Aussage zum Unfallhergang als Tatverdächtiger
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
am 28.08. fuhr ich mit meinem PKW in einer Kleineren Kolonne an einem stehenden Müllfahrzeug vorbei. Als ich unter Nutzung der Gegenfahrbahn am Müllfahrzeug vorbeigefahren war und mich wieder in meine Fahrspur einordnen wollte, kam es an meiner rechten vorderen Fahrzeugseite zu einem Kontakt mit einer Radfahrerin. Sie stürzte dabei. Für mich war und ist es offensichtlich, das die Radfahrerin aufgrund unserer niedrigen Geschwindigkeit (geschätzt max 15 km/h) auf die kleine Kolonne aufgeschlossen hat und im Begriff war. mein Fahrzeug auf der rechten Seite zu überholen, als es zu dem Zusammenstoß kam. Die Radfahrerin behauptet, Sie war schon vor mir und ich hätte Sie nicht wahrgenommen und somit den Unfall verursacht. So hat es die hinzugerufene Polizei erstmal aufgenommen.
Ich habe jetzt von der Polizei ein Vernehmungsbogen zugeschickt bekommen, in dem ich mich zu der Sache als Tatverdächtiger äussern soll / kann. Ich habe jetzt den Unfallhergang aus meiner Sicht schriftlich dargelegt.Jetzt meine Frage: Mit welchen Folgen müsste ich rechnen, wenn meine Darstellung/Wahrnehmung durch eine noch eventuell ausstehende Zeugenaussage nicht bestätigt wird? Meine Schilderung vom Unfallhergang, entsprechen wirklich meiner Wahrnehmung, aber ich weiss nicht, wie der noch ausstehende Zeuge (Fahrer Müllfahrzeug) die Situation wahrgenommen hat. Deshalb bin ich verunsichert, wie ich mich jetzt verhalten soll. Mit freundlichen Grüßen Norbert Matschke
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Antwort ohne die Einsicht in die Akten des Vorgangs nicht möglich ist.
Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, was Ihnen vorgeworfen wird. Werden Sie wegen einer fahrlässigen Körperverletzung beschuldigt und es wird ein Ermittlungsverfahren geführt oder wird wegen einer Ordnungswidrigkeit beschuldigt. Sie müssten hier ein wenig genauer ausführen.
Grundsätzlich rate ich immer davon aus, dass ein Beschuldigte im Verfahren zur Vernehmung zur Polizei erscheint. Das zu besteht keine Pflicht. Eine solche Aussage ist erst dann zu erwägen, wenn man sich durch die Akteneinsicht ein Bild von der Sach- und Rechtslage gemacht hat. Lediglich der Aufforderung der Staatsanwaltschaft und des Gerichts muss man Folge leisten.
Ich kann Ihnen gerne anbieten, Sie in der Sache zu vertreten, wenn Sie mich direkt beauftragenn
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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ich habe ein Vernehmungsbogen der Polizei zugeschickt bekommen. In dem steht, das ich im Tatverdach stehe einen Verkehrsunfall, bei dem Personen und Sachschaden entstand, verursacht zu haben. Man bittet mich um die Schilderung des Unfallhergangs aus meiner Sicht. Die Art der Beschuldigung ist noch offen....?
wie gesagt rate ich dazu, Akteneinsicht zu beantragen. Danach kann man sich erst sachgerecht zur Sach- und Rechtslage äußern. Unter Umständen werden Sachbeschädigung, Körperverletzung, ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs als Straftaten in Betracht. Man sollte sich daher zwingend ein abschließendes Bild durch Akteneinsicht machen. Wenn Sie mich mit der Akteneinsicht und der Prüfung direkt beauftragen, dann könnte ich noch heute den Akteneinsichtsantrag faxen.
Gruß
Pilarski
(Rechtsanwalt)
dann beauftrage ich Sie mit der Akteneinsicht und der Prüfung.
Ich habe allerdings den von der Polizei zugeschickte Vernehmungsbogen noch nicht zurückgeschickt. Die Frist den Bogen innerhalb einer Woche zurück zu schicken, habe ich schon um ein paar Tage überschritten. Soll ich nur Angaben zu meiner Person machen und ankreuzen, das ich ein Rechtsanwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragt habe?
Gruß
N. Matschke
PS. Ich habe leider kein Fax, können Sie auch mailen?
ich habe bei den vielen Email leider Ihre Anfrage nicht gesehen. Besteht weiterhin Bedarf? Dass Sie den Termin bei der Polizei verpasst haben, ist nicht weiter schlimm, weil keine Pflicht zu Erscheinen dort besteht.
Kontaktieren Sie mich für ein Mandant unter info@rechtsanwalt-pilarski.de
Gruß