Auskunftspflicht beim Prüfung Finanzamt
Fragestellung
In unserem Unternehmen (FAmilienbetrieb GmbH) kommt alle 4 Jahre ein prüfer vom
Finanzamt. Meine Eltern beziehen beide noch volles Gehalt (73 und 74 Jahre alt) obwohl Sie gar nicht mehr bzw. nur teilweise in der Firma noch arbeiten.
Wenn der Prüfer mich fragen sollte "und ihre Eltern arbeiten beide noch voll hier?" - darf ich "lügen" oder "Aussage verweigern" oder wie genau kann ich mich hier "retten"?
Danke im Voraus
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Entschuldigen Sie zunächst bitte die etwas verspätete Antwort wegen anderer Fristsachen, vielen Dank für Ihre Nachsicht.
Leider sind Sie verpflichtet, dieses nach Recht und Gesetz gegenüber dem Finanzamt anzugeben, im Einzelnen:
Abgabenordnung (AO)
§ 90 Abs. 1 Mitwirkungspflichten der Beteiligten
“(1) Die Beteiligten sind zur Mitwirkung bei der Ermittlung des Sachverhalts verpflichtet. Sie kommen der Mitwirkungspflicht insbesondere dadurch nach, dass sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben. Der Umfang dieser Pflichten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.“
Insbesondere können falsche Angaben auch mindestens zu einer Ordnungswidrigkeit/Bußgeld oder gar Strafbarkeit/Strafe führen, was ich also als Risiko dahingehend nicht eingehen würde. Im Übrigen beherrscht ein Untersuchungsgrundsatz vor, nachdem das Finanzamt von Amts wegen den Sachverhalt ermittelt.
Aufgrund der Nichtangabe kann es insofern zu einer Steuerverkürzung kommen, was strafrechtlich zur ahnden wäre im gegebenen Fall.
Allerdings gibt es natürlich auch den Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss, wenn es um ein potentiell ordnungswidriges oder strafbares Verhalten geht. Vor diesem Hintergrund können Sie auch schweigen und sich darauf berufen, dass Sie diesen Sachverhalt erst mit einem Anwalt oder Steuerberater abklären möchten.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Gut, das würde ja dann stimmen, aber das volle Gehalt müsste dann steuerlich geklärt werden, also ob es etwa noch überhaupt günstig ist, dass so zu handhaben.
Dieses müsste gesondert geprüft werden, vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt