Aufteilung der Erbmasse im Testament
Fragestellung
Ist es prinzipiell möglich, die Erbmasse im Testament wie folgt aufzuteilen:
Erbe A erhält Anteil X
Erbe B erhält Anteil Y
Ein Restanteil C bleibt neutral und wird in die Obhut eines Testamentsvollstreckers
gegeben, der nach bestimmten Kriterien darüber verfügen soll. Er soll z.B. sicherstellen,
dass zwischenzeitliche Wertschwankungen der Anteile X und Y ausgeglichen werden
können, um Benachteiligungen zu vermeiden.
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
um Rechtssicherheit bei einem Testament zu schaffen, macht es immer Sinn, die Erben konkret einzusetzen. Danach können einzelnen Nachlassgegenstände den Erben konkret zugeordnet werden (Teilungsanordnung des Erblassers). Auch die Probleme der Wertschwankungen können testamentarisch gelöst werden. Falls es zwischen den Erben Konflikte gegen könnte, empfehle ich diesbezüglich auch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung.
Es besteht aber die Gefahr, sofern es sich bei den Erben um Pflichtteilsberechtigte handelt, dass das Erbe ausgeschlagen wird und der Pflichtteil verlangt wird. Dies ist bei der Testamentsgestaltung zu berücksichtigen.
Sie beabsichtigen ein nicht ganz einfaches Testament. Vielleicht sollten Sie sich doch überlegen, ob es nicht besser ist, dieses notariell zu verfassen. Der Notar wird Sie sicher bestens beraten!
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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