Ausländische Kapitalerträge
Fragestellung
Im Jahre 2012 wurden mir Fonds im Zuge einer Erbschaft übertragen, die zwar einen Wertzuwachs in 2012 aufwiesen, jedoch laut Steuerbescheinigung 2012 der Bank keine Kapitalerträge (in jeder Zeile der Bescheinigung "0").
In der Steuerbescheinigung 2013 der Bank ist der Eintrag "Ausländischer thesaurierender Investmentfonds vorhanden" NICHT angekreuzt, aber es gibt sowohl einen Betrag unter "nur nachrichtlich: Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentvermögen" sowie einen weiteren Betrag unter "Bei Veräußerung/Rückgabe von Anteilen: Summe der als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge aus Anteilen an ausländischen Investmentvermögen (...)", der in der bescheinigten Höhe der Kapitalerträge enthalten sein soll.
Fragen:
1. Muss ich die ausländische Steuer der Kapitalerträge aus 2013 selbst berechnen und abführen?
2. Habe ich mich in 2012 nicht steuerehrlich verhalten, weil ich solche Erträge bereits in meiner Steuererklärung 2012 angeben hätte müssen, obwohl die Steuerbescheinigung 2012 der Bank immer 0 Euro aufwies?
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage.
So wie Sie den Sachverhalt beschreiben, haben Sie bisher alles richtig gemacht. Wenn die Bank als Kapitalerträge Null bescheinigt hat und Ihnen auch tatsächlich kein Geld auf Ihr eigenes Konto ausgezahlt wurde, ist in 2012 alles korrekt gelaufen.
Im Bezug auf 2013 haben Sie rein nachrichtlich die Info erhalten, wie hoch Ihre zu versteuernden Kursgewinne/Erträge im Falle der Veräußerung zum Stichtag X (31.12.13?) gewesen wären. Diese Information kann Ihnen helfen, steuerlich optimiert den Zeitpunkt der Realisierung zu planen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens Ihr Steuerberater aus Bielefeld
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