Auftragsbetsätigung / Rechnung
Beantwortet von Rechtsanwalt Bernhard Schulte in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
ich hatte mir im Internet ein Unternehmen aus unserer Region gesucht, dass ein bestimmtes Produkt aus dem Konferenztechnikbereich anbietet. In meinem ersten Gespräch schilderte ich meinen Bedarf und die Tatsache, dass ich den bei diesem Unternehmen höheren Preis im Vergleich zum Internet gerne bezahlen würde, wenn ich dafür auch mal bezüglich eines Problems nachfragen dürfe.
Daraufhin bekam ich ein Angebot, was ich bestätigte. Die Auftragsbestätigung des Unternehmens habe ich beigefügt. Für mich nicht sichtbar und auch nicht weiter erläutert waren die Angaben und der Preis unterhalb des eigentlichen Angebotes.
Bei dem "xxx Porfessional NBD Service, 36 Months" handelt es sich um einen Wartungsvertrag, den der Lieferant mit dem Hersteller beim Kauf abgewickelt haben will, da wir ja den Wunsch nach Support geäußert hätten.
Für diese "Service" gab es nun noch eine zweite Rechnung. (Die erste wurde natürlich bezahlt.)
Ich habe mehrfach telefonisch und auch per email darauf hinzuweisen, dass dieser Service von uns nicht gewünscht war und ist. Leider beharrt der Lieferant auf die Rechnung und meiner Auftragsbestätigung.
Frage: ist diese denn in dieser Form rechtens?
Danke und Gruß
/M. Z.
Z. acustic GmbH
Gottlieb-Daimler-Str. 15
35440 Linden
Tel.:06043-976080
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
gut, dann melde ich mich gleich bei Ihnen anonym innerhalb der nächsten 15 Minuten.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
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