Aufhebung des Vertrages
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte,
das Ziel ist es, den angehängten Vertrag mittels eines anderen Vertrags oder Agreements per sofort aufzuheben. Als Entschädigung für die entgangenen zukünftigen Leistungen (Wasserentnahme) sowie für die erbrachten Leistungen - Beteiligung an den Kosten für Errichtung des Brunnens sowie der Pumpe etc.möchten mein Bruder und ich einen bestimmten Betrag an beide Parteien zahlen - uns sozusagen aus dem Vertrag und deren Verpflcihtungen "freikaufen". Dies tun wir für unsere Mutter, die mit meinem Vater (verstorben) diesen Vertrag mitunterzeichnet hat.
Dafür brauche ich von Ihnen heute ein Text/Schriftstück mit dessen Hilfe wir dieses Ziel erreichen.
Bitte informieren Sie mich, ob Sie dies heute erstellen könenn und was es kostet.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Chudowski
Anhang: Vertrag von 1996
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrter Fragesteller,
dann werde ich Ihnen den Vertragsentwurf zur eigenen Verwendung vereinbarungsgemäß per Email innerhalb der vereibnarten Zeit übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
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Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
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Deshalb volle 5 Punkte, gerne wieder mit Herrn Bernhard Schulte.
Der Vertrag ist entsprechend mit den Angaben zu den Parteien und dem Ausgleichsbetrages zu ergänzen.
Nach Unterschrift und Bekanntgabe der Kontoverbindungen durch die anderen ist ratsam, den Ausgleichsbetrag zeitnah zu überweisen
Falls noch Rückfragen bestehen, kann ich Sie auch gerne nocheinmal kurz anrufen.
MfG
Schulte
MfG
Schulte
d.chudowski@web.de
Ein paar Fragen hätte ich dazu:
- Mein Vater ist mittlerweilen verstorben, muß der Text dann nicht nur Frau Juritta Chudowski heißen?
- Wie sollte die Abwicklung konkret stattfinden:
a) erst das Geld aufs Konto, dann die Unterschriften?
Ein "Zug-um-Zug-Geschäft" ist dann ja schwer möglich
b) was bei Barzahlung vor Ort, hatte mein Bruder vorgeschlagen, Ist das ratsame, falls ok., wie müßte der Text abgeändert werden?
- Müssen nicht beide Eheleute der beiden anderen Parteien unterschreiben? Wie im alten Vertrag auch?
PS: die Parteien haben sich von damals geändert, es sind andere Parteien, weil die vorhergehenden Eigentümer ihre Häuser verkauft haben.
Falls Sie künftig wieder einen anwaltlichen Rat brauchen, können Sie mich gerne hier direkt bei yourXpert über mein Profil: https://www.yourxpert.de/xpert/rechtsanwalt/bernhard.schulte
oder
die yourXpert Telefonhotline: Tel.: 0900 1010 999 unter Angabe meiner Kennung: 63827 direkt erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt, Datenschutzauditor (TÜV) und externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)