom 44.000 € ergibt 8360€
44 000€ - 8360€ = 35640 € / 6 Jahr ergibt 5940 €
35640 € / 6 Jahr ergibt 5940 € zum Absetzen.
66 480 € Minus [Benzin Kosten, Reparatur, und Auto Versicherung] und auch minus
5940€, dann ergibt sich das Endgewinn.
ist das korrekt?
darf ich mal zusätzlich auch BahnCard 100 absetzen (BahnCard100 für 3 Monaten kostet 1300€)?
MfG
K. M.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für die Beauftragung bei yourXpert!
Grundsätzlich sieht Ihre Rechnung schon fast richtig aus.
Bzgl. der 1%-Regelung können Sie allerdings noch wie folgt aufteilen:
540€ x 80% = 432,00 EUR sind umsatzsteuerpflichtig. Es wären dann also monatlich 82,08 EUR Umsatzsteuer zu zahlen.
20% von 1% = 108 EUR wären dem Gewinn ohne Umsatzsteuer hinzuzurechnen.
Wenn der Bruttopreis 44.000 EUR wäre, müssten Sie die 19% USt hier heraus rechnen:
44.000 EUR : 1,19 x 19% = 7.025 EUR. Der Nettowert wäre dann 36.974 EUR, so dass die Abschreibung pro Jahr 6.162 EUR beträgt.
Die Bahncard100 könnten Sie grundsätzlich absetzen. Sie sollten aber nachweisen, dass Sie diese überwiegend betrieblich nutzen. Dazu notieren Sie bitte jeweils die betrieblichen Fahrten und den Fahrpreis für eine Einzelfahrt. Wenn die Kosten für die Bahncard100 niedriger ist als die Summe der Einzeltickets, können Sie die vollen Kosten absetzen. Ansonsten nur die Summe für die Einzeltickets.
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben, sonst stellen Sie gerne kostenfreie Rückfragen ein.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche steuerliche Beratung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste steuerliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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